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  • Profilbild bc311poly

    Ein größeres Angelfachgeschäft in der Gegend verkauft tiefgefrorene Köderfische. Keiner der Fische wurde waidgerecht getötet, es gibt keinen Herzstich und auch keinen Blutungsschnitt. Auch ist der Kopf der Fische unversehrt. Es sieht aus, als wären sie nicht einmal betäubt worden. Darüber hinaus habe ich bei einem Besuch dort gesehen, dass sich in einigen Beuteln auch Bitterlinge befanden. Als ich einen Mitarbeiter darauf ansprach wurde mir gesagt, es handele sich dabei um kleine Rotfedern und Rotaugen und ich wurde als Ahnungsloser Anfänger abgestempelt. Die Fische hatten jedoch keine roten Flossen bzw. Augen, zeigten jedoch eine charakteristische schwarze Linie auf dem Seitenlinienorgan im hinteren drittel des Fisches. Worauf ich hinaus will, ich habe den Bitterling zweifelsfrei identifiziert (Siehe Bild).

    Wie verhalte ich mich? Ich pisse ungern anderen ans Bein, aber ich finde unvertretbar, dass in einem Angelfachgeschäft hunderte unsachgemäß getötete und teilweise geschützte Fische verkauft werden. Sollte ich die Polizei informieren, sollte ich nochmal versuchen mit den Mitarbeitern zu sprechen? Was meint ihr?

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    03.01.22 19:34 0
  • Profilbild Berti..

    Ich würde nicht davon ausgehen das nicht getötet worden aber die Fischart gibt mir zu denken

    03.01.22 19:36 1
  • Profilbild azazel4by

    wenn die Fische aus einer Zucht kommen, z.b. Karpfenteichen ist es leider zulässig

    03.01.22 19:37 0
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  • Profilbild Rolle65

    Soweit ich weiß ist das Angeln mit geschützten Arten verboten. Also wer kauft denn solche? Was erzähle ich bei ner Kontrolle?

    03.01.22 20:24 0
  • Profilbild azazel4by

    Der Einsatz von Edelfischen als Köfi ist auch verboten. Wenn du z.b. mit ner Forelle fischst, Rechnung aufheben. Aus der Zucht ist es leider erlaubt

    03.01.22 20:26 0
  • Profilbild Angelfutzie

    denk auch nicht, dass die was illegales machen. es gibt auch andere Methode fische waidgerecht im großen Stil zu töten.

    03.01.22 20:48 0
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  • Profilbild Angelfutzie

    abgesehen davon dass das für die Industrie glaub eh nicht gilt

    03.01.22 20:49 0
  • Profilbild Isar_Fischer

    Wenn bei uns jemand mit einer maßigen Forelle auf Waller angelt, ist das doch definitiv erlaubt oder?🤔Wüsste nicht, was da dagegen spricht

    03.01.22 20:50 2
  • Profilbild azazel4by

    @Isar_Fischer in der bay. avfig ist der Einsatz von Köfis mit Edelfischen verboten, außer o.g. Ausnahme

    03.01.22 21:10 0
  • Profilbild Isar_Fischer

    Ah, das wusste ich nicht🤔Muss morgen nochmal in den Regeln von unserem Verein schauen ob das da auch steht, vielleicht hab ich da iwie überlesen

    03.01.22 21:16 0
  • Profilbild azazel4by

    @Isar_Fischer, da die Avfig ein Gesetz ist, kann sich der Verein nicht darüber hinwegsetzen

    03.01.22 21:26 0
  • Profilbild Isar_Fischer

    Klar, deswegen müsste es ja drinstehen

    03.01.22 21:27 0
  • Profilbild Oliver12

    Zählt mein eigener Weiher als Zucht$

    03.01.22 22:11 0
  • Profilbild Isar_Fischer

    Denke nicht, sonst hätte ja jeder mit einem Weiher eine Fischzucht. Ich glaube, irgendwas muss da angemeldet sein. Vielleicht weiß es ja jemand. Würde mich auch interessieren

    03.01.22 22:16 0
  • Profilbild Oliver12

    Weil Schleie zählt auch als Edelfisch. Aber wie soll ich da nachweisen, dass die aus meinem Weiher kommt?

    03.01.22 22:21 0
  • Unbekannt

    Was hast du davon wenn du zur Polizei gehst? Nichts. Die Leute wissen schon was die machen und erlaubt ist

    04.01.22 04:55 0
  • Profilbild Nordmann Zwei

    Guten Morgen. Wenn es sich eindeutig um eine geschützte Fischart handelt, dann sollten umgehend die Behörden informiert werden! Auch das nicht weidgerechte Töten muss
    bestraft werden. Als Angelfachgeschäft sollte ich vorbildlich handeln und nicht seit Jahren geltene Gesetze und Bestimmungen ignorieren und verletzten. Also bitte handeln!!

    04.01.22 05:14 0
  • Profilbild Homestarrunner

    @GeileAvo: Wo in der AVBayFiG soll das mit den Edelfischen den stehen? Soweit ich weiß ist der „Edelfisch“ doch nicht mal definiert.
    Ich will nicht sagen, dass es nicht drin steht, mir ist es nur noch nicht untergekommen und ich würd gern wissen in welchen Paragraphen/Absatz ich schauen muss.

    04.01.22 05:48 0
  • Unbekannt

    Das steht weder im Fischereigesetz noch in der Fischereiverordnung von Bayern. Es gibt aber einen kleinen Passus in der Fischereiverordnung, dass es geregelt werden KANN.

    (2) Zur Wahrung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), vor allem bei Störung des biologischen Gleichgewichts, sowie zur Förderung der Zucht und des Abwachsens der Fische können die Bezirke durch Verordnung die Anwendung zulässiger Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen regeln, beschränken oder verbieten.

    Hier könnte man jetzt den Einsatz von bestimmten Köderfischen beschränken. Aber das machen die Bezirke und nicht das Land.

    04.01.22 07:21 1
  • Unbekannt

    Mein Spezl der "Fachbeauftragte für Fischerei" sagt es auch so, wie Firestorm es bereits geschrieben hat.
    So ist das Bayerische Fischereigesetz.
    Wenn jetzt aber im Erlaubnisschein steht, dass nur Fische aus dem selben Gewässer erlaubt sind, müsste der "Köfi" dann auch das erforderliche Mindestmaß haben.
    Ansonsten riskiert man eine Anzeige, wegen der Entnahme eines untermaßigen Fisches.
    Der Begriff "Edelfische" kann vom Fischereirechtsinhaber selbst definiert werden und ist dann auch dem Erlaubnisschein zu entnehmen.
    Während bei Verein XY dann zum Beispiel "Pro Fangtag dürfen zwei Edelfische (Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Aal) entnommen werden." im Erlaubnisschein steht,
    heißt es beim Nachbargewässer von Verein XX "Es dürfen täglich zwei Edelfische (Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Forelle) entnommen werden. Alle anderen Fischarten sind frei."
    Es kommt auf das Hegeziel des Bewirtschafters an.
    Verein XY führt den Aal als "Edelfisch" auf, weil sie ihn erhalten wollen und Verein XX führt den Aal nicht als Edelfisch und sieht vielleicht keinen Grund darin den Aal zu schützen, weil es in dem Gewässer von Natur aus vielleicht nie Aale gab. Dafür werden Forellen im Gewässer XY nicht geschont, weil diese nur vereinzelt durch Überschwemmungen aus Fischzuchten eingebracht werden und unerwünscht sind.
    Jedes Gewässer bzw. jeder Verein hat andere Regeln.

    04.01.22 09:32 0
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