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Wann stellt man einem Fisch gezielt nach ?
Beiträge
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Saft0tter
Guten Morgen, zur Zeit ist wie bekannt ja Schonzeit.
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Nach stöbern und Intensives lesen der Fischereiordnung und des Fischereigesetzes komm ich dennoch auf keine gezielte Aussage. Wann und wie stellt man einem Fisch gezielt nach? Was ist rechtlich festgelegt und wo sind Grauzonen ? Als Vermerk in der Schonzeitliste steht ebenfalls „soweit wie mit der Handangel nachgestellt“.
Bezieht es sich jetzt rein auf die Einstellung ich fange Hecht/ Zander zur Schonzeit oder auch auf die Gerätschaften sowie Angel und Köder ? Da ja Hechte eben so Köder von Zander zur Wahl nehmen.
Evtl. Kann mir jemand bei dieser Misere helfen und genaue Rechtliche Definition „Wann man einem Fisch gezielt Nachstellt“ helfen. :)
Petri! -
Housemeister
Es ist nicht für alle Fischarten Schonzeit. Such nicht nach Grauzonen. Das führt i.d.R. nur dazu, dass die Regeln noch weiter verschärft werden und da hat am Ende keiner was von. Nutz die Schonzeit zum Tackle (aus-) sortieren, Rollen pflegen und dann biste ab Schonzeitende wieder gut aufgestellt, um in die neue Saison zu starten.
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Saft0tter
Dieser Post wurde gelöscht.
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Saft0tter
Das hast du jetzt Falsch verstanden ich möchte ja ebend verhindern das sowas passiert oder ähnliches. Ebenso respektiere ich ja das Schonzeit ist und habe dafür vollstes Verständnis. Anders bei Barschen die keine Schonzeit haben, beispielsweise ich Angle im Fluss auf Barsch mit Gummi. Ein netter Aufseher oder Polizei kommt umher und schaut sich alles genau an , man sagt man fischt auf Barsch aber die andere Parteien seien anderer Meinung was dann? Darum geht es ja. Ich möchte nur die genaue Begrifflichkeit wissen was ein „nachstellen eines Fisches“ gezielt bedeutet und nicht irgendwelche Grauzonen wissen um dagegen gezielt zu verstoßen. Aber noch ein Beispiel ich gehe jetzt Angeln und sage gut Zander wird es werden, z.Z. Ist Hecht Schonzeit allerdings gehen Hechte auf die Zanderköder. Was dann? Ich sage von mir aus ich angle auf Zander aber ist es dann auch ein Nachstellen auf Hecht ? Das meine ich.
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Manuel Wallner
Da du auf einen 3cm köder von barsch bis waller alles fangen kannst kannst du beifänge nicht verhindern und somit würde ich das lassen wennst trotzdem barsch angeln möchtest und es halbwegs legal machen möchtest Wurm am drop shot funktioniert auch aber die Kunst köder würde ich daheim lassen
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FishermanJan
Meist ist das relativ deutlich definiert in der Gewässerordnung des Pächters. Lies dir also genau die Bestimmungen durch. Im Zweifelsfall gilt: Köder, mit denen du auch die geschonte Fischart fangen kannst, lässt du zuhause. (Das bezieht sich vor allem auf Kunstköder, Wurm z.B. kannst du natürlich immer fischen.) Um ganz sicherzugehen, kannst du auch beim Pächter anrufen oder eine Mail schreiben.
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andi252
Bei uns im Verein ist es nicht deutlich definiert. Um dem Problem aus dem Weg zu gehen, kannst du nur mit dem Vorsteher der Fischereiaufsicht und mit den entsprechenden Gewässerpächtern sprechen. Die können dir auch erzählen, wie sie im Zweifelsfall entscheiden würden
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EinHakler
Letztendlich gehst du ja mit der Absicht ans Gewässer, beispielsweise einen barsch zu fangen. Beifang ist natürlich möglich und das umgehst du auch nicht unbedingt mit deiner Köderauswahl. Möchte damit verdeutlichen, dass ich Zander und Hecht auch schon auf Tauwurm gefangen habe, ein Kumpel sogar einen Huchen. In Bezug darauf, lässt sich da eine absolut genaue Gesetzesgrundlage nicht formulieren. Wenn du also mit einem 5 cm Gummi angelst, wird dir wohl niemand unterstellen, dass du gezielt auf Hecht angelst. Bei mir im Verein wurde die Thematik einfach mit einer Gewässersperre im Schonzeitraum geregelt.
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Saft0tter
Erstmal danke für eure Antworten und Sichtweisen.
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Nach weiteren Stöbern bei dem Landesanglerverband Brandenburg in der Gewässerordnung unter Punkt 4.3.1 Steht Zitat: „ „Es ist verboten, Fischen während der Schonzeit, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nach zustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten. Als Mindestmaß gilt der Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.“ (§ 2 Abs. 1 BgbFischO) Exemplare geschonter Arten, die bei der Ausübung zugelassener Angelmethoden zufällig mitgefangen wurden, sind entsprechend 4.5.3 schonend zurückzusetzen. Für Verbandsvertragsgewässer können durch die Fischereiberechtigten abweichende Mindestmaße und Schonzeiten bestimmt sein. Es besteht hier Informationspflicht gemäß der Grundsätze 1.1 dieser Ordnung.“
Nach weiteren Recherchen bei den Vereinen und Fischereiberechtigten steht dazu nix weiter geschrieben außer „Wir erkennen die Satzung/Ordnung des Lavb an“
Demnach ist das „Nachstellen“ nach meiner Auffassung das gezielte Fischen bestimmter Arten ? Richtig? -
EinHakler
In dem Gesetzesauszug steht ja vorsätzlich. Vorsatz ist, wenn du ans Gewässer gehst und einen Hecht während der Schonzeit fangen willst
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