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  • Profilbild Peter Haensel

    Hallo Leute,

    die Wasserschutzpolizei hat mich gestern kontrolliert. Unter anderem stand ich auf der Wiese an der Elbe, welche ich überquert hatte. 2 Wochen zuvor hatte der Schäfer mir gesagt das es okay wäre. Problem ist, dass Land gehört Ihm nicht. somit zählt es zum Landesschutzgebiet. wie auch immer, ich bin eigentlich nicht so einer der überall mit dem Auto ran fahren muss, aber dachte wenn der Schäfer mir sagt, es ist okay, dann fahre ich hinter. Ist am Ende auch egal, ist ja richtig so das ich bestraft werde.Meine Frage ist, weiß jemand wie hoch die Strafe ca. ausfallen wird? Bzw. Jemand Erfahrungen?

    12.08.24 08:52 1
  • Profilbild OliverStephan

    50€

    12.08.24 08:53 0
  • Profilbild Peter Haensel

    Danke dir für die Antwort. Egal wie weit auf der Wiese gefahren?

    12.08.24 09:13 0
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  • Profilbild OliverStephan

    Puh, das kann ich dir nicht sagen😅

    12.08.24 09:15 0
  • Profilbild Carpytän

    Sachsen hat in meinen Augen ne blöde Regelung, als Vereinsmitglied darf man alle Wege entlang der Elbe nutzen , auch wenn diese über ne Wiese führen, ist der Weg an einer Stelle nicht mehr klar als solcher zu erkennen (nicht geschottert zbsp) dann ist ne Genehmigung erforderlich.

    das führt immer wieder zu solchen Problemen.

    fraglich bleibt, ob die Sache tatsächlich geahndet wird, in der Regel sind die elbwiesen verpachtet und der Pächter muss am Ende die Anzeige erstatten ohne etwas davon zu haben.

    einfach abwarten, mehr kannst du eh nicht machen, aber die Erfahrung sagt, es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.

    12.08.24 09:17 1
  • Profilbild OliverStephan

    Auf die Elbwiese darf kein Angler fahren. egal ob im Verein oder nicht, weil landschaftsschutzgebiet.

    12.08.24 09:19 0
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  • Profilbild Peter Haensel

    Ja der Polizist sagte halt, dass es nicht dem Schäfer gehört. und ich bin auch bloß hinter, weil dort enorme Fahrrinnen sind und ich mit dem Schäfer gesprochen hatte. Angeblich geht es nach Eilenburg aufs Landratsamt.

    12.08.24 09:21 0
  • Profilbild OliverStephan

    Die bei uns immer kommen( vll die selben wie bei dir)
    meinten, zum ein-bzw ausladen kann man drauf fahren. Dann aber die Autos von der Wiese runter.

    12.08.24 09:24 0
  • Profilbild DinoMaik

    Denke mal zwischen 50 und 150 Euro 🤷‍♂️

    12.08.24 09:24 1
  • Profilbild Peter Haensel

    Ja haben ja sonst keine Probleme mit Straftaten in Sachsen, da kann man dem Angler schon mal Geld aus der Tasche ziehen. Ich meine es hätte mir gereicht wenn die Polizei gesagt hätte, wegfahren ansonsten nächstes Mal Strafe usw. das hätte ich für Ernst genommen. Stattdessen wird halt aufwendig angelegt usw.

    12.08.24 09:25 0
  • Profilbild OliverStephan

    Finds aber richtig so, wie die es machen. Müssten viel mehr solche Kontrollen geben. Mühlberg zb die Wiiesen waren alle mal restlos zerfahren.

    12.08.24 09:28 3
  • Profilbild Peter Haensel

    ja das stimmt, dort stand an jeder Buhne ein Auto. also auf der Sachsenseite. Brandenburg passiert nichts wie es scheint.

    12.08.24 09:32 0
  • Profilbild OliverStephan

    Schlossteich Mühlberg darfste zb auch nicht mehr hinten über die Wiese ranfahren.

    12.08.24 09:34 0
  • Profilbild Peter Haensel

    Ja dort auf der Seite bin ich sowieso nie. Ich bin auch nie in Pausnitz mit dem Auto an den Buhnen entlang gefahren. war halt Gestern ungünstig. Ist mir eine Lehre.

    12.08.24 09:47 0
  • Profilbild Carpytän

    nicht das es wieder heißt ich gebe Blödsinn von mir. auf den wegen ist das Fahren für die sächsischen Parkkarteninhaber erlaubt, es ergibt also keinen Sinn über die Wiesen zu fahren.

    da Lob ich mir wieder mal Sachsen Anhalt, wir haben die Möglichkeit beim pächter der wiesen (zbsp Aue agrar prettin) eine Genehmigung zu kaufen (hier 20€ im Jahr für knapp 10km Strecke) und können in dem Bereich bis ans Wasser fahren 🤷‍♂️.

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    12.08.24 14:05 0
  • Profilbild Carpytän

    um welchen Bereich geht es eigentlich genau? vielleicht findet man ja was konkretes im Netz.

    das befahren eines Landschaftsschutzgebiet ist erstmal nicht schlimm (zumindest in Sachsen Anhalt weiß ich es genau) , dafür gibt der Bußgeldkatalog nichts her.

    im Süden gibt's dazu Verordnungen mit drakonischen Strafen , hier im Osten ist man da etwas entspannter.

    nicht zu verwechseln mit Naturschutzgebieten ☝️

    12.08.24 14:08 0
  • Profilbild Peter Haensel

    Belgern

    12.08.24 14:10 0
  • Profilbild Carpytän

    gerade nochmal geguckt, in Sachsen stehen darauf Bußgelder von 25-2500€ , Sachsen Anhalt und Schleswig Holstein haben dazu nichts im Katalog

    12.08.24 14:11 0
  • Profilbild Carpytän

    dann passt ja mein Screenshot, mich wundert gerade nur, das Mitglieder vom av Eisvogel regelmäßig bis ans Wasser fahren. kann man ja bei YouTube (das ist Angeln) schön beobachten, oft in der Eilenburger und Torgauer Ecke .

    also entweder gibt's stellen die mit nem weg gesegnet sind oder man scheißt auf Gesetze 🤷‍♂️

    12.08.24 14:15 1
  • Profilbild Peter Haensel

    2500 wäre enorm

    12.08.24 14:17 0
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