Was brauchen wir um Angeln zu dürfen?
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Monikax7
Ich bin neu hier und zusammen mit meinem Mann suchen wir einen Ort, wo man hingehen und sich mit einer Angelrute vergnügen kann. Brauchen wir eine Karte???, wie es funktioniert. Wir kommen aus Polen und in Polen haben andere Regeln ... bitte helfen Sie mit Informationen ..
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Jörg Hase
In Deutschland benötigt man erst einen Fischereischein, den man nach dem Ablegen einer Prüfung bekommt. Dann kann man einem Verein beitreten, eine Gewässerkarte kaufen etc. Am besten erkundigt ihr euch darüber bei der unteren Fischereibehörde eurer Gemeinde.
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Monikax7
Danke schön
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Jörg Hase
Soweit ich das sehe ist für euch Övelgönne zuständig.
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Unbekannt
Hallo, also die Aussage in "Deutschland" ist schon einmal falsch!
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Angeln ist Ländersache, also Bundesländer. Somit ist das auch in jedem Bundesland "anders" geregelt.
Da ihr aus Niedersachsen kommt, braucht ihr theoretisch KEINEN Fischereischein, sondern der Personalausweis reicht aus. ABER, die meisten Vereine in Niedersachsen verlangen trotzdem einen Fischereischein. Der ist aber halt nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Hier mal ein paar Informationen. Dort steht halt auch ODER den Personalausweis.
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) -
Monikax7
Wir wohnen in Großenmeer
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Unbekannt
Also in Niedersachsen. Dann gelten die Regeln für Niedersachsen, siehe Link.
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Somit wären die Küstengewässer von Niedersachsen am einfachsten zu beangeln.
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Monikax7
Danke schön
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Ben785
Also angeln ist Ländersache stimmt. Aber du brauchst in Deutschland den JFS
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Jörg Hase
Laut dem Link benötigt man auch in Niedersachsen einen Jahresfischereischein. Davon ausgenommen ist die Meeresküste.
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Ilmenau-Otter
Wenn man nicht häufig angelt wäre die einfachste Methode Forellenseen. Da ist meistens in Niedersachsen kein Fischereischein nötig
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Unbekannt
@Jörg Hase: Bitte alles lesen und verstehen.
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Hier mal der Auszug aus dem Fischereigesetz von Niedersachsen (Paragraph 57).
"(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen."
Entscheidend ist hier das Wort ODER zwischen Fischereischein und einen Personalausweis. Wie übrigens auch in meinem Link!!!
@Ben785: Das ist totaler Blödsinn! In Niedersachsen nicht, wie man im Fischereigesetz selber lesen kann. Und in Brandenburg darf ich auch OHNE Fischereischein auf Friedfische 🎣. Ich brauche also nicht immer einen Fischereischein in Deutschland. Jedes Bundesland hat seine eigene Regelung zu dem Thema
Es gibt keine pauschale Aussage mit DEUTSCHLAND, wenn es um das Angeln geht. Ausnahme vorsätzliches C&R und das Angeln mit lebenden Köderfisch. Hier greift aber das BUNDESTIERSCHUTZGESETZ. Deshalb auch in ganz Deutschland Verboten. -
Unbekannt
@Firestorm. Soll ich dir mal ne packung Kamillentee schicken? So wie du dir hier immer ubd immer wieder den Mund fusselig redest oder schreibst, was ich bewunderungwürdig finde, deine Ausdauer, brauchst du doch bestimmt linderung.
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Angelmeister6903
@Riese Micha. Den Leuten ist halt langweilig…
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Weil sie nix zu tun haben -
Unbekannt
Also mir ist bestimmt nicht Langweilig. Mich nervt es einfach nur, wenn hier so oft Müll erzählt wird, wenn es um rechtliche Fragen geht! Über Angeltechniken oder Methoden kann es 1.000 verschiedene Meinungen geben, aber bei Gesetzen halt nicht. Und ggf. wird es dann teuer.
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@Riese Micha: Ja da hast du Recht. Schlimm genug. Aber ein Bier wäre mir lieber. grins