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  • Profilbild J.R Ewing

    Am Holbecker See (Brandenburg/Teltow Fläming) soll das befahren von Waldwegen verboten sein nur mit einer Genehmigung darf man diese nur noch angeblich befahren um weiterhin an seine Angel Plätze zu gelangen.Schon mal einer was davon gehört?Grüsse

    17.07.21 16:39 1
  • Profilbild Carphunter 2020

    es ist wirklich so die Frau Otto von der unteren Fischerei-jagdbehörde lk Teltow Fläming hat es jetzt selber Schriftlich ....p.s. ein guter Freund muss 20.000€ Strafe bezahlen weil die Forst da war / lg carphunter2020

    17.07.21 16:46 0
  • Profilbild Danny Priemer

    es geht wieder nur um Kohle machen. schlimm diese Gesellschaft. bezahlst du dein Obolus darfst du. wo ist der Unterschied. das Auto parkt mit oder ohne Genehmigung.

    17.07.21 16:53 0
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  • Profilbild J.R Ewing

    Wenn man nicht schon genug Beiträge fürs angeln bezahlt.weiß einer wo ich diese Genehmigung her bekomme?

    17.07.21 16:54 0
  • Profilbild Carphunter 2020

    also der Kumpel von mir hat die Genehmigung irgendwie direkt von der Forst geholt aber ich Frage ihn jetzt selber nochmal und dann gebe ich hier nochmal bescheid

    17.07.21 16:57 0
  • Profilbild J.R Ewing

    Super danke👍

    17.07.21 16:58 0
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  • Profilbild Carphunter 2020

    also er hat geschrieben das man das man es von der Forstwirtschaft holen muss und ein Jahr kostet 120€ ....dann geh ich lieber nur tagsüber angeln und wen ich Nachtangeln machen ich lieber in gottow oder wo anders weil das ist einfach nur dumm was die abziehen und so naja ich wünsche euch dann noch ein schönen Abend

    17.07.21 20:53 0
  • Profilbild Knacki

    Es geht dabei nicht ums Geld machen Danny. Da war immer alles voll mit Wohmwagen die von sonst wo kamen und die haben oft genug einen Haufen Müll hinterlassen. Ist scheiße für uns Angler, aber auch verständlich, dass dagegen was unternommen wurde.

    17.07.21 21:05 0
  • Profilbild Harry Lausitz

    Die Waldfahrgenemigung bekommt man online beim LAVB (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    istc3 Jahre, für 2 KFZ gültig.

    18.07.21 09:28 0
  • Profilbild Chris Hendrix

    Wie Harry_Berlin schon schreibt. Einfach beim LAVB für 13-15€ diese Waldfahrgenehmigung beantragen (dauert 2 Wochen oder so) und fertig. Damit darfst du die Waldwege nur fürs Angeln befahren. Also als Abkürzung ohne Angeln als Zweck darfste da trotzdem ni lang.

    18.07.21 09:52 0
  • Profilbild J.R Ewing

    Gib’s auch so ne Art Jahres Karte für ganz Land Brandenburg zum befahren der Waldwege?dass konnte ich leider beim lavb nicht herauslesen.

    18.07.21 11:13 0
  • Unbekannt

    Beim LAVB kann man eine Waldfahrgenehmigung kaufen. Natürlich darf man als Angler auch nicht einfach überall fahren. Mit welchem Recht auch gegenüber einem "normalen" Mitbürger? Wald-/Forstwege sind nun einmal meistens für Autos gesperrt.

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    18.07.21 11:32 0
  • Unbekannt

    OK, der Link war schon weiter oben.

    Sorry

    18.07.21 11:32 0
  • Unbekannt

    @J.R.Ewing: So eine Karte gibt es auch nicht. Die hier beschriebene Karte berechtigt zum Fahren im LANDESWALD! Sprich, der Wald gehört dem Land Brandenburg. Liegt das Gewässer in einem Privatwald, muss der Besitzer die Genehmigung erteilen. Solltest du ein Grundstück haben, kann da ja auch nicht ein anderer bestimmen, dass jemand einfach dort drüber fahren darf. Das kannst dann nur du selber entscheiden.

    18.07.21 16:29 0
  • Profilbild J.R Ewing

    Alles klar danke……Verständlich genug😎

    18.07.21 17:02 0
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