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  • Profilbild Nico Frick

    Erstmal vor weg besitze ich eine Fischereierlaubnis und habe vor der Kontrolle noch keinen Fisch gefangen.
    Ich war heute auf einem kleinen See angeln, der über einen kurzen Kanal mit einem Fluss verbunden ist. Für den Fluss habe ich die benötigte Gewässerkarte und dürfte dort rechtlich erlaubt angeln. Nun besitze ich ein Iphone und habe mir gestern Abend über die Karten App den Fluss angeguckt und gesehen, dass ein kleiner Seitenarm zu diesem See führt. Der See hatte bei Apple Karten genau den gleichen Namen wie der Fluss, deswegen bin ich davon ausgegangen dass er (und auch weil er in direkter Verbindung mit ihm steht) zum Pachtgewässer des Flusses gehört. (Für den ich ja die Gewässerkarte habe)
    Nun wurde ich beim Angeln kontrolliert und beim Zeigen meiner Angelberechtigungen wurde mir gesagt, dass dieser See ein eigens Pachtgewässer mit auch anderen Namen ist. Ich habe dann beim googeln auch herausgefunden, dass dies tatsächlich so ist. - komisch, dass mich hier Apple Karten in die Irre geführt hat und bei Google Maps auf einmal ein anderer Name für den See steht.
    Leider wollte der Kontrolleur nicht mit sich reden lassen, auch nicht, als ich ihm gezeigt habe, dass in meinen Karten der Name des Flusses auf dem See vermerkt war und ich daher annahm, dass ich noch im Zuständigkeitsbereich des Flusses angel. Er meinte ´, dass dieser Tatbestand der Fischwilderei zur Strafanzeige gebracht wird und ich mich der Strafbehörde erklären kann.
    Ausgeschildert war anscheinend auch, dass es sich um ein Pachtgewässer handelt- habe ich nachher auch gesehen... jedoch ein kleines Schild an einem Baum wo ein Ast mit Blättern davor hing, also da hätte man schon wirklich suchen müssen um das zu sehen.. außerdem bin ich ja davon ausgegangen, dass ich alles richtig mach und habe deswegen nicht gesucht.
    Ich muss und werde mich bei der Strafbehörde dazu erklären. Da es ja in MV gewesen ist und ich ein bisschen unruhig bin wegen der empfindlichen Strafen hier, wollte ich mal eure Meinung hören, ob die Möglichkeit besteht, dass der Fal noch glimpflich für mich ausgeht.. Macht eventuell ein Rechtsbeistand bei dieser Geschichte Sinn?
    LG

    05.09.21 13:36 17
  • Profilbild Erik_04

    oh man, da hast du echt Pech gehabt. Ich glaube das Problem ist, dass jeder halt sagt, dass es keine Absicht war und sie dir daher nicht glauben. Wenn du das aber so bei der Strafbehörde erklärst, hast du vielleicht Glück, da es ja wirklich einfach nur ein Missgeschick war. Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen.

    05.09.21 14:03 6
  • Unbekannt

    Hallo, was willst du denn jetzt hier hören? Als erstes musst du abwarten, bis der Bescheid ins Haus flattert. Dort wird drin stehen, was dir genau vorgeworfen wird. Dann hast du die Möglichkeit dich dazu zu äußern. Du kannst also genau wie hier schreiben, wie es für dich ausgesehen hat. Die zuständige Behörde wird dann entscheiden, ob sie die Sache fallen lässt oder du eine Strafe bekommst. Dummheit schützt aber nun einmal nicht vor Strafe und Apple Karten interessieren hier keine S... . Sorry Aber vielleicht hast du ja Glück.
    Sollte die Sache nicht fallen gelassen werden, wirst du zahlen müssen oder die Sache vor Gericht bringen. Einen Rechtsbeistand kannst du dir gerne nehmen, aber du musst erst einmal auf die "Anklage" warten. Also das erste Schreiben von der zuständigen Behörde.

    05.09.21 14:11 10
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  • Profilbild ATRiot01

    Tja… der Straftatbestand der Fischwilderei liegt vor, da beißt die Maus keinen Faden ab… ob mit Absicht oder nicht ist irrelevant.
    Auf den Strafbescheid warten, und dann weitere Schritte überlegen. Kann sein das es fallengelassen wird, was ich persönlich nicht gut finden würde. Nichts gegen dich persönlich, aber Schwarzangeln geht mir extrem auf den Sack, und wenn man mal einen erwischt war’s immer nur ein Versehen.
    Mit Pech wird’s teuer… mir einer Rechtsschutzversicherung könnte man dann vielleicht noch was machen…

    05.09.21 15:03 7
  • Profilbild Nico Frick

    @ATRiot01
    Verstehe ich vollkommen. Schwarzangeln ist auch scheiße. Aber man sollte doch wohl davon ausgehen können, das wenn man auf die Karte schaut und dort der Name eines gewisser vermerkt ist, an dem die angelberechtigung gültig ist, man dort angeln darf..
    Klar hätte ich mich auch noch auf x weiteren Seiten informieren können aber das kann’s ja wohl nicht sein, dass man sich auf sowas nicht verlassen kann..

    Zumindest ist Voraussetzung für den Tatbestand der fischwilderei die vorsätzliche Handlung.. und eigentlich müsste ja jedes Gericht sich einsichtig zeigen, wenn ich meine Version erzähle und mit beweisen der Karte Belege, dass es nicht vorsätzlich gehandelt war von mir..
    Zur Not mit Rechtsbeistand.. Rechtsschutz habe ich

    05.09.21 15:13 4
  • Profilbild Wheinaxtmann

    wenn das Schreiben kommt und es nicht fallen gelassen wird nimm dir einen Anwalt. Fahr am besten auch nochmal zum See und mach nen Foto vom Schild. zusätzlich am besten noch nen Screenshot von der Applekarte.

    05.09.21 15:17 12
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  • Profilbild ATRiot01

    Dann solltest du erstmal entspannt bleiben und dich nicht verrückt machen… alles was kommen kann wurde geschildert und du kannst nur abwarten…. Sollte aber glimpflich ausgehen vor allem wenn du einen Rechtsbeistand hast 👍

    05.09.21 15:19 2
  • Profilbild Palino

    Erstmal alles dokumentieren, bevor sich irgendwas ändert:
    * Screenshot von Apple Maps machen
    * Foto vom schlecht gemachten Schild
    * Gewässerkarte

    Dann wird man dich ja schriftlich anhören. Da bringst du deine Themen an, mit Glück wird es eingestellt und der Aufseher hat unnötig Arbeit für die überlasteten Gerichte generiert.

    05.09.21 15:20 4
  • Profilbild Nico Frick

    Danke für alle Antworten!

    05.09.21 15:34 1
  • Unbekannt

    Das is Ziemlich extrem geworden, ich War am Rhein genau an der grenze da ist extra ne Linie gezogen das Man bis zur Linie angeln darf und trotzdem haben die mich aufgeschrieben, obwohl ich da schon 20 Jahre angle und schon 200 mal kontrolliert wurde nie war was , manche Kontrollen haben von tuten und blasen keine Ahnung

    Im Brief stand 600€ Strafe was ich niemals gezahlt hätte lieber wäre ich mein lebenslang schwarz Angler geworden bevor ich das gezahlt hätte, aufjedenfalls lange Rede kurzer Sinn ich bin dagegen angegangen und gewonnen

    05.09.21 15:42 7
  • Unbekannt

    Also die Apple Karten werden keine S... interessieren. Oder ist das eine öffentliche Karte? Ich habe bei uns z.B. die Havel-Karte. Dort steht genau drin, welche Seen und Gewässer ich zusätzlich zur Havel beangeln darf. Einfach mal irgendwo abbiegen und dort Angeln ist halt nicht. Und bei uns gibt es auch so einen See, der durch einen kleinen Kanal mit der Havel verbunden ist. Der gehört halt auch nicht zu dieser Karte.
    Aber jetzt erst einmal ruhig bleiben. Du hast einen Fehler gemacht und bist ja auch einsichtig. Wenn das Schreiben da ist, nehme dazu wie bereits geschrieben Stellung und schaue weiter. Danach bleibt dir immernoch der Rechtsweg offen.

    05.09.21 16:20 1
  • Profilbild TobBok

    Also, mal ganz kurz als Einwurf....
    Fischwilderei nach §293 StGB setzt wie jede Straftat in Deutschland Vorsatz voraus.
    Und in dem oben geschilderten Fall wird es sehr schwer werden, Vorsatz nachzuweisen.
    Fahrlässige Wilderei gibt es nicht.
    Du hast recherchiert, bist davon ausgegangen, dass du dort das Recht hast zu angeln. Das du nicht auf offiziellen Karten nachgeschaut hast oder im Internet ist grob fahrlässig, aber keine Straftat.
    Dir könnte nur das Schild dazwischen kommen.
    Und wenn dies wirklich so spartanisch ist und nicht schlecht sichtbar wie du sagst, wäre ich erstmal ganz entspannt.

    05.09.21 16:59 1
  • Profilbild Vallstedt

    § 293
    Fischwilderei
    Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

    1. fischt oder
    2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Also Vorsatz setzt der Paragraph 293 nicht vorraus....

    05.09.21 17:31 0
  • Profilbild Nico Frick

    @Vallstedt laut StGB setzt eine Straftat immer den Vorsatz voraus, es sei denn ist ist ausdrücklich (!) im Paragraphen davon die Rede, dass auch aus Fahrlässigkeit der Besatnd einer Straftat vorliegt. Und das ist im 293 Paragraph nicht der Fall

    05.09.21 17:34 1
  • Profilbild Vallstedt

    Ah ok, wusste ich nicht. Bin gespannt, wie es ausgeht...

    Wenn Vorsatz notwendig ist, ist ja das unwissende Angeln an einem See nicht strafbar? Jemand, der von Angelrecht keine Ahnung hat, würde ja auch nicht mit Vorsatz handeln, oder?

    05.09.21 17:40 0
  • Profilbild pd69

    der Vorsatz lässt sich aber schon begründen, da du dich nicht an "geeigneter" Stelle informiert hast. wenn du dir nicht 100% sicher bist, kannst du es nicht tun

    05.09.21 17:42 0
  • Profilbild ArmedWombat

    Uff, wenn ich sowas lese, bekomm ich immer ein flaues Gefühl im Magen. Hoffe es geht gut für dich aus.
    Manchmal komm ich mir blöd vor, wenn ich an ein neues Gewässer gehen will und mir vorher tausendmal die Gewässerkarte anschaue, aber ist wohl doch berechtigt...

    05.09.21 17:44 5
  • Profilbild Nico Frick

    @Vallstedt. Deswegen ist Angeln ohne fischereischeik und geeässerkarte nur eine owi, weil sie ja noch keine fischereirechtliche Belehrung durch die Prüfung hatten und daher der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Somit werden Leute die einen angelschein aber keine gewsserkartw haben stärker bestraft als solche die keins von beiden haben

    05.09.21 17:44 0
  • Profilbild Nico Frick

    @pd69 das ist leider war aber doch auch unmöglich, dass es hier so steht und da anders.. da muss man ja erstmal super viel Recherche betreiben und kann nicht gleich der ersten Quelle trauen wenn man mal an einem Gewässer angeln will..

    05.09.21 17:45 0
  • Profilbild pd69

    das ist leider so. an fließgewässern kann man schnell mal beim nächsten Schritt im neuen pachtabschnitt stehen, auch da muss ich wissen, wie weit meine Gewässerkarte gültig ist

    05.09.21 17:51 0
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