Kriterien zum Festlegen von Schonmaßen
Beiträge
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Unbekannt
Ich stelle mir schon die ganze Zeit eine Frage. Es gibt doch von Bundesland zu Bundesland dir unterschiedlichsten Schonmaße. Mich würde mal interessieren auf welcher Grundlage wird den so ein Schonmaß ermittelt.? Bei Hecht z. B 50cm oder auch 45cm. Mir erschließt sich einfach nicht wie so was berechnet wurde. Hat man das einfach so mal über den Daumen gepeilt.?Oder gibt es ne Spezielle Arbeitsgruppe die das Ausgewürfelt hat. Das muss ja aber doch alles wissenschaftlich fundiert sein. Im Netz finde ich nichts. Vielleicht ist hier jemand der sich damit auskennt. Bzw gibt es Fachliteratur dazu? Würde mich brennend interessieren.
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Esox Hunter 100
Das wird an Hand von ablaich Zyklen festgelegt.
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Der wiederum von Gewässer zu Gewässer sehr schwanken kann.
Da spielen in erster Linie Wassertemperatur, Strömung, Nahrungsangebot usw.eine Rolle.
Deswegen auch unterschiedliche Schonmaße ,weil in einem Gewässer der Hecht schon mit 45cm Laichbereit ist und in einem anderen mit 60cm...
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Esox Hunter 100
Aber Grundsätzlich gelten in jedem Bundesland die gesetzlichen Schonzeiten und Maße...
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Diese wiederum können ohne Zustimmung des Landesverbandes nicht einfach verändert werden. -
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Unbekannt
Grundlage ist immer, dass der Fisch mindestens einmal gelaicht hat bzw. für Nachkommen gesorgt hat. Daraus soll sich eine nachhaltige Fischerei ergeben, da ja nur ein Fisch entnommen wird der bereits seine Nachfolge geklärt hat.
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So wurde uns das im Vorbereitungskurs erklärt und prinzipiell ergibt das ja auch Sinn, wenn man vom Aal absieht. -
Vissen in Nederland
@Esox Hunter 100
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Jeder Verein hat das Recht die Schonmaße eigenhändig und ohne Zustimmung des Landesverbandes nach oben zu korrigieren.
Nach unten dürfen die Vereine tatsächlich nicht ohne Sondererlaubnis korrigieren. -
Vissen in Nederland
*Gilt auch für Schonzeiten
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Unbekannt
Ich Habe die Frage falsch gestellt. Ich werde es nochmal konkretisieren. Gibt es eine Gezl. Richtlinie bzw ein vorgeschriebenes Verfahren wie die Ermittlungen eines Schonmaßes zu erfolgen hat? Wenn ja bitte die Quellen. Das wäre super.
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Housemeister
Ich denke nicht. Das Schonmaß müsste theoretisch von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich sein, da Parameter wie Bestandsdichte und Artenvielfalt ja von Gewässer zu Gewässer variieren. Daher müsste man, um ein Schonmaß zu „berechnen“ für jedes Gewässer einzeln untersuchen, ab welcher Körpergröße diese sich mindestens einmal vermehrt haben. Ich gehe davon aus, dass das Schonmaß mit Hilfe von Studien an verschiedenen repräsentativen Gewässern durchgeführt wurde und das dann statistisch ausgewertet wurde.
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Darüber hinaus sind sowieso immer mehr Stimmen da, die eine Änderung in der Dchonmaß-Politik fordern. Ich selbst setze mir Fangfenster. Die untere Marke wird dadurch in den meisten Fällen, solange ein Schonmaß vorhanden ist, durch dieses gesetzt und das obere ist halt Abhängig von den Erfahrungen die ich am Wasser gemacht habe. -
Esox Hunter 100
@ Vissen, jo richtig um es genau zu schreiben ,war mit verändern auch von mir so gemeint , aber Danke 😉
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@Sensas als Beispiel wie Schonzeiten variieren können kann man an unserem Haus Bach Schwarzach sehen.
Da ist die Schonzeit in userem fränkischen Abschnitt für Bachforellen bis 28.02. und 50km Fluss aufwärts in der Oberpfalz ist sie bis 30.04. geschont .
Grund ist wegen Temperatur und Wasserqualität Unterschied die Truttas dort später ablaichen.... -
Unbekannt
Ich beschäftige mich ja schon länger mit dem Thema. Und bin auch zu den gleichen Erkenntnissen wie ihr gekommen. Ich fasse nochmal kurz zusammen. Die Fischereibehörde also bei mir in Baden-Württemberg wäre es das Regierungspräsidium, legt in der Landesfischreiverordnung fest wie die Schonzezeiten und Mindestmaße für die einzelnen Fisch Arten auszusehen haben. Ein genaues Kriterium gibt es anscheinend nicht. Sondern es wurden für alle Gewässer ob See ob Fluss ob Bach oder auch Weiher die gleichen Schonmaße für ein ganzes Bundesland festgelegt egal wie die Fische sich in den unterschiedlichsten Gewässer Typen entwickeln. Deswegen widersprcht sich ja ein Einheitliches Maß. Dennoch wurde ein Universalmaß festgelegt. Und es funktioniert ja auch. Für mich ist es einfach nicht nachvollziehbar warum man nirgendwo etwas darüber findet. Ist fast wie ein Mysterium. Man weiß nur wage Vermutungen dazu. Es kann aber keiner was Konkretes darüber sagen. Ich glaube ich schreibe die Fischereibehörde mal an und frage nach. Die müssen es ja Wissen. Aber was hier noch genannt wurde dass ein Schonmaß nach oben verändern werden darf. Wo steht das genau? Ich habe das auch schon irgendwo gelesen. Ich finde aber nirgends die besagte Stelle. Aber schon mal danke. Jetzt weiß ich wenigstens dass ich nicht alleine so denke.
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Esox Hunter 100
hab mich zwar noch nicht so damit beschäftigt wie du, aber ich vermute mal das sich da schon ein paar Biologen damit über längere Zeit beschäftigt haben um die verschiedenen Fische zu katalogisieren wann sie geschlechtsreif werden und ablaichen.
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Und für das individuelle korregieren der Maße und Zeiten sind die Gewässerwarte und Aufsichten zuständig ,die eingreifen wenn sie vermehrt Meldungen bekommen, die von den gesetzlichen Bestimmungen Abweichen.
Wir sollen unsere Gewässerwarte aus dem Verein informieren wenn zum Beispiel Bachforellen gefangen werden die Laich tragen vor oder nach der Schonzeit.
Aber ich bin gespannt auf deine Recherche -
Unbekannt
Mein Kumpel ist von Beruf Fischereifachberater und hat unter anderem mit diesem Thema zu tun.
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Der ist jetzt nur im Urlaub.
Wenn er zurück ist, Frage ich und kläre euch auf. 👍🏼 -
Detonateer
Ich denke, dass das was damit zu tun hat, wie "erwünscht" und wie verbreitet eine Fischart ist.
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Es gibt bsp . Bundesländer wo der Wels entnommen werden MUSS, woanders wird er geschont bis er 75cm hat
Viel unsinniger finde ich es, Schonzeiten und Mindesrmaße für Fische zu bekommen, die es in dem Bundesland gar nicht gibt. Lachs und Meerforelle sind in Berlin bsp. ganzjährig geschont. -
Housemeister
Es kommt halt drauf an, ob Neozoen erwünscht sind oder nicht und wie bedroht eine heimische Art insgesamt ist.
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Lachse und Meerforellen können durchaus in Berlin in die Spree aufsteigen. Da sie dann auf jeden Fall auf Laichwanderung sind, sind sie auch ganzjährig geschützt. -
Isar_Fischer
Das einzige, was ich darüber weiß ist, dass der Fisch 1 oder 2 mal abgelaicht haben sollte, bevor er entnommen werden kann. Bei uns wurde vor drei Jahren das Maß für den Hecht von 50 auf 55 hochgesetzt, was immer noch zu wenig ist, wie ich finde. Bei uns nimmt fast keiner einen Hecht mit 55cm zum essen mit. So ein Hecht ist zwischen 4-5 Jahre alt und sollte noch länger leben.
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Unbekannt
Also ich habe jetzt den Passus in der Fischereiverordnung BW gefunden wo geregelt wird wer ein Schonmaß erweitern bzw erhöhen kann. Z. B Hecht von gesetzl. 50 cm erhöhen auf 60cm. Hier der Passus §1(5) Die Fischereibehörde kann im Einzelfall für fischereiliche Hegemaßnahmen oder zu fischereiwirtschaftlichen Zwecke durch befristete Allgemeinverrfügung Schonzezeiten und Mindestmaße erweitern oder für weitere Arten anordnen.
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Das bedeutet dann das eben nicht der Verein oder auch ein Landesfischereiverband selbstständig sein Schonmaß hochsetzen darf. Sondern dass es hier ein Genehmigungsverfahren durch die Fischereibehörde notwendig ist. Ich lag hier mit meiner Einschätzung falsch. Also das heißt alle Schonmaßerhönhungen ohne Zustimmung der Fischereibehörden sind unzulässig. -
Esox Hunter 100
Warum gab es bei dir wohl so nen Fall?
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Unbekannt
Ja so ein Fall gibt es bei mir.
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