Beiträge

  • Profilbild its50sven

    Moin ihr lieben, hier um die Ecke fließt ein kleiner Bach, der zum Teil Vereinsgewässer ist, zum Teil auch nicht. Darf ich an nicht Vereinsgewässer Abschnitten von Privatgrundstücken fischen? Natürlich bin ich im Besitz eines Fischereischeins und hätte die Erlaubnis des Grundstückbesitzers. Das Bundesland wäre NRW.

    Beste Grüße und stramme Schnüre, Sven

    28.01.21 11:36 0
  • Profilbild Mefo74

    Wenn der Grundstückbesitzer auch das Fischerreirecht hat würde ich ja sagen.
    Sonst ist die Frage wer das hat.

    28.01.21 11:42 1
  • Profilbild Isar_Fischer

    Nein, ich bin mir ziemlich sicher, das darfst du nicht. Dem gehört zwar das Grundstück, aber der Bach nicht. Wenn du im Verein bist, darfst du auch nicht an den Abschnitten angeln, die nicht zum Verein gehören, denke ich.

    28.01.21 11:45 2
  • Werbung
  • Unbekannt

    Bei mir ist es sehr ähnlich. Ein Bach fließt zwischen Feldern her und diese sind im Besitz des Bauern. Mir hat der Kontrolleur vom Verein gesagt, dass ich da angeln kann, weil es kein Vereinsgewässer ist. So ganz sicher bin ich mir da aber nicht

    28.01.21 11:48 0
  • Profilbild Femi333a

    Es ist immer die Frage wem gehört das Gewässer und wer übt das Fischerei recht aus. Früher war es auch oft so das angrenzende Grundstücksinhaber oder land Besitzer ein eingeschränktes Fischerei recht im Grundbuch verankert hatten für Ihr Grundstück. Muss man allerdings alles klären.

    28.01.21 12:42 0
  • Profilbild TobBok

    Du darfst, sofern es die Gewässerordnung zulässt, zwar von einem privaten Grundstück aus angeln, aber nur wenn du am dem Abschnitt an dem du fischst auch das Recht hast, zu Fischen

    28.01.21 13:07 1
  • Werbung
  • Profilbild Palino

    In Hamburg gibt es explizit sog. Freie Gewässer. Ob sowas auch bei dir zutrifft müsstest du am besten mal beim örtlichen Fischereiamt anfragen. Üblicher weise gilt, dass nur da geangelt werden darf wo man das Recht innehat oder eine Erlaubnis dieser Person erhalten hat.

    28.01.21 13:24 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Bei uns in Bayern nur, Wenn der Privat Grundbesitzer auch das Fischerei Recht besitzt,
    Ansonsten dürfen wir das nicht mal betreten, selbst wenn unser Gewässer Abschnitt da durch läuft außer der Besitzer erlaubt es , was bis jetzt aber keiner macht..

    28.01.21 13:43 0
  • Profilbild its50sven

    ich hab mal nachgefragt, das Fischereirecht liegt bei der Stadt. Schade. Danke für eure Hilfe!

    28.01.21 16:58 0
  • Profilbild Palino

    Stellt sie denn keine Angelberechtigungen für das Stück aus?

    28.01.21 17:04 1
  • Profilbild ThomasTi

    Dieser Post wurde gelöscht.

    28.01.21 18:29 0
  • Profilbild Hml

    haha theoretisch kannst du an dem Bach angeln aber wenn der Grundstückseigentümer nein sagt ist das Ding gelaufen

    29.01.21 11:00 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Könnte er ,darf aber nicht laut Gesetz...
    Ich könnte auch bei meinem Nachbarn im Garten ein Lagerfeuer machen....

    29.01.21 12:02 0
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler