Beiträge
-
mlan
Moin,
2
Ich wollte einmal fragen wie ihr meine Lage einschätzen würdet. Ich würde gerne mit meinem kleinen, unter 14 Jährigen, Bruder angeln dieser hat bereits seine Fischerreischeinprüfung erfolgreich absolviert da wir jedoch in Niedersachsen leben bekommt er seinen Fischereischein erst mit 14 ausgestellt. Nun stellt sich mir die frage ob ich als unter 18 Jähriger Angler als eine „geeignete“ Person gelte die ihn beaufsichtigen kann.
Schon mal vielen Dank -
Emetowitsch
denke schon
1 -
Lorddeliverer
am besten einmal kurz bei der Behörde anrufen und fragen
0 -
Werbung
-
BarschSpin
Was müssen Kinder und Jugendliche (ohne Angelschein), die in Niedersachsen angeln wollen, beachten? Kinder unter 14 Jahren dürfen in Niedersachsen in Begleitung und Aufsicht eines Fischereischeininhabers angeln. Einen "Jugendfischereischein" gibt es in Niedersachsen nicht.
1
Quelle: fishing king -
Housemeister
In NDS braucht man per Gesetz noch nicht mal nen Fischereischein. Der wird aber von den meisten Pächtern für die Erlaubniskarten verlangt.
0 -
Unbekannt
würde da an deiner Stelle einfach am Bürgerbüro nachfragen. sofern das nicht genau geregelt ist (wie zum Beispiel beim Führerschein ab 17) wird das wohl klar gehen.
0
Wenn dein Bruder einen Nachweis mitnimmt, dass er die Prüfung bestanden hat werden die wenigsten Kontrolleure ein Problem daraus machen.
Petri Heil euch zwei! -
Werbung
-
Vallstedt
Ein Problem könnte sein, dass er schon die Prüfung bestanden hat. Die Ausnahme für unter 14 jährige bezieht sich eigentlich darauf, dass sie zur Vorbereitung auf die Prüfung bereits vorher mit einer Aufsichtsperson angeln dürfen. Paragraph 15 Nds FG. Am besten mal in dem Verein nachfragen, wo ihr auch angeln wollt. Die können euch genaue Auskunft geben. Am Ende kontrollieren ja auch deren Fischereiaufseher. Viel Erfolg
1 -
Unbekannt
Genau, mit Ablegen der Prüfung darf ihm keine Fischereierlaubnis mehr erteilt werden.
0
Und somit dürfte es nicht mal zu einer Kontrolle kommen, da ihm diese Erlaubnis vorher ja auch nicht ausgestellt werden darf. Verheimlicht man die abgelegte Prüfung und es kommt raus, wird mit Sicherheit der Fischereischein nicht erteilt und das Prüfungszeugnis eingezogen werden. Ich würde es jedenfalls nicht daraus anlegen.