Frage zu Rechtslage
Beiträge
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Kirmesboxer
2 Vereinsgewässer hier in der Gegend setzen die Schonzeit für Raubfische auf Ende Mai, obwohl in NRW die Schonzeit Ende April endete. (In diesem Fall explizit: Hecht)
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Ich habe ärgerlicherweise heute 2 Tageskarten gekauft. Bei der einen wurde über einen Stempel bekannt gegeben, dass der Zielfisch nicht beangelt werden darf; bei der 2. Karte wurde ich erst am See auf den Aushang aufmerksam gemacht.
Wie kann es sein, dass eine Organisation/ein eingetragener Verein das einfach so kann und sich somit über geltendes Recht stellt?
Ich habe 2x bezahlt und erst nach dem Kauf sehen können, dass der Zielfisch gesperrt ist.
Das kann doch nicht richtig und erlaubt sein?
Ich halte mich gerne an die Regeln wenn diese vorher eindeutig sind, aber da erscheint mir es mir so, als würden diese bewusst verbogen und verdreht. -
Commander1980
Ist halt wie in den Niederländern dann dat der Fisch auch genug Zeit zum Leichen ich finde es ok und die Vorfreude aufs Ende der Schonzeit wird ein wenig länger gewahrt ☺️
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Commander1980
Es sollte in diesem Fall aber da muss ich recht geben klar deklariert werden
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Ralli08
Als Pächter eines Gewässers kann der Verein doch die Gesetzgebung selbst bestimmen oder nicht?
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Ich kann in MEINEM Teich doch so viele Fische dann und wann fangen wie ich es erlaube.
Oder sehe ich das falsch. Die Pacht ist doch praktisch ein vorübergehender Wechsel des Eigentumverhältnisses und wenn der Verein aus irgendeinem Grunde der Meinung ist die Schonzeit zu verlängern, dann hat er auch Gründe dafür, die er rechtlich belegen kann.
Aus Kulanz hätte man dir die Gebühr vllt zurückerstatten können. Wäre schon ein fairer Zug gewesen.
Aber vielleicht irre ich mich auch. -
Kirmesboxer
Damit stünde man als Pächter ÜBER dem Gesetz. Im Umkehrschluss dürfte man dann auch die Schonzeit herabsetzen oder gleich ganz ignorieren.
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Ganz davon zu Schweigen, dass dies bedeuten würde, dass -sofern nur genug Geld bezahlt wird- Gesetze plötzlich nicht mehr gelten. Das ist überall verboten und auch hier sicher nicht erlaubt.
Ich kann mir nur vorstellen, dass die Schonzeit im Sinne des Tierwohls HERAUF gesetzt werden darf, niemals aber HERAB.
Kann das jemand bestätigen oder vielleicht sogar belegen? Dann wäre ich schon zufrieden. Ich komme über das Geld hinter dem Ganzen hinweg, aber mich ärgert die Vorgehensweise und die Kenntnis über die Rechtsgrundlage dahinter wäre meinem Seelenfrieden zuträglich. -
ZanderGummi
Also eigentlich ist es üblich, dass abweichende Regelungen auf der Karte angezeigt werden. Das kann halt alles sein, Angelverbote, Fangbegrenzung etc.
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Es ist aber zulässig, dass Vereine zusätzliche Regeln aufstellen, da kann man nichts machen.
Ich erkundige mich da immer vorher, bevor die Taler über den Tisch gehen. -
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Dennis Forstmaier
Das darf er. Wenn der Pächter dies in seiner Fischereiordnung festlegt ist das so. Da musst du dich wohl oder übel dran halten👍
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Dennis Forstmaier
Nachtrag: Sie ist ja von Ende April auf Ende Mai heraufgesetzt worden?
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Unbekannt
Der Pächter steht nicht ÜBER dem Gesetz. Der Pächter verschärft nur das Gesetz und das darf er! Er darf nur nicht einfach die Schonzeit verkürzen. Das muss die zuständige Behörde genehmigen. Also ist dein Argument Blödsinn. Im Übrigen nehmt man das übrigens Hausrecht. Das hat im Prinzip jeder hier in Deutschland. Also rege dich nicht Grundlos auf. Wäre ja noch schöner, wenn man in seinem eigenen Bereich nicht auch eigene Regel aufstellen darf. Wie gesagt, er verstößt nicht gegen das Gesetz, sondern verschärft es nur.
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Hier mal ein anderes Beispiel. In Mecklenburg Vorpommern hat der Hecht in Binnengewässern KEINE Schonzeit. Und trotzdem hat der Landesanglerverband für seine Gewässer eine Schonzeit festgelegt. Und nun? Alles gesetzlich in Ordnung. Rauf geht immer, nur runter nicht. -
Unbekannt
Der Fischereirechtsinhaber, kann und darf die Regeln immer verschärfen. Wie Firestorm es schon schreibt.
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Unbekannt
Mein Wasser, meine Fischereirechte, also gebe ich die Spielregeln.
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Unbekannt
Aber nur verschärfen, Lockern geht nur auf Antrag.
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pikeaddict_1
Kenn‘ auch ein Verein, in dem die Bachforelle ganzjährig geschont ist - sowas geht problemlos.
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Angler4711
Dieser Post wurde gelöscht.
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Unbekannt
Ganz einfaches Spiel, der Verein indem Fall Fischereirechtsinhaber hat grundsätzlich die Möglichkeit eigene Regelungen festzulegen die, die Gesetze erweitern aber nicht unterschreiten dürfen. In deinem Fall die Schonzeit für das besagte Gewässer explizit für eine oder mehrere Fischarten zu verlängern, aber er darf die gesetzliche Schonzeit nicht verkürzen.
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Viele Vereine agieren in dieser Art und Weise oder setzten noch einen drauf und unterbinden das Angeln mit Köfi bzw Kunstköder um die besagte verlängerte Schonzeit.
Was allerdings nicht so korrekt von denen ist, dich erst im nachinein darauf aufmerksam zu machen bzw sollte das beim Kauf ganz klar im Erlaubnisschein kenntlich gemacht sein. -
Vallstedt
Die Gewässerordnung ist doch in der Regel veröffentlicht, da muss ich mich auch selber informieren, bevor ich Karten kaufe. Wenn nichts öffentlich ist, dann frage ich vorher nach. Als Inhaber eines Angelscheins sollte man das eigentlich wissen, dass es abweichende (schärfere) Regelungen geben kann.
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Justmeee
Muss Spin12345 Recht geben. Das Landesrecht darf nicht unterschritten, jedoch aber erweitert werden. Somit hat der jeweilige Verein nichts unrechtes getan, sondern im Sinne der Natur gehandelt.
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Irxn87
Kurze Antwort: Der Pächter darf das.
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Grund: Damit gibt er dem Fisch längere Zeit um ruhig zu laichen und sich zu vermehren.
Hast du den Pächter schon gefragt, ob er dir die Erlaubnisscheine auf ein anderes Datum umschreibt, an dem du deinen Zielfisch befischen darfst?
Fragen kostet nix, bezahlt hast du ja schon.
VG