Mitgliedschaft in einem Verein in MV mit Wohnsitz in NRW
Beiträge
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Daroka
Hallo Angelfreunde,
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da ich regelmäßig in MV bin, um dort meinen Sohn zu besuchen, bin ich nun einem Angelverein in MV beigetreten.
Folgende Kosten sind klar:
Jahresangelkarte 52€
Beitragsmarke LAV MV e.V. 22€
Vereinsbetrag
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich auch eine Fischereiabgabemarke benötige? und wo ich Diese dann hinklebenmsoll... Soweit ich das richtig gesehen habe, handelt es sich hierbei ja um einen Aufkleber, der in den Fischereischein MV geklebt wird. Mein Fischereischein aus NRW sieht diese Aufkleber ja garnicht vor.
Wäre super, wenn mir hier jemand mit fachlichem Rat zur Seite stehen kann.
vielen Dank im Voraus
Gruß
Daniel -
Unbekannt
Hallo, ich würde ja Nein sagen. Alles was ich dazu gelesen habe bezieht sich immer auf den Fischereischein von MV UND somit auch den Wohnsitz in MV. Beides ist ja bei dir NICHT der Fall. Und weil du kein Fischereischein aus MV hast, kannst du die da eh nicht einkleben. Der Fischereischein MV hat nämlich nur mit dieser Marke seine Gültigkeit in MV für das jeweilige Jahr
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Hier ein Beispiel.
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Unbekannt
Hier quasi auch noch mal offiziell. Auch hier wird die Gültigkeit der Fischereischein MV mit der Marke gekauft. Deiner ist aber auch ohne Marke gültig.
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Rayk80
Du bist ja nun einem Verein beigetreten, konnten die dir die Frage nicht beantworten? Anders herum, wenn du an dem Vereinsgewässer mit deinen vorhandenen Unterlagen angeln darfst, ist doch alles geritzt. Zumindest interpretiere ich das mal so. Wenn du noch was brauchst, hatten die dir das sicherlich gesagt.
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Unbekannt
@Rayk80: Eine Interpretation ist bei Gesetzen immer so eine Sache. Das kann ganz schnell mal in die Hose gehen. Und die Vereine habe nichts mit der Fischereiabgabe zu tun. Vom Verein bekommst du normalerweise nur die Gewässerkarten und nicht die Fischereiabgabe. Kann aber in MV auch anders sein, da man die ja dort jährlich braucht. Bei uns in Brandenburg gibt es auch eine 5 Jahre Abgabe. Und bei uns muss jeder die Fischereiabgabe bezahlt haben, der Angeln möchte. Entweder hier bei uns oder mindestens in einem anderen Bundesland. Ansonsten darf er nicht Angeln. In MV ist das scheinbar nicht so, wenn man aus einem anderen Bundesland kommt.
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WawA4n
Mir ist es ebenfalls unbekannt dass dort eine zusätzliche Fischereiabgabe Pflicht ist.
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In einem Angelgeschäft wurde mir erklärt, dass es in MV keine freien Gewässer gibt und man daher immer eine Angelerlaubnis benötigt. Diese wird nur bei Gültigem Fischereischein ausgegeben.
Da oftmals ein gültiger Fischereischein die Fischereiabgabe enthält und MV gültige Scheine anderer Bundesländer anerkennt (sofern man nicht in MV den Hauptwohnsitz hat), verzichtet das Bundesland auf diese zusätzliche Abgabe.
Diese Erklärung wurde mir 2019 erörtert und hat nach aktueller Recherche, noch Gültigkeit. -
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Rayk80
Der Verein müsste aber trotzdem Auskunft darüber geben können und das neue Mitglied aufklären. Der Verein ist in MV ansässig und sollte dahingehend wissend sein und seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Erst recht wenn sie ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben.
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Ralli08
MV.......was ein Träumchen........wenn es nicht so scheissen weit weg wär, oder ich wie du Pflicht und Kür dort hätte, würde ich die Angelei in Holland knicken 🥰
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Unbekannt
@Rayk80: Da hast du Recht, aber ist ja scheinbar nicht passiert bzw. es wurde dort halt nicht gefragt.
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Daroka
also der Verein meint ich müsste die kaufen und in meinen Fischereischein einkleben... die kennen aber anscheinend nur den MV-Fischereischein. Mit dem LAV-MV-Jahresschein darf man dort eben sehr viele Gewässer beangeln, die zum LAV-MV gehören. Das ist nicht an den Verein gekoppelt
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Daroka
Ist denn jemand in der gleichen Situation und kann aus eigener Erfahrung eine Aussage machen?
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Daroka
@ralli: da hast Du wirklich Recht. ich beangeln sowohl die NL als auch MV und die MV-Gewässer müssen sich wirklich nicht verstecken im Vergleich
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Unbekannt
"Gültigkeit von Fischereischeinen anderer Bundesländer
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Haben Bürger aus einem anderen Bundesland bereits einen Fischereischein des anderen Bundeslandes, so wird dieser in M-V zum Angeln anerkannt, soweit der Fischereischein gültig ist und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in M-V hat. (Personen mit Hauptwohnsitz in M-V benötigen immer einen Fischereischein des Landes M-V.)"
So ist es in MV. Da die Fsichereiabgabe MV den Fischereischein von MV erst gültig macht, du aber einen anerkannten aus einem anderen Bundesland hat, brauchst du aus meiner Sicht auch keine Fischereiabgabe. Du wohnst ja auch nicht in MV. Übrigens musste ich beim Kauf einer Gewässerkarte noch nie eine Fischereiabgabe vorzeigen. Fischereischein hat immer gereicht. -
Daroka
Danke Firestorm. Hatte ich mir genau so gedacht und gehofft
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Unbekannt
Wenn du zu 100% sicher sein willst, rufe einfach bei der zuständigen Stelle an. Aber gemäß Gesetz solltest du in nicht brauchen.
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