Beiträge

  • Profilbild MarNi

    Hallo Zusammen,
    ich befinde mich derzeit noch im Fischereilehrgang und eure Hilfe hat mir bereits an anderen Stellen viel geholfen.

    Deswegen hätte ich heute nochmal eine Frage:

    Ich habe mich bereits viel durch das Internet und die Verordnungen gelesen, aber eine richtig eindeutige Antwort noch nicht gefunden. Ich möchte zukünftig mit der Absicht der Entnahme und Verwertung auf Barsch und Zander angeln. Bezüglich untermaßiger oder in der Schonzeit gefangener Fische sind die Vorschriften eindeutig, dass diese zurückzusetzen sind.

    Aber wie verhält es sich bei maßigen Fischen außerhalb der Schonzeit? Ist ein Zurücksetzen in Sachsen zulässig?

    Gibt es Fische, die nicht zurückgesetzt werden dürfen, sondern entnommen werden müssen?
    Für Grundeln und Zwergwelse wird m.M.n. eine Entnahme in der Gewässerordnung vom Anglerverband empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

    Mir ist bewusst, dass das Thema mitunter kontrovers diskutiert wird. Deswegen ist mir als Anfänger die Erfahrung anderer wichtig.

    Vielen Dank im Voraus!

    01.11.21 10:48 1
  • Unbekannt

    Niemand wird dir einen Strick drehen wenn du „ungeschickt“ bist und dir ein Fisch entgleitet.
    Da muss es auch keine Diskussionen geben, so einfach ist das😉

    01.11.21 10:57 1
  • Profilbild DGT

    Selektive Entnahme ist das Zauberwort

    01.11.21 11:04 4
  • Werbung
  • Unbekannt

    also die Sache ist doch klar. Catch and release ist verboten. Quatsch hin oder her interessiert nicht. da keiner von uns weiß wie die Leute so im einzelnen drauf sind, oder ob PETA im Busch sitzt, gibt es nur eine Antwort: checke deine Umgebung selbst und wenn du Überblick hast entscheidest du selbst ob es geht oder nicht! grundsätzlich ist die Rechtslage nicht eindeutig, aber solange es deswegen Rechtsstreitigkeiten gibt, muss jeder zusehen das die individuellen Rahmenbedingungen stimmen. also wenn ja dann ja und wenn nicht dann nicht.so einfach ist das.

    01.11.21 11:16 2
  • Profilbild Ralli08

    Im Zweifelsfall Alles abschlagen was massig und nicht bei 3 aufm Baum ist. Die Komposttonne muss ja voll werden.

    Ironie off

    Sorry, aber konnte ich mir nicht verkneifen.
    Ich ärgere mich fast täglich über diese wahnsinnigen Beschlüsse und Verordnungen......nicht nur in der Angelei

    01.11.21 11:39 3
  • Unbekannt

    nicht ärgern, das blockiert nur. cool bleiben und sein Ding weiter gewissenhaft durchziehen. das viel größere Problem ist doch die Pandemie und die Tatsache, dass es auf einmal so viele Angler mehr gibt. die vernünftigen Vereine haben bereits 2020 Aufnahme stops verhängt. dann gibt es noch die von Idioten geführten Vereine, wo man sich wundert, dass zum einen der ph wert kippt oder einfach nichts mehr beißt, weil im Gegensatz zu den Jahren zuvor unglaublich viel mehr los ist. da sind wir jetzt gefragt. indem wir handeln, wenn wir lesen das neuangler die nichts checken aufzuklären, damit sich der schaden vielleicht in Grenzen hält. von dem Führungskräften kann man das ja anscheinend nicht erwarten. ich müsste einen Aufforderuns thread erstellen. an alle neu möchte gern Angler. lasst es einfach bleiben. Hilfe die Fragen die hier gestellt werden. wie sind die an den Schein bekommen und überhaupt... wie zum Teufel seit ihr aufs angeln gekommen??? bleibt wo der Pfeffer wächst. so ungefähr 😅

    01.11.21 11:56 6
  • Werbung
  • Profilbild Lodrik Bardic

    Du kannst und darfst immer einen Fisch zurücksetzen, wenn du Gründe dafür hast. Du hast dir ein persönliches Entnahmefenster gesetzt und der Fisch zu groß? Zurücksetzen. Du kannst den Fisch nicht sinnvoll verwerten oder wolltest eigentlich eine andere Art? Zurücksetzen.
    Daraus kann dir niemand einen Strick drehen.

    01.11.21 14:27 4
  • Profilbild MarNi

    Vielen Dank euch für die Ratschläge! Das hilft mir sehr :-)

    01.11.21 14:29 1
  • Unbekannt

    Das geht in der Fischereiverordnung von Sachsen.

    § 12
    Einsetzen und Zurücksetzen von Fischen
    (1) Das Einsetzen von Fischen in Gewässer ist nur zu Besatzzwecken nach § 12 Abs. 1 Satz 3 SächsFischG durch den Fischereiausübungsberechtigten, die Fischereibehörde oder deren Beauftragte erlaubt.

    (2) Das Einsetzen gentechnisch veränderter Fische ist verboten.

    (3) Erlaubnisscheininhaber dürfen von ihnen gefangene Fische nur in das Gewässer zurücksetzen oder als Köderfisch nur in dem Gewässer verwenden, in dem die Fische gefangen worden sind.

    Eine Beschränkung auf geschonte bzw. Fische ohne Mindestmaß steht dort nicht. Vorsätzliches C&R ist aber gemäß Tierschutzgesetz verboten.

    01.11.21 16:02 5
  • Profilbild pikehunterhd

    Also ich setze jeden einzelnen Fisch zurück und es hat sich noch nie jemand beschwert eher freuen sich die Leute

    01.11.21 19:24 0
  • Unbekannt

    @pikehunterhd: Und genau DAS ist NICHT erlaubt.

    02.11.21 04:07 6
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler