Beiträge

  • Profilbild Sascha Bayreuth

    Hallo ✌🏼

    Ich hab mal ne Frage 😎

    Wenn ich zwei Jugendliche dabei hab unter 18, darf ich dann überhaupt noch eine Angel reinschmeißen?

    Lg Sascha

    03.02.25, 11:32 2
  • Profilbild Fischkopf Larry

    Klar darfst du warum nicht🤷
    Du darfst sie halt nur nicht drillen lassen oder sie an den Fisch lassen. Oder habe ich die Frage falsch verstanden?😅

    03.02.25, 12:19 0
  • Profilbild Sascha Bayreuth

    Es geht drum das wenn man einen Jugendfischer dabei hat der aktiv angelt, darf ich ja nur 1 Angel benutzen anstatt 2…

    Wie wäre es wenn ich 2 Jugenfischer dabei hätte die aktiv angeln (jeweils mit 1 Handangel) ??

    Darf ich dann nur zuschauen? Oder darf ich nur einen Jugendfischer mitnehmen?

    Lg

    03.02.25, 12:22 0
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  • Profilbild Fischkopf Larry

    Puh da kann ich dir leider nicht weiter helfen ich dachte du meinst das die Jugendlichen nicht angeln.
    LG Fischkopf

    03.02.25, 12:31 0
  • Profilbild Sascha Bayreuth

    Alles klar … trotzdem vielen dank 😎

    03.02.25, 12:34 0
  • Profilbild Olli.Klee

    Keine Ahnung wie das bei euch ist, aber normalerweise gibt es den Jugendfischereischein , damit darf der Jugendliche dann eine Handangel im Beisein eines Fischereischein Inhaber angeln . Gewässerkarte wird natürlich auch für die Jugendliche benötigt. Wenn man allerdings zu alt ist für den Jugenfischereischein und noch nicht den richtigen Schein hat , darf man streng genommen gar nicht angeln.

    03.02.25, 13:28 0
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  • Profilbild Saalefischer

    Schau mal hier nach: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
    Nach meiner Interpretation d.rfst du als Fischereischein-Inhaber deine Angel(n) in jedem Fall a,uswerfen. „Künftig dürfen alle Kinder und Jugendlichen ab sieben Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln" heißt es dort im Wortlaut, was bedeutet, dass auch mehr als ein Kind/Jugendlicher mit je einer Angel dabei sei dürften.
    Ich frage in solchen Fällen beim Kreisangelverband oder in der Fischereiaufsichts,behörde nach. Bislang wurde mir immer geholfen.

    03.02.25, 13:29 0
  • Profilbild Dodge 17

    @Saalefischer
    Stimmt.
    Aber es muß auch für beide ein Erlaubnisschein gelöst werden.

    03.02.25, 14:15 0
  • Profilbild Fischkopf JoJoCarp_210

    Normalerweise darfst du dann nur 2 Ruten verwenden. Wenn du die den beiden gibst darfst du keine 3. Rute benutzen.

    03.02.25, 15:10 0
  • Profilbild Fischkopf JoJoCarp_210

    Wenn beide einen Jugendfischereischein haben dürfen beide 2 Ruten benutzen und du auch.

    03.02.25, 15:11 0
  • Profilbild Bloomsmith

    @JoJoCarp_210
    Wo genau ist die Info denn her?

    03.02.25, 15:14 0
  • Profilbild Andy Kutscherauer

    In Bayern bis 2 Jugendliche von 7- 18 j mit bis zu zwei handangeln auch wenn du selbst deine ruten im Wasser hast. Entfernung derer darf zu dir nicht mehr als rufweite haben.
    Laut Aussage vom fischereiverband mittelfranken

    03.02.25, 16:06 1
  • Profilbild Fischkopf JoJoCarp_210

    @Bloomsmith steht so in der Gewässerverordnung von Thüringen.
    Wenn eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein dabei ist dürfen minderjährige mit einem Jugendfischereischein 2 Ruten pro Person benutzen. Wenn die minderjährige Person keinen gültigen Jugend-/Fischereischein hat darf sie nur bei Aktionen, die nicht die Gesundheit des Fisches beeinträchtigen können (Auswerfen, Rute montieren, ...) helfen.

    03.02.25, 17:07 0
  • Profilbild Bloomsmith

    @JoJoCarp_210
    Das lese ich aber so, dass das Kind mit dem Jugendfischereischein mit 2 Ruten angeln darf. Dass die erwachsene Begleitperson dadurch weniger Ruten nutzen darf, lese ich da nicht.
    Habe beim googeln dazu auch nichts anderes gefunden. 🤷

    03.02.25, 18:05 1
  • Profilbild Barsch1605

    Hallo Sascha. Das Fischereigesetz würde geändert. Ab 2025 ist ein Jugendfischereischein nicht mehr notwendig. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers selbst einen Erlaubnisschein lösen. Du musst lediglich dabei sein. Du darfst dann nach den Bestimmungen deines Gewässers ganz normal selbst auch angeln.

    Lg

    03.02.25, 18:16 3
  • Profilbild Sascha Bayreuth

    Vielen Dank für die vielen antworten 👍🏼

    03.02.25, 18:28 0
  • Profilbild Fabian.Hoffmann

    In Bayern darf ein Jugendfischer überhaupt nicht mit deinen Angeln angeln, sondern braucht eine eigene Berechtigung für das Gewässer und darf dann seine eigenen Angeln verwenden.
    Mit deinen Angeln darf nur ein Kind unter 10 Jahren angeln, dann darf er eine von deinen zwei verwenden.
    Es hat sich jetzt aber irgendwas im Bereich Jugendschein usw vor ein paar Monaten geändert. Darüber bin ich aber nicht informiert
    Alles was ich dir geschrieben habe, ist nach meinem Wissensstand. Ich kann nicht zu 100 Prozent garantieren, dass alles stimmt.
    Grüße

    03.02.25, 21:03 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    1: Jugendfischereischein ist in BY abgeschafft
    2: Jugensliche ab 7 können unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers angeln, benötigen dafür aber eine Ngelerlaubnis(Tageskarte) ODER sie schnuppern rein indem sie eine der zwei Ruten des Aufsichtsführenden Anglers benutzen. Wenn zwei Kinder mit je einer Rute von Papa angeln muss Papa zugucken.

    04.02.25, 06:39 0
  • Profilbild isar_fischer

    Die neue Regel is a bissl komisch formuliert, wir haben das mal om Verein ausgearbeitet und so wie auf dem Bild ist das jetzt bei uns:

    Besonderheit:
    Wahlmöglichkeit für Kinder von 7 bis 13 Jahren: Kinder von 7 bis 13 Jahren haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit: Entweder, Sie entscheiden sich weiterhin für die Regeln für unter 7-jährige (Schnupperfischen) oder sie angeln nach den Regeln für Kinder ab 7 Jahren mit eignem Erlaubnisschein

    Hol dir die App um Bilder zu sehen
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    04.02.25, 06:57 0
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Wenn das Bild passt,,,,,,

    Dann brauch ein Kind der nur mal eine Zeit mit zum Fischen möchte weil es dem Kind gerade interessant findet keinen Fischerschein,,,,,,,

    Aber eben dann eine Karte für die Gewässer,,,,,,,,,,

    Es muß nur eine Person die volljährig ist und eine Fischereischein besitzt dabei sein,,,,,,,,,

    04.02.25, 07:12 0
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