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  • Profilbild LucaFisher

    Hey Leute ,
    Ich habe mal eine Frage ? Ich habe den Jugendfischereischein heißt ,dass ich könnte einen Angler am Gewässer fragen ob ich sogesehen mit ihm angeln darf (also falls ein Kontrolleur kommt das ich dazu gehöre?)
    Ich mache bald zum Glück endlich meinen Fischereischein !

    12.08.21 13:20 1
  • Unbekannt

    ja

    12.08.21 13:29 1
  • Unbekannt

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    12.08.21 16:58 0
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  • Profilbild Godspeed

    Ja das abhaken und töten müsste er soweit ich weiß, dann für dich übernehmen.

    14.08.21 10:35 0
  • Profilbild Champcheyenne

    Bei fischerreirechtlichen Fragen bitte immer das Bundesland dabei schreiben, sonst gehen die Antworten in die Hose.
    In NRW darf mit dem Jugendfischereischein und dem Sonderfischereischein nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers gefischt werden. Der Fischereischeininhaber übernimmt dabei die fischereiliche Aufsicht. Das kann natürlich auch ein anderer Angler am Gewässer sein. Das bedarf nur einer freundlichen Frage bei dem Angler.

    19.08.21 21:56 1
  • Unbekannt

    Mit dem Bundesland hast du Recht! Bei solchen Fragen gehe ich deshalb immer von dem Bundesland.aus, wo der Fragesteller wohnt. Wenn er einen falschen Wohnort angibt, hat er halt selber Pech.

    20.08.21 03:23 1
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  • Profilbild LucaFisher

    Ich brauche aber dann auch noch eine gewässerkarte oder ? Oder reicht es wenn einer die hat ?

    29.08.21 13:23 0
  • Unbekannt

    @LucaFisher: Da du hier schreiben kannst, kannst du auch lesen. Zumindest nehme ich das jetzt einmal an. Wenn du also mal in meinem Link reinschaust, wird sich deine Frage erledigt haben. Etwas Eigeninitiative erwarte ich da schon.

    29.08.21 13:56 0
  • Profilbild LucaFisher

    Habe das ganz überlesen sry und Dankeschön

    29.08.21 14:04 0
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