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  • Profilbild BKG

    Hallo Liebe Angler-Gemeinde.

    ich werde diesen Monat meine Fischerei-Prüfung in Düsseldorf ablegen und natürlich hoffe ich das ich diese auch bestehe😁. Nun meine Frage, ich werde dann ja einen Fischereischein aus NRW haben, wahrscheinlich werde ich aber nächstes Jahr nach Baden-Württemberg umziehen, kann ich den Schein dann dort umschreiben lassen oder müsste ich dort die Prüfung nochmal neu ablegen? ich werde aus den Gesetzestexten nicht ganz schlau😐. Über Antworten würde ich mich freuen👍.

    Grüße

    BKG

    09.06.21 17:40 2
  • Profilbild leons_angelabenteuer

    Ich meine, du musst da gar nichts umschreiben. Fischereischein ist Fischereischein.

    10.06.21 06:05 1
  • Profilbild Phrewfuf

    FischVO BaWü sagt lautgemäß: ein in anderen Bundesländern erworbener Fischereischein ist nur bis Ende des Folgejahres nach dem Umzug gültig.
    Man muss ihn also umschreiben lassen.

    10.06.21 06:15 1
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  • Profilbild David_S

    Paragraph 31 Landesfischereigesetz BaWü regelt das. In der Praxis läuft das so ab: du machst dir einen Termin bei einem Bürgerbüro/Polizeirechtsstelle bei deinem neuen Wohnort und beantragst einen "neuen" Fischereischein mit deinem Prüfungszeugnis aus NRW.

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    10.06.21 07:09 1
  • Profilbild BKG

    Ok, ich hatte nur befürchtet das ich in BaWü die Prüfung nochmal machen müsste, was ja aber irgendwie unlogisch wäre. Aufjedenfall Danke für die Antworten👍!

    10.06.21 08:02 0
  • Profilbild DerHechter

    Bist du sicher das du nach Baden-Württemberg ziehen willst😅? Bei uns ist das mit den Gewässern echt blöd 😅

    10.06.21 08:39 0
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  • Profilbild BKG

    @DerHechter einigermaßen sicher😀 was meinste mit blöd mit den Gewässern in BaWü🤔?

    10.06.21 09:16 1
  • Profilbild DerHechter

    In Baden-Württemberg ist so, dass die Gewässer in Abschnitte unterteilt sind, die jeweils einem anderen Verein, Stadt oder Privatperson gehören. Deshalb benötigst du für jede Strecke eine extra Karte🤪

    10.06.21 09:57 1
  • Profilbild Herb19

    Und dann gibt's noch das Nachtangelverbot ☝️

    10.06.21 10:15 5
  • Profilbild DerHechter

    @Herb19 stimmt, das hatte ich fast vergessen 😥

    10.06.21 10:17 1
  • Profilbild BKG

    Danke für die Info👍. Hört sich nicht so prall an😐 Geldschneiderei und Deutsche Demokratie vom feinsten😑

    10.06.21 10:31 4
  • Unbekannt

    In der Regel muss man die Fischereischeine IMMER umschreiben lassen, wenn man umzieht. Fischereischeine sind ja Sache der Bundesländer. Du hast halt so lange Zeit, bis der seine Gültigkeit verliert. Aber das du eine neue Prüfung ablegen musst, höre ich zum ersten Mal.

    10.06.21 13:27 2
  • Profilbild David_S

    In BaWü ist es zumindest nicht so. Deswegen sagte ich ja: "mit deinem Prüfungszeugnis AUS NRW".

    10.06.21 13:48 1
  • Profilbild BKG

    Ich hab da einfach nicht ganz durchgeblickt, nochmals danke für die Antwort @David_S

    10.06.21 16:26 1
  • Profilbild Saltfish.video

    @Firestorm72 ,
    du musst keine neue Prüfung ablegen. Wer erzählt denn immer son Quatsch? Deine Prüfung ist wie dein Führerschein = vor der Behörde abgelegte Befähigung. Wenn du die vorlegt wird dir der Fischereischein ausgestellt, in der Regel auf Lebenszeit.
    Der Jahresfischereischein wird nur ausgestellt wenn die ausstellende
    Behörde [ warum auch immer ] auf die Ptüfung verzichten würde.
    Das jeweilige Bundesland kann sagen : Wir erkennen die von einem anderen Bundesland ausgestellten Fischereischeine nur für einen bestimmten Zeitraum an danach musst du dir bitte hier bei uns einen ausstellen lassen. Weil du ja mit der Unterschrift für das Ding die jeweiligen Fischereigesetze für das jeweilige Bundesland anerkennst.

    Mit dem ausstellen des neuen Fischereischeines aus dem Bundesland,
    verliert weder dein Prüfungsnachweis seine Gültigkeit , genaugenommen nicht mal dein Fischereischein.
    Weil eigentlich müsste der Text auch anders lauten, aber wenn man schön bedrohlich in Amtsdeutsch schreibt, dann rennt der brave Bürger auch wirklich hin und spült damt Geld ins Gemeindesäckel.

    Die Gültigkeit deiner Prüfung oder des Fischereischein dürfen Sie nur dann beschneiden oder den Fischereischein einziehen, wenn du z.B. Fischfrevel, Fischwilderei oder sonstige Dinge begangen hast die mir einer Straftat gleich zu setzen sind und eine Anzeige nach divh zirhen

    10.06.21 17:09 2
  • Profilbild Saltfish.video

    ** nach sich ziehen.

    10.06.21 17:09 1
  • Profilbild BKG

    Neenee das mit der Prüfung nochmal machen hatte ich aus Unwissenheit/unsicherheit in den Raum geworfen. Weil ich eben als blutiger Anfänger, aufgrund des Amtsdeutsch etwas durcheinander war😐 aber vielen Dank für deine ausführliche Antwort @Saltfish.video🙂👍

    10.06.21 17:54 0
  • Profilbild Saltfish.video

    @BKG , alles gut, habe ich auch nur gemacht weil bestimmt ganz viele hier Stille Mitleser sind, sich aber selber vielleicht nicht trauen derartige Fragen zu stellen. Und leider, leider kursieren um das Thema viel zu viele unwahrscheinlich Antworten, die aus einem gefährlichen Halbwissen heraus gegeben werden. Und nichts ist schlimmer als gefährliches Halbwissen, weil jeder das was er hört oder liest auch noch anders interpretiert als es wirklich im Gesetzestext interpretiert ist. Jeder der still mitliest läuft dann somit Gefahr sich ganz böse in die Nesselsucht zu setzen und sehr teures Lehrgeld zu zahlen, weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, gerade nicht was Angeln betrifft, da es bei einigen eh sehr in der Kritik steht 🙃😉

    11.06.21 09:43 1
  • Unbekannt

    @Saltfish.video: Habe ich irgendwo geschrieben, dass man eine neue Prüfung ablegen muss?

    Zitat: "Aber das du eine neue Prüfung ablegen musst, höre ich zum ersten Mal. "
    Ergo, ich habe das auch NOCH NIE gehört!!!

    Warum habe ich das geschrieben? Weil BKG danach gefragt hat.

    Also mal ganz entspannt und locker bleiben! Ich kenne mich mit den jeweiligen Bestimmungen und Gesetzen selber sehr gut aus.

    11.06.21 14:11 0
  • Profilbild Saltfish.video

    @Firestorm72,
    ich weiß jetzt nicht wieso du mich so angehst. Ich habe mit keinem Satz gesagt / geschrieben das du hier irgendwelche Halbwahrheiten verbreitest. Also warum ?
    Ich habe [ gerade weil diese Frage schon oft aufgetaucht ist und viele Kommis drunter standen die nicht stimmten oder eben dieses Halbwissen beinhalteten ] lediglich Tatsachen geschrieben.
    Also wo ist jetzt dein Problem ? Ich habe in keiner Weise auf dich oder deinen Kommentar Bezug genommen, also weiß ich nicht was dein Kommi soll. Vor allem kann ich nicht nachvollziehen, warum du dir Schuhe anziehst die dir doch angeblich nicht passen.
    Ich denk mir jetzt mal meinen Teil dazu, wieso du mich so angehst, oder kannst das nicht leiden das jemand anderes als du such in ganzen Sätzen schreiben und Fragen beantworten kann ?
    🤦‍♀️

    11.06.21 14:25 1
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