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  • Profilbild Dandy Düwel

    Moin,is dat immer noch so das wenn man ne Abgabemarke für SH hat keine für Mecklenburg braucht? Finde leider nix darüber im Netz

    13.07.22 17:21 0
  • Unbekannt

    Auszug Fischereigesetz Mecklenburg Vorpommern:

    § 9
    Fischereiabgabe
    (1) Wer die Fischerei ausüben will, hat eine Fischereiabgabe zu entrichten. Von der Abgabe ist befreit, wer
    1. einen staatlich erteilten oder anerkannten Fischereischein eines anderen Bundeslandes oder Staates besitzt, eine Abgabepflicht in diesem Bundesland erfüllt und seinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat oder

    13.07.22 17:37 4
  • Profilbild Dandy Düwel

    Oh danke dir 🙏

    13.07.22 17:51 0
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  • Profilbild Vallstedt

    Hm, das gilt doch grundsätzlich für alle Bundesländer, dass die Fischereischeine Bundeslandübergreifenf gelten oder irre ich mich? Gewässerkarte muss natürlich immer extra bezahlt werden....

    14.07.22 06:28 0
  • Profilbild Dandy Düwel

    Es geht ja auch nicht um den Fischereischein sondern um die jährliche abgabemarke 😉

    14.07.22 06:38 0
  • Profilbild Free__Willy

    Quatsch, als zum Beispiel nicht Hamburger musst du eine erneute Abgabe entrichten wenn du keine Abgabe in Hamburg bezahlt hast

    14.07.22 06:38 0
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  • Profilbild Vallstedt

    Mit der Fischereiabgabe, die Firestorm gepostet hat. Ist in MV der Fischereischein verbunden. In einigen Bundesländern muss der jährlich durch die Abgabemarke verlängert werden. Das hat nichts mit der eigentlichen Angelerlaubnis am Gewässer zu tun.

    14.07.22 06:40 0
  • Profilbild Vallstedt

    Freewilly, wo steht das. Bitte Quellenangabe, dass mein Fischereischein nicht in HH gilt....

    14.07.22 06:42 0
  • Profilbild Ralli08

    Grundsätzlich glaube ich das auch.
    Macht auch Sinn. Wäre bürokratischer Wahnsinn jedes Mal im Urlaub auch noch extra den Fischereischein fürs entsprechende Bundesland zu beantragen.
    Ich glaube allerdings dass man im Falle eines Umzugs diesen neu zu beantragen hat.

    14.07.22 06:42 0
  • Profilbild Free__Willy

    Dein fischereischein gilt in Hamburg. Jedoch musst du in Hamburg eine Abgabe entrichten (10€ p.a.), dabei ist es egal ob du aus Hamburg kommst oder nicht oder ob du die Abgabe bereits in einem anderen Bundesland entrichtet hast

    14.07.22 08:49 0
  • Profilbild Free__Willy

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    14.07.22 08:50 0
  • Profilbild Vallstedt

    OK, das ist also quasi die Angelerlaubnis wenn ich das richtig verstehe.

    14.07.22 09:05 0
  • Profilbild Free__Willy

    Ja genau, wenn du in Hamburg angeln möchtest, dann ist es unabdingbar

    14.07.22 09:07 0
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