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  • Profilbild flotsch82

    Hallo zusammen,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen! Ich hab einen Angelschein. Mein Sohn würde gerne, dass sein Kumpel mit zum angeln kommt.
    Darf ich als Angelscheinberechtigter 2 Begleitpersonen (beide 10 Jahre) mitnehmen? Dürfen die beiden mit meinen beiden Ruten angeln?
    Bräuchte ich dann 2 Tageserlaubnisscheine (wegen 2 Ruten) oder müsste ich drei kaufen weil wir zu dritt sind?

    Danke euch!
    VG

    13.04.25, 17:01 0
  • Profilbild Niina

    Ich kann mir vorstellen das es von gewässer zu gewässer unterschiedlich ist und von Bundesland zu Bundesland.
    Die beiden könnten aber doch einen Jugendfischerreischein beantragen.

    Frag doch vielleicht einfach mal in den Angelladen wo du die Karten kaufst

    13.04.25, 17:07 0
  • Profilbild ohman

    So wie ich das sehe, darfst nur du angeln...
    Die humorlosen Kontrolleure sehen dir das dann schon...
    schwarzangeln... und weil du da neben stehst bist du dann gleich mir fällig.
    Ich würde da mal den Pächter fragen, wie die das handhaben. Denn dieser kontrolliert ja auch.
    Wenn man dann die Obmänner fragt, sagen die idR "ja klar, nehm die Jungs mann eben mit.. Ist ja unser späterer Nachwuchs...."
    entscheidend ist aber dann was der Kontrolleur daraus macht. Und da würde ich gaaanz vorsichtig sein...

    13.04.25, 17:08 0
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  • Profilbild flotsch82

    Ich bin aus Bayern! Beim letzen angeln hatte ich zweit Tageserlaubnisse gekauft, da mir die aus dem Angelladen gesagt hatten ich brauche zwei. Als ich dann am See kontrolliert wurde meintet der Fischereiaufseher, ich hätte nur einen gebraucht. 🤔

    13.04.25, 17:10 0
  • Profilbild Fischkopf Larry

    Jugendfischereischein brauchen sie seit diesem Jahr ja nicht mehr :)

    13.04.25, 17:11 0
  • Profilbild Dodge 17

    Wenn ich die Regelung richtig in Erinnerung habe, braucht jeder einen Tageserlaubnisschein aber wie schon gesagt wurde, keinen Jugendfischereischein.

    13.04.25, 17:46 0
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  • Profilbild Dodge 17

    Habe mich jetzt nochmal rückversichert.
    Es ist so, alle drei brauchen einen Erlaubnisschein und es darf auch jeder die im Erlaubnisschein zulässige Anzahl an Ruten nutzen.
    Du bist die Aufsichtsperson.

    13.04.25, 17:56 1
  • Profilbild flotsch82

    Ah ok, das ist super! Dann brauche wir zu dritt, drei Tageserlaubnisscheine und wir dürfen dann je zwei Ruten also sechs Ruten nutzen oder insgesamt 2?

    13.04.25, 18:33 0
  • Profilbild Dodge 17

    Ihr dürft mit je 2 Ruten, insgesamt 6 Ruten fischen.
    Natürlich nur, wenn im Tageserlaubnisschein 2 Ruten zulässig sind.
    Es gibt ja anders herum auch Gewässer wo drei zulässig sind.
    Die Karte gilt für den jugendlichen ganz einfach, wie für jeden anderen auch, nur mit dem Unterschied, dAss eine Aufsichtsperson dabei sein muß.
    Nicht 100 Meter oder mehr entfernt, sondern so nah, dass man jederzeit sofort eingreifen und helfen kann.

    14.04.25, 08:44 1
  • Profilbild flotsch82

    Perfekt! Danke Dir!

    14.04.25, 09:17 0
  • Profilbild Dodge 17

    Viel Spaß 👍🏻

    14.04.25, 09:32 0
  • Profilbild Zakuma

    In nrw benötigen beide Kinder einen Jugend fischereischein den kann man kaufen. Ansonsten benötigen die beiden auch eine Gastkarte da es vollwertige Angler sind

    14.04.25, 12:30 1
  • Profilbild Fischkopf Larry

    Hier gehts aber um Bayern :)

    14.04.25, 12:46 0
  • Profilbild Zakuma

    Stand so natürlich nicht im Eingangspost. Da Fischereirecht Ländersache ist, sollte man das Bundesland bei Recht fragen natürlich mit angeben

    14.04.25, 12:55 0
  • Profilbild Fischkopf Larry

    Hatte er doch oben nachträglich angegeben :)

    14.04.25, 13:09 0
  • Profilbild Goldfischliebhaber

    Also laut unseren Kontrolleuren (bin aus bayern) Jugendliche eine eigene tageskarte und in. rufreichweite , und eben Anzahl der angelruten laut jeweiliger Bestimmung

    14.04.25, 16:49 0
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