Beiträge

  • Unbekannt

    Moin!

    Wenn man Nachtangelt, heißt es „der Boden des Zeltes muss entnehmbar sein“ , aber das heißt nicht das man den Boden entfernen muss, oder?

    LG
    Beni

    13.02.22 20:24 0
  • Unbekannt

    Zelten mit Boden ist bei uns in der Pfalz als Bsp verboten, eigtl sogar nur als Regenzelt erlaubt und nicht zum Übernachten soweit ich weiß

    13.02.22 20:33 2
  • Unbekannt

    Ok gut danke Shaco👑🤝

    13.02.22 20:37 0
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  • Profilbild Ralli08

    Ausser an extra dafür ausgewiesenen Plätzen ist das Zelten meines Wissens nach Bundesweit verboten; gilt als sogenanntes Wildcampen.
    Sofern der Boden rausgenommen wird, gilt das Zelt, Biwy etc NUR NOCH als Wetterschutz und ist somit erlaubt.

    Achtung! Auch hier gibts wohl einige Kontrolleure, die verlangen die Seitenwände rauszunehmen wenn die Sonne scheint und kein Wind weht 😡
    Die Rechtslage allerdings scheint eindeutig auf der Seite des Anglers solange die Vereinsinterne Gewässerordnung da nicht explizite Angaben zu macht.

    Vermeiden sollte man unbedingt Feuer oder Kochstellen; das impliziert zusätzlich noch das Wildcampen im Falle einer Kontrolle.

    Allerdings sollte Niemand Etwas sagen, wenn im Biwy auf der Liege OHNE BODEN nachts mal wegknackt, solange die Ruten in unmittelbarer Nähe und mit elektronischen Bssanzeiger ausgerüstet sind

    14.02.22 08:02 2
  • Unbekannt

    Stimmt nicht ganz, Zelten ist erlaubt „Gesetz des Öffentlichen Rechts“ ausgenommen Wald und Naturschutzgebiete. Sonst aber kommt es ganz gut hin.

    14.02.22 08:05 1
  • Profilbild Frey

    Selbst ein Zelt ohne Boden ist nicht überall erlaubt! In NDS kenne ich persönlich sogar einige Gewässer wo gernerelles übernachten verboten ist. Selbst wenn man nur einen Schlafsack dabei hat, gilt dieses dann als Übernachtung.
    Das beste ist du machst dich für jedes Gewässer, welches beangeln möchtest, schlau😉🤘
    Lg🤘

    14.02.22 12:02 2
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  • Unbekannt

    jo danke 👆👑

    14.02.22 12:09 0
  • Profilbild Ralli08

    Mag sein dass du Recht hast @Shaco.
    Ich gehe mal davon aus, da es hier auch ums Angeln am Wasser und nicht ums Maulwurffischen auf irgendeiner Kuhwiese geht, dass die meisten unter Pacht stehenden Gewässer das in ihrer Satzung ausgeschlossen haben.

    Der Grund ist auch einfach und nachvollziehbar.
    Zuviel ist in der Vergangenheit passiert und auch Vereine haben keine Lust auf Hinweisschreiben von Ordnungsbehörden.

    Dass Bauer Gunther dich auf seinem Pferdeacker pennen lässt während du in seiner Viehtränke angelst, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt Papier

    14.02.22 12:28 2
  • Unbekannt

    Und außerdem ist es nicht richtig dass man überall zelten darf außer im Wald und in Naturschutzgebieten. Das Gesetz zeig mir mal dann nehmen wir das und deine Definition gerne gemeinsam auseinander. Ist definitiv eine Fehlinformation

    14.02.22 15:47 1
  • Profilbild Vallstedt

    Es kommt immer auf den jeweiligen Verein drauf an. Bzw. die Gewässerordnung. Bei uns ist der Aufbau eines max. 2 Mann-Zeltes erlaubt.

    14.02.22 15:53 2
  • Unbekannt

    Wie auch hier ist es Ländersache und dann auch noch Gewässersache (Gewässerordnung).
    Wenn dort nur steht, dass der Boden entnehmbar sein muss, dann heißt es für mich nicht, dass das Zelt keinen Boden haben darf wenn es aufgebaut ist
    Am besten aber noch einmal beim zuständigen Verpächter/Verein fragen.

    15.02.22 05:10 1
  • Unbekannt

    Danke! 🤝

    15.02.22 05:50 0
  • Profilbild vonda1909

    Ich denke das es als ganzes Zelt gilt wenn der Boden mit dem Rest verbunden ist und nicht mehr als Zelt gilt wenn nur eine Plane im Inneren liegt.
    So ist es ein Wetterschutz.

    15.02.22 10:13 0
  • Profilbild vonda1909

    Das kann dir aber weiterhelfen.

    Hol dir die App um Bilder zu sehen
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    15.02.22 10:22 1
  • Profilbild vonda1909

    an jeder Ecke in Deutschland kannst du im Auto schlafen um deine Fahrtüchtigkeit wiederherstellen zu können nur beim Angeln darfst du dir keinen Zelt aufstellen armes Deutschland

    15.02.22 10:26 0
  • Profilbild Marco2105

    @vonda1909 Wenn du deine Fahrtüchtigkeit im Auto wieder herstellt, dann liegst du in der Regel auch dort ohne viel Schnickschnack. stellst du dort nen Stuhl und Kaffeekocher auf, dann wirst du definitiv überall in Deutschland ein Problem bekommen. Zumindest wenn das kein Parklplatz ist, auf dem das Übernachten erlaubt ist. Glaub mir, das habe ich als Camper reichlich durch😉 Das was wir Angler betreiben ist absolut, je nach Region und Verordnung eine absolute Grauzone. wildcampen ist ganz klar definiert in Deutschland. Ich habe aber durchaus die Erfshrungen gemacht, das es auch drauf ankommt wie man sich am öffentlichen Gewässer verhält. Ist der Angelplatz sauber und man gibt anderen Menschen keinen Grund etwas anstößiges zu sehen, dann ist es oft auch gar nicht so schlimm, das gilt auch für Kontrolleure. Es gibt aber natürlich auch immer wieder Ausnahmen. Daher ist es durchaus ein langwieriges Thema...

    16.02.22 19:52 0
  • Profilbild Ole Kröger

    Moin,
    Lese dir den Paragraphen 27 des Niedersächsischen Gesetzes über Wald und die Landschaftsordnung mal durch, dort wird es sehr ausführlich geschildert.

    28.02.22 13:38 0
  • Profilbild Nae

    @Ralli08 Servus ! Hast du eine gesetzliche Grundlage für die Aussage mit dem Boden raus nehmen ? Ich habe dazu nichts gefunden. Da mein Verein jetzt auch dazu aufruft das die Biwys verboten sind

    21.08.22 16:12 0
  • Unbekannt

    Das kann der Fischereiberechtigte für seine Gewässer auch so festlegen. Wenn dein Verein das also verbietet, wirst du keine Chance haben. Ist quasi Hausrecht.

    21.08.22 16:29 0
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