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  • Profilbild flurfunk

    Wichtiges Update für unsere Mitglieder aus Hamburg. Gültig ab sofort!

    - Während der Zanderschonzeit vom 1. Januar bis 15. Mai ist Angelfischern die Verwendung von toten Köderfischen sowie von Kunstködern jeglicher Art untersagt. Eine Ausnahme besteht nur für den unmittelbaren Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms.

    - In anderen Bereichen der Elbe, wie in Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalb von Buhnenfeldern darf während der Zanderschonzeit nicht mehr mit Kunstködern gefischt werden.

    - Das Auswerfen von Kunstködern von Angelstellen am Elbe-Hauptstrom in nicht strömende Bereiche ist von diesem Verbot eingeschlossen. Kunstköder dürfen nur in strömenden Bereichen der Elbe verwendet werden.

    - In der Zanderschonzeit wird die Verwendung von Stellnetzen untersagt. Das Verbot gilt für Berufs -und Nebenberufsfischer.

    Mehr dazu: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)…/…/2017-01-05-bwvi-wirtschaft/

    05.01.17 16:48 7
  • Unbekannt

    Finde ich sehr wichtig und auch Richtig.

    05.01.17 20:06 2
  • Profilbild Rk-soft-baits

    Finde ich super

    06.01.17 12:07 1
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  • Profilbild Yannik Krpp

    Was genau zählt den zum Strömungsbereich norder und süder Elbe ?

    17.04.20 23:29 0
  • Unbekannt

    Gut so, wie bei uns, vom 01.01 bis 30.04 ist das Spinnfischen mit Kunstködern verboten, manchmal hart aber gut für den Raubfisch bestand.

    18.04.20 03:00 1
  • Profilbild Philipp We1

    wenn ich auf der anderen Seite der Elbe stehe also in Niedersachsen darf ich schon ab 1.5 auf Zanderangeln 🤔
    dies sollten das mal für alle Gleich regeln...

    20.04.20 13:15 1
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