Wann ist ein Boot ein Boot? (Rhein - RLP)
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Aggi_
Servus,
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Ich habe vor mit einem Kumpel von einem Kanu/Kajak oder Schlauchboot ohne Motor zu angeln. Erfüllt das jeweils schon die Bedingungen, die entsprechend die Aufstockung der Gewässerkarte erfordert?
Die Frage bezieht sicher grundsätzlich erstmal auf den Rhein in RLP.
Vielleicht hat da ja jemand Ahnung von... -
FritzB
Hey, soweit ich weiß ja, da es nicht mehr vom Ufer ist.
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Willst du auf den Altrhein oder Hauptstrom? -
Unbekannt
Soweit mir bekannt ist auch. ...Theoretisch reicht schon ein Holzbrett auf dem du dich treiben lassen würdest um als Boot zu gelten! Wie mein Vorredner schon schrieb ,es wäre kein Angeln vom Ufer aus .
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LG -
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Aggi_
Ah okay, also ist der Knackpunkt, dass ich nicht mehr vom Ufer aus angele. Danke euch :)
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Unbekannt
Alles was als schwimmhilfe zählt wie zb eine Luftmatratze ist verboten
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Mitchell
Jupp, ob mit oder ohne motor , das ist bootsangeln, bis 5 ps kannste das ohne führerschein machen , darüber muss nen lappen machen. Also wenn du mal in strom willst damit sind die 5 ps auch zu wenig, da brauchst bissel mehr leistung.
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ThomasTi
5 PS stimmt nicht mehr es sind 15
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K.Spunkt
15 sind grundsätzlich führerscheinfrei.
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Aber ist es auf dem Rhein nicht bei 5 PS geblieben, da man dort auf Grund des Schiffsverkehrs und der stärkeren Strömung kein Bock auf die ganzen Hobbykapitäne hat? -
säger
Führerscheinfreiheit im See- und Binnenbereich
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Motorisierung bis 15 PS
Mindestens 16 Jahre alt
Geistig und körperlich geeignet
Ausnahmen
Die 15-PS-Grenze gilt nicht (bzw. mit Einschränkungen) auf dem Rhein, dem Bodensee, Landesgewässern oder auf Teilen der Spree-Oder-Wasserstraße
Auf dem Rhein gilt eine Führerscheinfreigrenze von 5 PS, auf dem Bodensee von 6 PS
Im Seebereich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Sportboote mit max. 5 PS Nutzleistung führen