Novelle Waffenrecht 2023
Beiträge
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Rutenschwinger
Hallo Community,
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was haltet ihr von der Aktion vom VDB auf briefgenerator.de ?
Dort gibt es eine Option für Angler, damit die Fische in Zukunft nicht mit einem Gummilöffel K.O. geklopft werden müssen.
LG -
Housemeister
Was ist so schlimm bzw. kompliziert oder schwierig daran einen Fisch fachmännisch und waidgerecht mit einem Schlagholz zu betäuben und ihn hinterher mit Herzstich/ Kiemenschnitt zu töten? Soll man sie lieber erschießen?
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ZanderGummi
Das was Housemeister sagt.
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basti.98
Was für ein Bull.hit… Primär sollen wohl halbautomatische Waffen verboten werden (klare Gesetzesänderungen, was wie verschärft werden soll, gibt es aber nicht wirklich zu finden). Inwiefern du jetzt ne halbautomatische Waffe brauchst, um nen Fisch zu töten weißt nur du. Ein Fischtöter und ein Messer werden wohl ganz sicher nicht verboten. Abgesehen davon, schauen deine Barsche eh so aus, als wären die erstickt…
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Rutenschwinger
Hallo Housmeister, leider habe ich vom Fische erschießen nichts geschrieben. Bitte bleib doch sachlich und beim Thema.
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Das Waffenrecht betrifft Messer, die wir als Werkzeug nutzen.
Ich Frage nach Meinungen u. a. auch auf mögliche Weiterentwicklungen. -
Housemeister
Sorry, habe mich da tatsächlich verlesen in deinem ersten Post. Naja trotzdem finde ich es etwas komisch, dass in der Beschreibung weder aus dieser Novelle zitiert wird noch ein Link zum Text geliefert wird. MPU (falls das für Medizinisch Psychologische Untersuchung steht) sowie Sachkundenachweis für Schreckschusswaffen unterstütze ich allerdings, weil ich hoffe, dass dadurch ein Verrückter, der dadurch daran gehindert wird, sich „einfach“ ne Waffe zu kaufen, mir im Ernstfall einfach versucht mir auf die Fresse zu hauen anstatt mich zu erschießen.
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Housemeister
Und es gibt noch nichtmal was konkretes 🙄
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Kurz googeln und man stößt darauf, dass die Sportschützencommunity in heller Aufregung ist, weil das Bundesinnenministerium leider den Erwerb von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Erschweren will. Auf Seiten der Jäger ist man sich noch nichtmal sicher für wen das inwieweit eine Rolle spielen soll. -
OLYMP
Das berechtigt Interesse am führen eines Messers, wird sicherlich auch weiterhin noch gelten.
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Habe dazu nicht viel konkretes gefunden. Nur das was Housemeister sagt und zusätzlich das gewisse Schusswaffen bunt sein sollen... in wieweit das nun den Angler tangiert, konnte ich nicht herausfinden. Der angeführte Link, ist an der Stelle wertlos. Gerne kannst du aber deine Meinung / Sorge weiter ausführen sodass wir nachvollziehen können, was dein Anliegen ist bzw. inwieweit es jeden einzelnen hier tangiert.
Vielen Dank. -
Mox
Ich würde sagen, bevor wir uns über die Novellierung aufregen, sollten wir erstmal abwarten bis wir irgendetwas konkreteres über den Inhalt wissen.
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Grüße und Petri -
Rutenschwinger
Hallo,
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über Schusswaffen zu diskutieren ist nicht mein Anliegen. Hier darf sich nur jeder Fragen ob ein roter Anstrich einen Gegenstand mehr oder weniger gefährlich machen. Wer eine Straftat begehen möchte, den intetessiert ein Verbot nicht. Bei der Argumentation gehe ich mit dem VDB vollkommen mit. Ich besitze keine Schusswaffen. Das ganze interessiert mich nur bzgl. der Messer und dem allgemein geplanten Behörden Bullshit-Bingo. Ich möchte, dass sich meine Kommune auf sinnvolle, wesentliche Aufgaben konzentriert.
Dennoch werden einige Schusswaffen in anderen Ländern zum Fischen verwendet und ggf. hierzulande besessen. Irgendwo ist das für eine Niesche doch relevant. Egal ob man die Methoden jetzt gut findet oder nicht.
Pfefferspray soll auch in den Entwurf einfließen. Das darf eine Frau nachts am Teich nicht mehr ohne Waffenschein mitführen. Der ein oder andere möchte sich ggf. auch gegen Wildtiere verteidigen. Das betrifft nicht direkt das Angeln selbst, aber das drum herum. Möchte man wegen einem Pfefferspray vom Verfassungsschutz überwacht werden müssen/dürfen?
Wenn man ein Küchenmesser nicht in der Einkaufstüte nach Hause tragen kann ohne gegen das Waffengesetz zu verstoßen hört der Spass irgendwo auf. Das ist nach aktuellem Recht bereits der Fall. Das Waffenrecht gehört sinnvoll reformiert und nicht verkompliziert.
Wir haben aktuell einen Mord mit einem Messer in den Medien.
Der Entwurf ist noch in Bearbeitung und bevor die Beschlussvorlage final durchgeht fließen oftmals geistige Ergüsse in letzter Minute mit ein. Nicht immer sinnvolle.
An der Stelle habe ich meine Glaskugel befragt. Die sieht früher oder später den Angler mit dem Gummilöffel am Teich. Vielleicht bin ich aber auch Parteimitglied und hab die ersten geistigen Ergüsse bereits vernommen, vielleicht ;-)
Der VDB möchte mit der Aktion einer sinnlosen Novelle den Wind aus den Segeln nehmen. Soweit gehe ich als Angler mit, bis vernünftige Inhalte einfließen. Mit der Aktion macht man nichts unsicherer, mit der Novelle wird nichts sicherer, nur Behörden werden weiterhin belastet.
Ich hoffe das ist verständlich genug, worüber ich diskutieren möchte.
LG