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  • Profilbild Der Echte Maris

    hallo ich wollte mich mal informieren wie das in Sachsen geregelt ist ob man dan mit der Fliege trotzdem auf Döbel, weißfisch, und barsche Angeln darf ebend auf die fischarten die keine Schonzeit haben.ich Danke euch für eure Unterstützung # Petri 🐳

    18.02.18 10:40 0
  • Profilbild Marco01

    Hey so lange die komplette Strecke in der salmo Zeit nicht gesperrt ist wäre es generell möglich!!! aber man muss ja nicht riskieren denn geschonten Fisch als "beifang" zu fangen von daher würde ich meiner Meinung nach noch die paar Wochen warten

    18.02.18 10:54 0
  • Profilbild Der Echte Maris

    Ja aber bei mir giebt es Abschnitte wo keine Forellen vorkommen sondern nur barsche Döbel weißfisch

    18.02.18 10:57 0
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  • Profilbild Marco01

    Na dann dürfte das kein Problem sein

    18.02.18 11:17 0
  • Unbekannt

    In der Gewässerordnung von Sachsen steht nur, dass das benutzen einer Handangel zum Raubfischfang verboten ist. Da du keinen Raubfisch fangen willst und mit einer Flugangel angelst, sollte es keine Probleme geben. Zur Sicherheit rufe einfach beim Landesverband Sächsischer Angler an.😉

    18.02.18 11:29 0
  • Profilbild 19Roger89

    Hatte mich vor kurzen auch kundig gemacht

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    18.02.18 12:07 0
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  • Unbekannt

    In der Schonzeit gilt die Fliegenrute als Friedfischrute solange man einen einzelnen Einzelhaken verwendet und der komplette Köder kleiner als 20 mm ist. Einzige Ausnahme sind Glo Bugs, diese müssen größer als 20 mm sein. Ein Fünf-Cent Stück ist eine gute Möglichkeit seinen Köder der Größe nach zu kontrollieren.

    Salmostrecken sind in der Schonzeit absolut tabu!!!

    18.02.18 15:09 0
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