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  • Profilbild Frank Drebin

    Moin
    ich habe erst kürzlich meinen Angelschein gemacht und wollte nun nach den Schonzeiten endlich das erste Mal angeln.
    Da ich in keinem Angelverein bin, bleibt mir nur die Weser oder Lesum.
    Nun gibt es in der Weser einen Flussabschnitt, der sich von der Stadt/Land und einem Angelverein geteilt wird. Hier endet die Schonzeit erst am 31.5
    2 km. flussabwärts legt das Land Bremen die Schonzeiten fest und hier enden sie bereits am 15.5.
    Jetzt ist meine Frage, in welcher Hinsicht so etwas Sinn ergibt und wäre es rücksichtslos im erlaubten Abschnitt bereits ab dem 15 zu angeln, da alle anderen gewässer welche von vereinen gepachtet werden eine längere Schonzeit haben? Muss ja einen Grund haben.
    in der Frage nach Kompetenzen liegt mein Geld nämlich eher auf den Vereinen und nicht dem Land Bremen...


    vielen Dank

    15.05.24 07:48 0
  • Profilbild TheSon

    Hallo, Die Vereine können nach eigenen ermessen die Schonzeit über die gesetzliche Schonzeit hinaus für ihr Gewässer verlängern um die Population zu schützen.

    Bei meinen Gewässer ist z.b. die Schonzeit für Raubfisch ganze 2 Monate länger als die Gesetzliche Mindestschonzeit.

    VG

    15.05.24 08:45 1
  • Profilbild Catlex

    Welchen Sinn macht es, dass auf einem Gewässer Boote aller Art erlaubt sind aber Belly Boote nicht!!!
    Deutschland eben 🤮

    15.05.24 10:54 4
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