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  • Profilbild Sascha Bayreuth

    Hallo ✌🏼

    Ich hab mal ne Frage 😎

    Wenn ich zwei Jugendliche dabei hab unter 18, darf ich dann überhaupt noch eine Angel reinschmeißen?

    Lg Sascha

    03.02.25 11:32 2
  • Profilbild Fischkopf Larry

    Klar darfst du warum nicht🤷
    Du darfst sie halt nur nicht drillen lassen oder sie an den Fisch lassen. Oder habe ich die Frage falsch verstanden?😅

    03.02.25 12:19 0
  • Profilbild Sascha Bayreuth

    Es geht drum das wenn man einen Jugendfischer dabei hat der aktiv angelt, darf ich ja nur 1 Angel benutzen anstatt 2…

    Wie wäre es wenn ich 2 Jugenfischer dabei hätte die aktiv angeln (jeweils mit 1 Handangel) ??

    Darf ich dann nur zuschauen? Oder darf ich nur einen Jugendfischer mitnehmen?

    Lg

    03.02.25 12:22 0
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  • Profilbild Fischkopf Larry

    Puh da kann ich dir leider nicht weiter helfen ich dachte du meinst das die Jugendlichen nicht angeln.
    LG Fischkopf

    03.02.25 12:31 0
  • Profilbild Sascha Bayreuth

    Alles klar … trotzdem vielen dank 😎

    03.02.25 12:34 0
  • Profilbild Olli.Klee

    Keine Ahnung wie das bei euch ist, aber normalerweise gibt es den Jugendfischereischein , damit darf der Jugendliche dann eine Handangel im Beisein eines Fischereischein Inhaber angeln . Gewässerkarte wird natürlich auch für die Jugendliche benötigt. Wenn man allerdings zu alt ist für den Jugenfischereischein und noch nicht den richtigen Schein hat , darf man streng genommen gar nicht angeln.

    03.02.25 13:28 0
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  • Profilbild Saalefischer

    Schau mal hier nach: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
    Nach meiner Interpretation d.rfst du als Fischereischein-Inhaber deine Angel(n) in jedem Fall a,uswerfen. „Künftig dürfen alle Kinder und Jugendlichen ab sieben Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln" heißt es dort im Wortlaut, was bedeutet, dass auch mehr als ein Kind/Jugendlicher mit je einer Angel dabei sei dürften.
    Ich frage in solchen Fällen beim Kreisangelverband oder in der Fischereiaufsichts,behörde nach. Bislang wurde mir immer geholfen.

    03.02.25 13:29 0
  • Profilbild Dodge 17

    @Saalefischer
    Stimmt.
    Aber es muß auch für beide ein Erlaubnisschein gelöst werden.

    03.02.25 14:15 0
  • Profilbild JoJoCarp_210

    Normalerweise darfst du dann nur 2 Ruten verwenden. Wenn du die den beiden gibst darfst du keine 3. Rute benutzen.

    03.02.25 15:10 0
  • Profilbild JoJoCarp_210

    Wenn beide einen Jugendfischereischein haben dürfen beide 2 Ruten benutzen und du auch.

    03.02.25 15:11 0
  • Profilbild Bloomsmith

    @JoJoCarp_210
    Wo genau ist die Info denn her?

    03.02.25 15:14 0
  • Profilbild Andy Kutscherauer

    In Bayern bis 2 Jugendliche von 7- 18 j mit bis zu zwei handangeln auch wenn du selbst deine ruten im Wasser hast. Entfernung derer darf zu dir nicht mehr als rufweite haben.
    Laut Aussage vom fischereiverband mittelfranken

    03.02.25 16:06 1
  • Profilbild JoJoCarp_210

    @Bloomsmith steht so in der Gewässerverordnung von Thüringen.
    Wenn eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein dabei ist dürfen minderjährige mit einem Jugendfischereischein 2 Ruten pro Person benutzen. Wenn die minderjährige Person keinen gültigen Jugend-/Fischereischein hat darf sie nur bei Aktionen, die nicht die Gesundheit des Fisches beeinträchtigen können (Auswerfen, Rute montieren, ...) helfen.

    03.02.25 17:07 0
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