Beiträge
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Lukas Bro
Was soll ich machen wenn ein Hecht aus irgendeinem Grund anbeißt und der Haken in der Kiemen hängt oder er ihn tief genommen hat, und ich sehe das der Hecht es nicht überlebt? Ich hatte nämlich gestern so eine Ähnliche Situation, nur das der Haken vorne hing.
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=WL=Techno
Servus,
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Würde sagen kommt auf die Situation drauf an, ob man den Haken irgendwie lösen kann ohne ihn großartig zu verletzen. Wenn das nicht der Fall ist mitnehmen und verwerten
Mit freundlichen Grüßen
=WL=Techno 👋 -
Lukas Bro
Ok gut also ich meine schon wenn der Hecht verletzt ist
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Lukas Bro
Aber was ist wenn jemand Probleme macht?
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Lukas Bro
Ich kann ja nicht richtig beweisen das ich nicht auf Hecht geangelt habe
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=WL=Techno
Dann auch Mitnehmen und verwerten und vielleicht am besten noch ein Foto von der Verletzung bzw Haken im Rachen, dass wenn der Kontrolleur kommt, sagen kannst das es nötig war ihn zu töten
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Lukas Bro
Ok dann weiß ich Bescheid danke👍🙂
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=WL=Techno
Kein Ding, Pass aber trotzdem auf, ein Schlecht gelaunter Kontrolleur kann alles versauen, Spreche aus Erfahrung hatte meine Karte noch nicht mal nen Monat heuer 🙄 Habs sie aber inzwischen wieder
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Tego
Das Gesetz regelt diese Angelegenheit ganz klar.
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Gemäß der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz (AVBayFiG) dürfen „Fische, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie Fische ohne Fangbeschränkung nur in Übereinstimmung mit dem Tierschutzrecht und dem Hegeziel ausgesetzt werden”. Mit „ausgesetzt” ist im Gesetzestext das „Zurücksetzen” gemeint.
Viel mehr stellt sich die Frage an den bewussten Angler Warum dieser Natur- oder Kunstköder in der Schonzeit an dem Gewässer angelt. Regelungen die auch sowas verbieten regelt der Gewässer-Besitzer dann zusätzlich.
Auf welchen Köder soll der Hecht gebissen haben und Welcher war dein Zielfisch? -
=WL=Techno
Und da kommt ein laufendes Gesetzbuch
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Tego
:)
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=WL=Techno
Die Frage kann man Simpel beantworten aber ich kann drauf wetten, ein gewisses Gesetzbuch wird sofort eine Konterfrage einlegen 😉,
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Werde aber mein Glück probieren,
Ein erster Punkt wäre man fischt an einem Fluss oder Bach mit Forellenbesatz welche seit dem 15.03 frei sind mit Spinner und es geht ein Hecht drauf und Schluckt diesen oder ein Teil der Kiemen wird rausgerissen bzw beschädigt.
Ein zweiter Punkt wäre das Barschfischen im Frühjahr für die dicken Kirschen, gleiches Prozedere nur vielleicht an nem Teich oder See
Mit freundlichen Grüßen
=WL=Techno 👋 -
Unbekannt
Ich würde Mal sagen da kannst du richtig Ärger bekommen wenn du an den richtigen Aufseher (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) ist Schonzeit du musst dann beweisen das der Fisch nicht lebensfähig war. Das würd schwer.Viele Aufseher Interessiert das nicht nach dem Motto der hat ja zu tief geschluckt oder der Haken war in den Kiemen.Glaub mir Fische vertragen viel wenn man mit ihnen pfleglich umgeht.habe schon einige Operationen hinter mir wo ich den Haken sauber rausbekommen haben und die Fische haben es über lebt.Tip von mir in der Schonzeit Fisch zurück dann bist du auf der sicheren Seite.Natuerlich kommt es auch auf deine Gewässerordnung an was da drin steht.Ich hoffe ich konnte dir helfen.
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Lukas Bro
Also es war so das ich auf Rotfeder ect. geangelt habe und ein Hecht eine Rotfeder im Drill gepackt hat und sie direkt so inhaliert hat das es gedauert hat bis ich ihn zum Ufer gegrillt habe und bis er dann endlich an ging. Dieser Hecht war zum Glück nicht verletzt, aber fals es passiert wollte ich wissen was ich tun soll.
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Lukas Bro
Das Problem währe im meinem Fall das das Fischhen ja lebendig war weil ich ja im Drill war
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Unbekannt
wenn du Pech hast kann man es so auslegen.aber du würdest doch nicht mit so einer Montage für Rotaugen gezielt auf Hecht angeln oder?
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Lukas Bro
Nein auf gar keinen Fall da könnte ich zeigen das ich nicht auf Hecht geangelt habe
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ZanderGummi
Da gibt es je nach Bundesland und/ oder Gewässer eindeutige Regeln. Oft muss man den Fisch waidgerecht töten und dann vergraben. So soll verhindert werden, dass ständig "versehentlich" geschonte Fische gefangen und entnommen werden...
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Housemeister
Mal davon abgesehen, dass du in BaWü mit dem bayrischen Fischereigesetz schon mal gar nichts anfangen kannst, kann dir keiner was. Es sei denn du hast Spinnköder oder Köderfischsysteme dabei und könntest nicht beweisen, dass du damit nicht geangelt hast. Wenn der Hecht den Fisch so tief geschluckt hat bzw. so stark blutet, dann würde ich an deiner Stelle das Vorfach einfach drin lassen, sodass du einen Beweis hast und begründen kannst, dass du den Fisch abschlagen musstest.
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Lukas Bro
Ok Dankeschön für die Antwort 👍
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