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  • Profilbild Sascha Nachsel

    Ich möchte mal wissen ob es denn erlaubt ist mit 2 Ruten zu fischen wenn man an der einen aktiv mit Tauwurm am Dropshot angelt? Weil während der Schonzeit von Hecht ist es ja erlaubt damit zu fischen, da denke ich dass es nicht zum Spinnfischen zählt da man es ja auch einfach am Grund liegen lassen könnte

    10.02.23 22:21 0
  • Profilbild Linus_allround

    Kommt auf das Gewässer bzw. Region an, bei mir zum Beispiel darf man auch kein drop shot oder Fitness rigs mit wurm etc. anbieten aber bei manchen Gewässer geht es klar

    10.02.23 23:55 1
  • Profilbild ZanderGummi

    Da sind wir wieder bei dem Thema, dass generell die Fragestellung Ländersache und teilweise sogar eine Sache des Gewässers ist. Wenn bei dir Dropshot mit Wurm erlaubt ist, gut. Nächste Frage ist, ob es bei dir erlaubt ist mit einer aktiven und einer passiven Rute zu angeln. Es gibt auch da teilweise Verbote. Das solltest du klären!

    Das, was heute Dropshot mit Seitenarm genannt wird, habe ich früher als Kind auf meinen "Winkelpicker Ruten" immer auf Grund gefischt. Also ist eine abgelegte Dropshot Montage auch nur eine Grundangel...

    11.02.23 08:00 6
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  • Profilbild JaCu

    Interessantes Thema!

    11.02.23 08:10 0
  • Unbekannt

    Wie ZanderGummi schreibt. Bei uns in Brandenburg ist das im LAVB z.B. kein Problem, da der Wurm zu den wirbellosen Tieren gehört und es somit keine Spinnangel ist. Bei euch in Thüringen habe ich jetzt nichts konkretes gefunden. Deshalb mal bei der zuständige Stelle nachfragen.

    11.02.23 09:59 0
  • Profilbild Esplendida

    Bei uns hier in BW ist Dropshot – egal mit welchem Köder – in der Schonzeit verboten. Habe mich erst letzte Woche mit einem der Kontrolleure darüber ausgetauscht. Es ist einfach „aktives Angeln“ was den Räuber zum Biss animiert und daher nicht erlaubt.

    11.02.23 10:32 0
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  • Unbekannt

    @Esplendida: Hast du mal eine Quelle dazu. Selbst in der BodFischVO steht folgendes zu dem Thema:

    "Mit den in den §§ 9, 10, 12 bis 15 genannten Geräten gefangene untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich mit aller Sorgfalt in den Bodensee zurückzuversetzen, wenn sie noch lebensfähig sind."

    Wobei Paragraph 12 halt Angelgeräte sind. Und im Fischereigesetz und der Fischereiverordnung finde ich auch nichts. Will ja mal in BW Angeln. 😉

    11.02.23 10:52 1
  • Profilbild Cupra310

    In Sachsen-Anhalt ist es wie Esplendida geschrieben hat, Dropshot zählt zu Aktivangeln und ist bis zum 30 April verboten, auch mit Wurm

    11.02.23 12:31 0
  • Profilbild Sascha Nachsel

    also in Sachsen-Anhalt ist es während der Hechtschonzeit komplett verboten, das beantwortet für mich die Frage schonmal, da ich es an dem Saalealtarm bei Nienburg anwenden wollte, ich bedanke mich für die zahlreichen und hilfreichen Antworten

    11.02.23 13:09 0
  • Unbekannt

    Eine Ergänzung dazu: In Sachsen-Anhalt ist das nicht verboten, zumindest habe ich nichts dazu im Fischereigesetz bzw. der Fischereiverordnung gefunden. ABER, es ist in alles Gewässer des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt verboten. Dem LAV Sachsen-Anhalt gehören aber, wie auch dem LAV Brandenburg, sicherlich nicht alle Gewässer in Sachsen-Anhalt. Oder? Die Elbe ist doch das beste Beispiel dafür. Da gibt es viele Fischer, welche das Fischereirecht ausüben.

    11.02.23 13:12 0
  • Profilbild Esplendida

    Gelesen habe ich das auch nicht. In der Fischereiordnung der Stadt Breisach heißt es lediglich : „Kunstköder- und Köderfischverbot“ während der Hechtschonzeit. Da könnte man schon auf die Idee mit dem Wurm am Dropshot kommen. Ich weiß allerdings von einem Angelkollegen hier, der auf französischer Seite unterwegs war, dass er von der Gendarmerie aufgefordert wurde, diese Art Angeln sofort einzustellen.
    Ich kenne nun die hiesigen Kontrolleure ganz gut und wollte mich einfach absichern, darum habe ich den einen Kontrolleur daraufhin angesprochen. Und er hat es mir bestätigt, dass eben auch aktives Angeln mit Wurm untersagt ist.
    Das ist eine Grauzone und da solche Dinge länderspezifisch (und z.T. auch Bereichsspezifisch noch strenger) geregelt werden würde ich mich einfach dort wo ich angeln möchte im Vorfeld informieren, damit ich keine bösen Überraschungen erlebe.

    11.02.23 13:14 0
  • Unbekannt

    Da dieses Gewässer zum LAV Sachsen-Anhalt gehört ist es dort auf jeden Fall verboten.

    11.02.23 13:14 0
  • Unbekannt

    @Esplendida: Wenn du die gut kennst, frage doch mal nach den gesetzlichen Grundlagen Würde mich schon mal interessieren.
    In Berlin ist es z.B. erlaubt, da es dort auch nur ein Kunstköderverbot (über 2cm) und ein Verbot für Wirbeltiere gibt. Und wenn der Kunstköder keine 2cm ist und ein Wurm (Wirbellose) an der Angel hängt, ist das hier in Berlin z.B. eine Friedfischangel. Und die ist jetzt halt nicht verboten. Eine aktive Köderführung spielt hier keine Rolle, wie beim LAV in Sachsen-Anhalt. Und auch bei euch sollte der natürliche Wurm kein Kunstköder bzw. Köderfisch sein. Und die französische Seite ist unerheblich, wenn es keine einheitliche Regelung für das Grenzgewässer gibt.

    11.02.23 13:23 0
  • Unbekannt

    mit Drop Shot, zählt zum Spinnfischen, hinsichtlich der Gewässerordnung darf dann nur eine Rute verwendet werden, und der Köder muss sich durch das ein holen und auswerfen ständig bewegen, als das heißt es. ist nur eine Rute erlaubt, Droht ist ja zum Raubfisch Angeln, Hecht 666 es gibt keinen Tag ohne Paragraph,

    11.02.23 14:11 0
  • Profilbild Esplendida

    Ja werde beim nächsten Mal auf jeden Fall nachhaken wenn ich einen von ihnen treffe.
    Das mit Frankreich war für mich nur der Aufhänger das Thema mal anzusprechen. Hatte letztes Jahr auch denn Schein für FR und da. stand auch nur etwas von Köderfisch- und Kunstköder-Verbot.
    Das Ganze ist – so denke ich jedenfalls – Auslegungssache. Aber will man den Aufwand mit Anwalt und Klage usw. auf sich nehmen?
    Letztendlich käme man wahrscheinlich sogar mit nem blauen Auge davon. Aber spätestens an dieser Stelle würde man die örtliche Fischereiordnung dahingehend „anpassen“.

    11.02.23 14:12 0
  • Profilbild Esplendida

    Da sieht man wieder mal dass jedes Land sein Süppchen kocht.
    Hier bei uns ist es einerlei ob du grundangelst oder spinnfischst. Du darfst mit zwei Handangeln angeln – ganz egal WIE du damit angelst.
    Deutschland und seine Paragraphen! 🤣

    11.02.23 14:18 0
  • Unbekannt

    bei Friedfischen ist das hier auch so, zwei Kopfrute mit Rolle und eine Stipprute, aber das Spinnfischen oder Flugangel ist nur mit einer Rute auszuüben, und Drop Shot ist dann Spinnfischen und der muss sich bewegen, ich finde das nicht schlecht mit Drop Shot es lässt sich auch weit auswerfen,

    11.02.23 14:23 0
  • Unbekannt

    @Esplendida: Also Auslegungssache ist da nichts, wenn es Kunstköder bzw. Köderfisch heißt. Beides ist kein lebendiger Wurm. Nimmst du künstliche Würmer, sieht die Sache wieder anders aus. Dann ist es ja ein Kunstköder. Und ja, wenn man das nicht möchte muss man es anpassen. Ich als Angler kann nicht jedesmal überlegen, wie es ausgelegt werden kann. Und wenn es doch mal nicht ganz eindeutig ist, gibt es Durchführungsbestimmungen.

    @Sargon: So ist es ja auch in der Gewässerordnung vom LAV Sachsen-Anhalt geregelt. Aber diese Gewässerordnung ist keine Verordnung von Sachsen-Anhalt. Dem Fischer an der Elbe in Sachsen-Anhalt interessiert diese Gewässerordnung nicht. Der muss sich an das Fischereigesetz und die Fischereiverordnung halten. Und der Angler der von dem Fischer eine Fischereiberechtigung kauft auch. Der LAV hat da nichts zu sagen.

    11.02.23 15:49 0
  • Unbekannt

    Akzeptiere doch mal was, deshalb ist der Drop Shot dennoch so an zuwenden als Spinnfischen und das ist eine Rute, verstehe mal der LVA hat so viele Gewässer das man nicht weiß wo man zuerst Angeln soll, dass das keinen interessiert, du sucht einen Weg dann auch so Angeln zu können, Hecht 666

    11.02.23 17:13 0
  • Profilbild JaCu

    Pose mit Wurm treiben lassen, wäre eine andere Möglichkeit ohne Schwierigkeiten.

    11.02.23 19:53 0
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