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  • Profilbild Roman Angelt

    Hey
    Ist es legal wenn ich einen maßigen nicht geschonten Fisch fange und ihn dann mitnehme um ihn zb in einem Aquarium oder Teich zu halten ?

    05.12.22 12:17 1
  • Profilbild Matthes.kann.nicht.angeln

    Ich glaube man darf sie nur am Ufer lebendig aufbewahren

    05.12.22 12:27 1
  • Unbekannt

    Meines Wissens nach ist das fangen und umsetzen für uns verboten. Denn die Regeln sind da ziemlich eindeutig. Du musst den Fisch töten bevor du den Haken entfernst es sei denn der Fisch hat unter Maß oder ist geschont.
    Zumindest wurde mir das dieses Jahr so beigebracht als ich meinen Angelschein gemacht habe für Deutschland.

    Kannst du aber im Internet gut nach recherchieren. Einfach mal die Gesetzestexte deines Bundeslandes mal durch gehen.

    05.12.22 12:50 5
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  • Profilbild Barsche&Hechte

    Es ist verboten Tiere aus ihrem natürlichen Lebensraum zu entnehmen um sie als Haustier zu halten.

    05.12.22 13:18 12
  • Profilbild Philipp Beeh

    Einen maßigen nicht geschonten Fisch hast du nach dem Fang laut Gesetz waidgerecht zu töten. Hälterst du den Fisch oder tötest ihn nicht waidgerecht begehst du eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz.
    Einzige Ausnahme die es da gibt beispielsweise ist wenn du Karpfen angelst, deinen boilie reinkurbelst und dir da nen maßiger Hecht draufknallt. Den darfst du schonend zurücksetzen da du es nicht auf diesen Fisch abgesehen hast. Zwar auch noch ein kniffliges Thema aber da wirst du ziemlich sicher keine Probleme bekommen

    05.12.22 14:51 2
  • Profilbild blluebird

    Fische hältern ist prinzipiell nicht verboten. Es kommt da oft auf die konkreten Regeln an dem jeweiligen Gewässer an.

    05.12.22 15:13 2
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  • Unbekannt

    Auszug aus der Gewässerordnung vom Landesanglerverband Brandenburg:

    "4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
    Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern."

    Was soll ich denn jetzt machen? Dort steht doch explizit drin, dass ich sie längstens bis zum Ende des Fangtages hältern darf.
    Mache ich mich dann trotzdem Strafbar, obwohl ich mich doch nur an die Bestimmungen gehalten habe?

    Und um auf die eigentliche Frage zu antworten: Nein darfst du gesetzlich nicht, da spätestens mit Beendigung des Angeltages die Erlaubnis zum Hältern endet, wenn es diese bei dir gibt, und der Fisch getötet werden muss.

    05.12.22 16:44 2
  • Profilbild Philipp Beeh

    Ja alles nicht ganz so einfach…zum hältern gibts auch Vorschriften.
    Und das Tierschutzgesetz steht am Ende immernoch über jeder Gewässerordnung. Noch dazu ist’s natürlich länderabhängig.
    Bayern ist da wie bei allen im Fischereibereich super streng
    Daher falsch hältern ist sofort auch ein Verstoß

    05.12.22 17:28 0
  • Unbekannt

    Du schreibst aber, dass ich mich strafbar mache, wenn ich einen Fisch nicht sofort töte. Und Hältern, egal wie, ist nun einmal nicht sofort töten. Also was denn nun? Das Tierschutzgesetz ist doch meines Wissens ein Bundesgesetz und steht über dem Ländergesetz. Ich will mich nicht strafbar machen, nur weil ich mich an die Gewässerordnung vom Landesanglerverband mit ca. 100.000 Mitgliedern halte.

    05.12.22 17:33 0
  • Unbekannt

    Warum schaut man bei solchen Fragen nicht in die Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes?

    05.12.22 17:33 3
  • Unbekannt

    Habe ich ja quasi gemacht. Aber trotzdem wird hier geschrieben, dass ich mich strafbar mache.

    05.12.22 17:34 0
  • Profilbild fischihupe

    Ist streng verboten !!!

    05.12.22 17:57 2
  • Profilbild Han82

    herrje...der Schwager meines Bruders hat nen freund dessen freund, der hat einfach rotfedern und Barsche einfach so vom Haken in den Eimer und fix in den Teich umquartiert. Das musste natürlich fix gehen. Den fischen ging es prima und sie vermehrten sich wie sau. Hust...der typ war ein pöser Junge, da ja nicht erlaubt.

    05.12.22 18:14 6
  • Profilbild basti.98

    Werft den Purschen zu Poden…

    05.12.22 19:06 2
  • Profilbild GD

    Das Umsiedeln von Fischen muss in NRW von der oberen Fischereibehörde genehmigt werden. Das gilt nicht nur für NRW. Unter Anderen geht es darum allfällige Krankheiten, Pilze und Parasiten nicht in andere Gewässer einzuschleppen. Milde ausgedrückt sind solche Handlungen äußerst bedenklich.

    05.12.22 19:09 1
  • Unbekannt

    Nun, also wenn man wilden Fischen den gleichen Respekt entgegen bringt wie anderen wilden Tieren dann belässt man sie in ihrem Lebensraum. Es ist auch nicht okay sich wilde Eichhörnchen zu fangen und daheim in einem Voliere zu halten oder ein Reh in den Stall zu stellen.

    Es ist und bleibt verboten. Völlig egal welches Bundesland. Wenn ich dabei jemanden erwischen würde hagelt es ne Anzeige

    05.12.22 19:12 2
  • Profilbild GD

    Das Hältern von Fischen ist in allen Berliner Gewässern verboten!

    05.12.22 19:16 0
  • Profilbild Philipp Beeh

    Hecht666 ich sage nur wenn du keinen triftigen Grund hast und den musst du mir erstmal nennen können warum ein Fisch Gehältert wird.
    Warum willst du denn die Fische hältern? Du darfst sie sowieso nicht zurücksetzen. Somit musst du sie auf jeden Fall töten.

    Der Verband kann das hältern ja grundsätzlich erlauben unter bestimmten Voraussetzungen, dir muss aber klar sein dass du, wenn du sie nicht ordnungsgemäß hälterst (so kurz wie nur möglich, aber maximal bis zum Ende des Tages) gegen geltendes Recht verstößt.
    Am Ende des Tages musst du wie ich schon geschrieben habe jeden maßigen nicht geschonten Fisch töten auch wenn du ihn warum auch immer noch in den setzkescher wirfst.

    05.12.22 19:47 0
  • Profilbild Philipp Beeh

    Das was du meinst bis längstens bis zum Ende des Tages ist eine Maßgabe was unter gewissen Umständen möglich ist. Wichtiger ist der Punkt vorübergehend, hältern ist nur dafür da dass zB der Fisch noch frischer bleibt bis du gehst, da muss dann aber auch alles passen. Im Winter wirst du keinen Grund haben köderfische im setzkescher zu hältern da die Außentemperatur es zulässt die Fische zu lagern anders als im Sommer

    05.12.22 19:51 0
  • Profilbild Blocky

    ist auf jeden Fall verboten lebende Fische umzusiedeln oder für Haustierzwecke lebend zu entnehmen

    05.12.22 19:57 0
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