Beiträge

  • Profilbild Derangler33

    Hallo darf man in nrw während der hecht und zander schonzeit auf barsch mit kunstködern angeln oder z.B. auf döbel

    29.10.23 17:10 0
  • Profilbild Ttmhh

    Nein

    29.10.23 17:18 1
  • Profilbild andi252

    Liegt am Gewässer. Schau dir die Gewässerordnung an

    29.10.23 17:21 3
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  • Profilbild MikeZwo

    Warum nicht. Am Rhein hab ich von so einem Verbot noch nix gehört.

    29.10.23 18:20 0
  • Profilbild 2_Beers

    Gewässer Ordnung schauen.

    An den Kanälen ist meist erlaubt da achte dann aber bitte auf zielfisch gerechte Köder bspw. 3inch Gummis etc.

    Oder du überbrückst die Schonzeit am forellenpuff.

    29.10.23 18:52 0
  • Profilbild JaCu

    In Sachsen-Anhalt ist nicht erlaubt mit Kunstködern zu angeln Wären der Schonzeit.

    29.10.23 19:10 1
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  • Profilbild DenizJP

    Nachschauen was die Gewässerverordnung sagt
    Falls erlaubt muss man dann selbst abwägen

    Ich hab auf sogenannte „Barschköder“ vom untermaßigem Zander bis Meter+ Wels schon alles gehabt

    30.10.23 01:44 2
  • Profilbild MJ2806

    ich bin mir sicher das es in ganz NRW verboten ist in der Schonzeit mit Kunstköder zu angeln. Mit Köderfischen bin ich mir nicht sicher.

    30.10.23 05:29 0
  • Profilbild Olli.Klee

    Erstmal ist es in NRW nicht verboten, die einzelnen Gewässerordnungen können aber daraufhin erweitert sein. Daher immer zusätzlich zum Landesfischereigesetzt in der jeweiligen Gewässerordnung sich schlau machen .

    30.10.23 05:42 3
  • Profilbild altafalta

    .

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    30.10.23 09:52 2
  • Profilbild Barsch66

    Hamburg hat wie bei JaCu in Sachsen-Anhalt striktes Kunstköder Verbot bis zum Ende der Schonzeit ❗

    30.10.23 18:31 0
  • Profilbild Housemeister

    Hamburg interessiert hier aber genauso wenig wie LSA, DER KOLLEGE HAT NACH NRW GEFRAGT! Und ob der Kollege am Rhein angeln will weiß man auch nicht.

    30.10.23 19:06 1
  • Profilbild altafalta

    Ob der Kollege am Rhein angeln will weiß man nicht das ist korrekt, jedoch steht in dem Text eindeutig das am Rhein die Regeln des Landesfischereigesetzes Nrw gelten, von daher ist es Leider erlaubt den Räubern welche keine Schonzeit haben mit Kunstködern oder Köderfischen nachzustellen , solange für das einzelne Gewässer keine andere Regelung besteht .

    30.10.23 19:11 0
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