Beiträge

  • Profilbild Danja98

    Moin,

    Ich wollte mal fragen wie das rein Rechtlich aussieht wenn mein ein untermaßigen Fisch mit nimmt, weil der schlecht gehakt war. Und zwar hab ich letztens eine Quappe gefangen die knapp 30cm lang war, in Bremen gilt ein Mindestmaß von 35cm. Diese war aber so böse gahakt das sie denke ich mal keine chance mehr hatte zu überleben. Natürlich hab ich sie dann deswegen mit genommen alles andere wäre in meinen Augen quatsch gewesen. Was wäre aber wenn ich dann kontrolliert worden wäre, wird sowas als Grund akzeptiert? Immer hin hab ich nachdem ich den Fisch getötet hab, den Haken doch noch raus gedoktort. Hat da jemand schon Erfahrungen mit Aufsehern in der Hinsicht gemacht?

    Danke für die Antworten.

    11.04.22 05:20 2
  • Profilbild Dana Steven

    Ich hatte sowas noch nicht.aber ich denke mal wenn der Haken soweit geschluckt wurde vom Fisch das er keine Lebensqualität mehr hat wird da auch keiner was (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) besten mal informieren in der fischereibehörde die müssten es ja genau wissen...mfg

    11.04.22 05:27 1
  • Profilbild Kussfisch

    Wenn das tatsächlich so war, dass der Haken zu tief geschluckt wurde und das Abhaken ihn zu stark verletzt, dann würde ich den Fisch entnehmen, den Haken aber drin lassen. an der Schnur abschneiden und Haken drin lassen, dann kann ein Kontrolleur das auch nachvollziehen.

    11.04.22 05:30 12
  • Werbung
  • Unbekannt

    Normalerweise ist das in der jeweiligen Gewässerordnung geregelt., deshalb mal nachschauen. Und in allen Gewässerordnungen die ich kenne, darf man den Fisch NICHT mitnehmen. Selbst wenn der Haken tief geschluckt wurde, ist die Schnur eigentlich immer so kurz wie möglich abzuschneiden und der Fisch wieder frei zu lassen. Sollte er schon verendet sein, ist der Fisch normalerweise vor Ort zu vergraben oder halt tot ins Wasser zu werfen. Ich kann nur davon abraten, so einen untermaßigen Fisch mitzunehmen. Und was du gedacht hast, interessiert bei einer Kontrolle nicht. Der sieht den zu kleinen Fisch und dann bist du am Ar... . Und auf eine Diskussion wird sich da keiner einlassen, da die bei einer Kontrolle schon alle Ausreden gehört haben.

    11.04.22 05:54 31
  • Profilbild TheSean

    Meiner Erfahrung nach kommt das immer auf den Kontrolleur drauf an wie die reagieren. Manche sind der Meinung ein untermaßiger Fisch ist zurückzusetzen ohne Ausnahme. Ich hatte den Fall zum Glück noch nie selbst, aber diese Erfahrung geht aus Unterhaltungen hervor.

    Ich persönlich würde einen untermaßigen Fisch ohne Überlebenschancen auch immer mitnehmen und verwerten. Was anderes ist in meinen Augen Tierquälerei.

    11.04.22 07:06 2
  • Unbekannt

    TheSean: Wenn es um Gesetze und Bestimmungen geht spielt die Meinung leider keine Rolle. Zur Not muss ich ihn töten und vergraben bzw. ins Wasser "werfen". Und das hat nichts mit Tierquälerei zu tun.
    Und wenn ein Kontrolleur mal ein Auge zugedrückt hat, war das Glück. Kontrolliert das nächste mal ein anderer wird es teuer bzw. ist vielleicht sogar der Fischereischein weg. Untermaßige Fische sollte ich als Angler niemals mitführen. Deine "Argumentation" könnte ich ja ansonsten auch auf Fische anwenden, die gerade in der Schonzeit sind und ausversehen gefangen wurden. Auch diese darf ich nicht mitnehmen, wenn keine Überlebenschance vorhanden ist.

    11.04.22 07:19 7
  • Werbung
  • Unbekannt

    Wie immer!
    Das ist überall wieder anders geregelt.
    Hier wird der verangelte Fisch entnommen und zählt dann zur erlaubten Tagesfangmenge - dort muß jeder untermaßige Fisch ausnahmslos zurück ins Wasser (oder zerstückelt und ins Wasser).
    Hat unter anderem den Hintergrund, dass es bei uns Anglern eben auch diejenigen gibt, die unbedingt einen Fisch mit nach Hause nehmen wollen. Und dann tut's bei denen eben auch ein untermaßiger. "Der ist halt verangelt!"
    Wenn jeder Fisch ausnahmslos zurück muß, geht dass nicht mehr!
    Anders herum, wenn der Fisch zur Tagesfangstrecke gehört, überlegt sich der eine oder andere dann doch, lieber auf einen maßigen Fisch zu warten, um nicht nach ner halben Stunde, mit erreichter Tagesfangmenge und zwei untermaßigen Fischen, abzuziehen.
    Was von beidem besser ist, weiß ich nicht.
    Am besten wäre es, wenn jeder einfach nur verantwortungsbewusst genug wäre und so verantwortungsvoll handelt, dass es solche Regeln nicht braucht. 🤷‍♂️

    11.04.22 07:19 8
  • Profilbild ManCo

    Muss zurückgesetzt werden auch wenn er stirbt oder auch schon tot ist. Wenn kontrolliert wird, wird jeder Angler sagen, hab ich mitgenommen weil wäre sowieso gestorben …
    Wenn ein Fisch untermaßig gefangen wurde,wird man davon ausgehen dass er vorsätzlich gefangen wurde wenn der Angler ihn entnimmt. Deswegen darf kein Angler untermaßigen Fisch behalten.

    11.04.22 07:33 8
  • Unbekannt

    So, schnell noch einmal selber geschaut.
    Da wir hier von Bremen reden, greift hier die Bremische Binnenfischereiverordnung. Dort ist alles im Paragraph 5 geregelt und somit eindeutig. Lesen kann ja jeder selber.

    Mitnehmen ist NICHT erlaubt.

    11.04.22 08:40 2
  • Profilbild Earthy

    Moin
    In erster Linie ist es ja Sinn und Zweck ein untermaßigen Fisch zurückzusenden.
    Aber wir sind in der Pflicht ihn zu entnehmen wenn er zu dolle verletzt ist,einfach mit Bildern festhalten wo der Haken sitzt wo er verletzt war.
    Wie gesagt es gibt halt sachen da sind wir als Angler in der Entnahme Pflicht, auch wenn du ein untermaßigen hast der krank ist.
    Nur wichtig ist halte alles mit Bildern fest falls mal das Ordnungsamt dich kontrolliert oder die Polizei!

    11.04.22 21:05 3
  • Unbekannt

    @Earthy: Schön, aber in Bremen ist das NICHT erlaubt und führt zu hohen Strafen!

    12.04.22 04:13 3
  • Profilbild ZanderGummi

    Ist eigentlich alles gesagt, bevor man entnimmt unbedingt die jeweilige Verordnungen kennen. Alle Bilder und guter Wille helfen nicht, wenn gegen geltende Regeln verstoßen wird. Natürlich kann man auf den guten Willen von der Polizei oder den Kontrolleuren hoffen, aber wenn die einfach nach Vorgabe entscheiden, darf man sich nicht beschweren...

    12.04.22 06:19 3
  • Profilbild blluebird

    Bei uns muss man z.B. bei einem blöd gehakten untermaßigen Fisch das vorfach so kurz wie möglich abschneiden. Beim spinnangeln recht sinnfrei, aber beim Ansitzangeln kann das sinn machen. Das zeigt wieder, dass es überall anders ist

    12.04.22 07:00 1
  • Profilbild DerAtze

    Wenn ich davon ausgehe dass man eine erfolgreiche Fischereiprüfung abgelegt hat finde ich die Frage im Forum unsinnig. Wenn jemand ohne Wissen über Recht und Verordnung(ne) ans Wasser geht, finde ich das bedenklich. !

    12.04.22 08:19 2
  • Unbekannt

    @DerAtze: Ich stimme dir da zu 100% zu. Leider bekommt man das hier sehr sehr oft mit. Und dabei ist es ja relativ einfach. Solange ich in meinem Bundesland bleibe, muss ich ja nur das dortige Fischereigesetz, die dortige Fischereiverordnung und die jeweilige Gewässerordnung kennen. Möchte ich in einem anderen Bundesland Angeln, halt alles von dort. Und dank dem Internet findet man diese Information ja auch sehr leicht. Mehr mache ich ja am Ende auch nicht. Und ich wohne in Brandenburg und nicht in Bremen. Und wenn man dann ggf. erwischt wird, weil man den untermaßigen Fisch doch mitgenommen hat, ist das Geschrei groß.

    12.04.22 09:02 1
  • Profilbild ZanderGummi

    Mir lag der Kommentar mit der Fischereiprüfung auch auf den Lippen, aber man versucht ja zu helfen und nimmt dann auch mal so eine Frage ernst.

    12.04.22 09:13 1
  • Unbekannt

    Man muss ja nicht überall einen Fischereischein haben, um Angeln zu dürfen. In Brandenburg z.B. braucht man zum Angeln auf Friedfisch keinen. Trotzdem sollte man die Gesetze und Bestimmungen kennen. "Dummheit" schützt ja vor Strafe nicht. Und beim Umgang mit Tieren kann es schnell teuer werden.

    12.04.22 09:18 0
  • Profilbild vonda1909

    Vor dem Angel sollte man sich erkundigen was erlaubt und was verboten ist..Denn Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!.
    Manchmal frage ich h mich wo habt ihr euren Schein her auf der Kirmes geschossen ?

    12.04.22 16:24 1
  • Profilbild ToTi

    jetzt geh ich auch Mal meinen Senf dazu. wenn ich schon wieder höre, von wegen, wo hast du deinen Angelschein gemacht? Auf der Kirmes und so weiter. jeder von euch hat den Führerschein gemacht und ich Wette, wenn ich euch heute die Prüfung machen lassen sollte, fällt jeder sofort durch. Also jedem von euch den Lappen entziehen? Denn nach solchen Aussagen müsstet ihr die Verkehrsregeln ja perfekt können.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, da geb ich Firestorm Recht. aber bleibt Mal auf dem Teppich. Auch ich kenne das Fischerrecht meines Bundeslandes nicht auswendig und müsste es auch erst nachschauen wie es dort gehandhabt wird. Weil dieser besagte Fall nicht die Regel bei mir ist. Was man nicht, bis selten braucht, vergisst man auch schnell wieder. Aber wenn es etwas gibt, wo ich mir unsicher bin, dann kann man das kurz googlen. jeder hat sein Handy dabei und kann das dann in dem Fall nachlesen. Was hat mein Lehrer beim Meisterkurs immer gesagt:" Du musst nicht alle DIN-Normen und Fachregeln kennen. Du musst nur wissen wo sie stehen um sie nachzulesen"
    Dem Fisch ist es Wurst, denn da er nicht überlebensfähig ist und dementsprechend getötet wurde, hat man aller Zeit der Welt das nachzulesen.
    Nehmt also die verachtende, herablassende Art aus den Posts heraus . Antwortet auf Post bitte konstruktiv oder lasst es.

    13.04.22 04:39 11
  • Profilbild vonda1909

    Das wichtigste sollte man aber auch behalten.Dazu gehört auch wie behandelt man den Fang. Und dein Beispiel aufzunehmen Falsch auf die Autobahn fährt ja auch kein normaler Mensch

    13.04.22 16:03 1
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler