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  • Profilbild Hugoboss539

    guten Mittag gestern wahr ich an einem fluss Becken spazieren dort wurde ein junger Mann mit seiner Freundin beim schwarz angeln erwischt ...ein Aufseher und 3 männer im mittleren Alters hielten die beiden fest..von weitem sah es so aus als würde der Aufseher die angeln gewaltsam kaputt machen ..im späteren Verlauf kahm die Polizei dazu... nach des ganzen Tumult hatte ich die Chance mit dem "täter"zu sprechen er erzählte das er noch nie geangelt hatte und nur einen 🎏 fangen wollte auf Grund der vererbten Angels seines verstorbenen Familien Mitgliedes. am Ende tat er mir doch leid weil er anscheinend überhaupt keine Ahnung von der Materie hatte. ich selbst habe auch das erste Mal so geangelt und mittlerweile ein stolzer besitzer des scheins..und im Internet stehen ja verrückte Strafen PS was haltet ihr davon und sind die Strafen realistisch bei so einem Fall

    20.08.24 15:47 12
  • Profilbild DinoMaik

    [Antwort gelöscht: Bitte an die Community Regeln halten]

    20.08.24 15:55 11
  • Profilbild altersack65

    Das zerstörte von Angelgerät ist Sachbeschädigung, der Kontrollor steht in der Haftung! Das Festhalten ... ist so eine Sache. Hat sich der Schwarzangler mit seinem Pero ausgewiesen darf er gehen, sonst kann das als Freiheitsberaubung ausgelegt werden.

    20.08.24 15:57 12
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  • Profilbild Carpytän

    in der Regel wird das Fanggerät eingezogen und der Behörde als Beweismittel zur Verfügung gestellt, vernichtet darf es nur auf richterlichen Beschluss werden.

    die Strafen sind in meinen Augen noch viel zu mild und sollten sich am Tatbestand der wilddieberei orientieren.

    das mag hart klingen, aber es gibt legale Möglichkeiten ohne Schein zu angeln und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    klar , aus Tätersicht ist das immer übertrieben und unnötig, aber was würden wir ohne Gesetze machen?

    20.08.24 16:09 19
  • Profilbild ifishallday

    @DinoMaik

    Spar dir einfach dein peinliches AfD-Gefasel,

    20.08.24 16:10 34
  • Profilbild Hugoboss539

    @carpytän naja wenn's wer beim wiederholten Male erwischt wird ja aber nen erst täter der wahrscheinlich zu 89% eh nix gefangen hätte jetzt weiß was ich was zahlen lassen naja...

    20.08.24 16:25 4
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  • Profilbild Plötzenjäger

    Ich finde nicht, dass man Schwarzangeln so hart bestrafen sollte wie Wilderei. Bei letzterer kommt wahrscheinlich noch illegaler Waffenbesitz und illegales Führen von Schusswaffen dazu. Das ist schon eine andere Hausnummer, als wenn man sich paar Plötzen ohne Schein stippt. Angeln sollte Jedermannsrecht sein, zumindest auf Friedfische.

    20.08.24 16:31 14
  • Profilbild Milkiway

    Erstes mal verwarnen halte ich in fast allen Fällen von "Straftaten" für sinnvoll. Der Staat bestimmt ja was kriminell ist und nicht wir...

    Bei meiner ersten Schubserei in der Öffentlichkeit wurden alle gleich mal wegen Körperverletzung verurteilt. Niemand war verletzt! Dafür sind wir jetzt alle vorbestraft 😂

    20.08.24 16:56 6
  • Profilbild Carpytän

    Wilderei geht auch ohne Waffen und illegaler Waffenbesitz geht auch ohne Jagd , da muss man trennen.

    was macht deiner Meinung nach den unterschied, ob man nen friedfisch fängt oder nen Hecht ?

    20.08.24 16:56 8
  • Profilbild Milkiway

    Ach ja, mit 15 Jahren^^

    20.08.24 16:57 1
  • Profilbild Carpytän

    @hugo , egal ob ersttäter oder nicht, heutzutage hat man die Möglichkeit sich über alles was man macht, völlig kostenfrei, vorab zu informieren, da gibt's keine Ausreden mehr.

    nach deiner Definition dürfte man also auch ohne Fahrerlaubnis mal ein bisschen mit nem Lkw durch die Gegend fahren oder mit der Schrotflinte ein paar Tauben jagen , solange man nur als ersttäter erwischt wird?

    wie gesagt, es gibt viele Möglichkeiten auch ohne Schein zu angeln und allein diese Möglichkeiten machen deine Argumentation zu einem ab absurdum. man muss keine strafbare Handlung ausführen, wenn es Möglichkeiten gibt, diese auch legal durchzuführen, ohne nennenswerten Mehraufwand

    20.08.24 17:02 11
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Man könnte sagen es ist richtig so, es gibt Leute die machen extra eine Prüfung und treten in einem Verein schauen die ganze Gewässer Ordnung durch das alles korrekt läuft,,,,,,,,,

    Ich finde es richtig das man die dann auch erwischt hat, die Sache ist nur ob es auch ein öffentliches Interesse gibt die Person ( Leute ) in einer Weise zu bestrafen,,,,,,,,,,

    Hier bei uns findet man auch ständig Montagen die nicht erlaubt sind, und die machen dennoch weiter, deswegen gibt es bei uns Leute die ständig das Gewässer dann angehen und nachschauen,,,,,,,,,

    20.08.24 17:05 0
  • Profilbild Carpytän

    ja, aalschnüre findet man bei uns auch täglich und das nicht wenig.

    man erwischt nur nie die täter , trotz steigender kontrolldichte

    20.08.24 17:14 0
  • Profilbild Plötzenjäger

    Ich habe meine gesamte Kindheit über schwarz geangelt und unzählige Plötzen, Brassen und Karpfen gefangen. Dazu noch mit Opa Aalrohre gelegt und nachts mit der Aalschnur auf den See raus geschwommen. Ich habe aber irgendwie garkein Unrechtsbewusstsein dabei

    20.08.24 17:43 0
  • Profilbild Plötzenjäger

    Carpytän, aus der Erfahrung meiner Kindheit kann ich sagen, dass Aalschnüre nicht besonders fängig sind. Aber Aalrohre sind top und stören auch niemanden

    20.08.24 17:54 1
  • Profilbild Greb

    @Milkiway da Körperverletzung ein (relatives) Antragsdelikt ist, muss wohl mindestens irgendwer Strafantrag gestellt haben. Öffentliches Interesse bei sich prügelnden Jugendlichen? Ganz bestimmt nicht.

    Im Übrigen ist man nach Jugendstrafrecht bei einer Verurteilung nicht vorbestraft, außer man wird zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung (heißt tatsächlich Haft) verurteilt. Das wird bei einer Körperverletzung mit an absolut grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passiert sein.

    Klingt also eher wie eine Geschichte aus dem Paulanergarten (oder sehr falsch dargestellt).


    Anders als es viele Leute auch empfinden oder darstellen, ist unser Rechtssystem sehr sehr milde, insbesondere bei Ersttätern oder offensichtlich unbedarft Handelnden. Wenn es nicht um wirklich erhebliche Straftaten geht, wird eigentlich immer versucht, dem Täter nicht die Zukunft zu verbauen.

    20.08.24 18:00 7
  • Profilbild Carpytän

    dem ist nichts hinzuzufügen 👍 bei Minderjährigen ersttätern wird in der Regel (gerade bei Körperverletzung) ein täter Opfer Ausgleich angestrebt und als Strafe gibt's in der Regel eine Handvoll gemeinnützige Arbeitsstunden. ab da liegt es beim Täter, ob sein Leben positiv weiter verläuft oder nicht.

    hier in dem Fall wird ähnliches passieren, Arbeitsstunden kann man ja auch im Angelverein ableisten und er kann, sofern er Interesse hat, sich direkt intensiv mit unserem Hobby beschäftigen und wird vielleicht auch ein Angler, im Idealfall mit gesteigertem rechts Interesse.

    20.08.24 18:22 4
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    ich stimme dem Carpitän vollumfänglich zu. Härtere Strafen und die Fälle such vor Hericht bringen. und zu Jedermannsrecht: wir sind nicht in Schweden.

    20.08.24 18:27 2
  • Profilbild fritzfaber

    Jedermanns Recht, auf keinen Fall!! Hier in HB haben wir große Probleme mit Anglern aus Osteuropa/Russland und aus den neuen" Einzugsgebieten" , das kein rechtsgelaber sondern Tatsache. Da wird alles rausgeholt was beißt, ob maßhaltig oder Schonzeit ist da egal. Reißhaken werden über kleinere Flüsse gespannt etc, freches Verhalten und Drohungen sind da normal, geht gar nicht. Leider Leiden da die drunter die sich an die Vorgaben halten. Klar ist es doof ohne jegliche Erfahrung einen Schein zu machen, Werfen, Fangen und töten 🤷🏻‍♂️ müssen schon mit dem eigenen Gewissen vereinbart werden können. Trotzdem finde ich müsste es bei wiederholtem Handeln eine höhere Strafe geben!

    20.08.24 19:15 2
  • Profilbild Bloomsmith

    @Milkiway Genau so wie Greb es schrieb, ist es. Mit ziemlicher Sicherheit keine Vorstrafe, dein Führungszeugnis ist sauber.
    Und dein Eintrag im Erziehungsregister, den du womöglich hast, wird mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht. Ist also nicht mehr so lange. 😉
    Insgesamt ist es doch recht lustig. So wie es in jeder Stadt zwei Jugendämter gibt ( das eine, das nichts tut uns das andere, dass Kinder aus Familien reißt), so gibt es auch zwei Justizbehörden. Die eine die völlig willkürlich hart ist und die andere, die viel zu lasch ist.
    Ach ja, und vielleicht auch eine dritte, die stets einseitig Bevölkerungsgruppen benachteiligt oder bevorzugt.

    Allergiehinweis: Betrag kann Spuren von Nüssen und Ironie enthalten.

    20.08.24 19:40 2
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