Mit Gaskocher kochen im Naturschutzgebiet
Beiträge
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Flunder03
Darf ich beim angeln im Naturschutzgebiet z. B. Stadtkuhle Jarmen mit einem Gaskocher essen zubereiten.
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Oder verboten wegen offener Flamme und so?
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Maden Mike
Hi, ich habe den Thread einmal zu "Fischereirecht, Politik & Verbände" verschoben
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Canis Lupus
Würde meinen, dass es dem Gesetz nach untersagt ist.
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Siehe Absatz 2, Satz 1.
§ 23 BNatSchG
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden -
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Flunder03
Okay, wobei ich ja kein zerstörendes Feuer entfache, sondern einfach nur eine Wurst in der Pfanne über dem Gaskocher braten will.
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Ich werde es dann wohl lieber lassen, um Ärger zu vermeiden.
Danke für deinen Beitrag. -
Vallstedt
Da du nicht in die Natur eingreifst, müsste es erlaubt sein. Genau kann die das der zuständige Gewässerwart sagen.
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Flunder03
Das ist auch eine Idee
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Rayk80
Man darf im Naturschutzgebiet angeln? Oder handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet? Also bei mir am Rhein darf ich nur im LSG angeln und im NSG ist es verboten.
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Flunder03
Doch angeln ja, Gewässer vom lav m/v.
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Gehört aber zum Naturschutzgebiet Peenetal.
Also zelten am Gewässer und Boot sind verboten. -
vonda1909
Ich denke soweit keine Waldbrandgefahr besteht kannst du im Naturschutzgebiet deine Würstchen am Ufer braten so weit du dort auch angeln darfst.
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Unbekannt
Mit Denken kommt man leider bei rechtlichen Fragen selten weiter.
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Zu jedem Naturschutzgebiet gibt es eine Verordnung. In dieser Verordnung stehen auch Verbote drin, somit kann man dort einfach mal nachlesen.
Hier ein Auszug aus der Verordnung zu dem Naturschutzgebiet.
Paragraph 4 Verbote
"...außerhalb bestehender Badestellen zu baden, im Naturschutzgebiet zu lagern, zu zelten, Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen, zu lärmen, Tonwiedergabegeräte zu benutzen, Feuer anzuzünden oder zu unterhalten, Flugkörper jeder Art starten oder landen zu lassen oder Modellboote zu betreiben"
Ich würde der zuständigen Naturschutzbehörde eine Mail schreiben und nachfragen. Bei strenger Auslegung machst du schon Feuer und lagerst ja irgendwie. Ansonsten würde ja auch eine Stulle reichen. Also lasse dir eine schriftliche Antwort zu geben. -
Karpfenkalle77
wenn du angeln darfst im NSG sollte es auch kein Problem darstellen nen gaskocher zu benutzen
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Unbekannt
Sorry, aber auch mit "sollte" kommt man hier nicht weiter. Wenn "sollte" nämlich nicht funktioniert, ist man im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Und dann kostet es Geld.
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Also noch mal: Mail schreiben und auf eine schriftliche Antwort warten. -
Olli.Klee
Paragraph 4 Verbote:
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...Feuer anzuzünden oder zu unterhalten...
Eigentlich eindeutig -
Unbekannt
Naja, ein Gaskocher macht zwar auch 🔥, aber hier kann auch ein Lagerfeuer gemeint sein. Deshalb einfach Fragen, kostet normalerweise nichts, ob ein Gas Kocher betrieben werden kann
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Fabian Billenkamp
Ich kenne genug Stellen wo Feuer = Lagerfeuer und Gaskocher erlaubt sind. (Es lebe der frische Espresso/Kaffee draußen!)
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Das ist dann aber meist so niedergeschrieben.
Daher nachfragen und/oder Stulle. -
Flunder03
Ich denke auch ich packe lieber meine Stulle ein und mache keine Experimente, die einem im Nachhinein Ärger bereiten.
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Unbekannt
@Flunder03: Schreibe doch einfach eine Mail. Vielleicht ist es ja erlaubt und du kannst zu der Stulle noch eine warme Bowu essen.
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Vallstedt
Von unserem Verein liegen auch einige Seen im NSG. Gaskocher und zelten (max. 72 Stunden, muss im Fangbuch eingetragen werden) sind bei uns zb erlaubt. Also einfach mal nachfragen, bei uns steht das zB auch direkt in der Gewässerordnung zu den Seen.
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vonda1909
Firestorm bei uns ist es verboten die Befestigen Wege im Naturschutzgebiet zu verlassen.
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Doch wenn ich denke das vom Verein gepachtete Gewässer dem Naturschutzgebiete nicht mehr angeschlossen ist wäre die Zuständigkeit bei jemandem anderem -
Unbekannt
@vinda1909: Es gibt für JEDES einzelne Naturschutz Gebiet eine Verordnung. Somit ist es "schön", dass man es bei euch nicht darf, aber halt nicht pauschal für ALLE Naturschutzgebiete aussagekräftig. Außerdem ging es hier nicht um das Verlassen von Wegen. Wenn ich an dem See offizielle Angeln darf, wird das schon irgendwie geregelt sein. Zur "Mit" wird es dort befestigte Wege geben.
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