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  • Profilbild SwaggerHorn

    Hallo zusammen,

    Ich habe wohl leider meinen Fischereischein verlegt/verloren. Ich habe diesen erst Anfang des Jahres geholt und für 10 Jahre bezahlt. Ich habe auch noch alle Rechnungen und eine Kopie. Auf Nachfrage beim zuständigen Ordnungsamt wurde mir gesagt, dass man den Schein nicht neu austellen kann und ich die komplette Gebühr nochmals bezahlen muss.

    Kann mir jemand sagen ob das so rechtens/ gängige Praxis ist?
    Bundesland ist Hessen.

    Beste Grüße

    09.06.20 10:43 0
  • Unbekannt

    Puh das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, zumal du noch alle Belege vorweisen kannst. Ich würde einfach mal den Kraftakt Amt auf mich nehmen und vor Ort das ganze klären. Die müssten eigentlich in ihrem System sehen können, für wie lange du deine Fischerei Abgabe gezahlt hast

    09.06.20 11:11 0
  • Profilbild Fly

    Hallo
    Normalerweise bekommt man ein Prüfungszeugnis.
    Mit dem Kann man den Fischereischein neu beantragen.
    Fals man das auch nicht hat kann man bei der zuständigen Fischeteibehörde auch ein neues Beantragen (kopie).
    Danach kann man wieder ein neuen beim zuständigen Amt beantragen.
    Die Fischereibehörde braucht aber auch Angaben.
    Am besten mit der Prüfungsnummer,oder zumindest den Prüfungstag,Name etc...

    Wie hast du den ersten bekommen?
    Grüße fly

    09.06.20 11:14 1
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  • Profilbild Fly

    Die Gebühr(Fischereiabgabe,und den Preis für den Lappen)
    Musst du allerdings auf jeden Fall wieder bezahlen.

    09.06.20 11:17 0
  • Profilbild Angelfutzie

    kann ich mir nicht vorstellen so lang du noch die Rechnungen hast bzw ich denk des is bei denen auch hinterlegt

    und was genau hat das Ordnungsamt damit zu tun? Ich hab meinen Angelschein im Rathaus bekommen

    09.06.20 11:54 0
  • Profilbild Housemeister

    Ich denke mal, dass so wie Führerschein, Perso und allen anderen Sachen ist und du das bei Verlust neu bezahlen musst.

    09.06.20 12:10 0
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  • Unbekannt

    Bei Verlust wirst du die Ausstellgebühr wieder bezahlen müssen.
    Die Fischereiabgabe hattest du ja bereits bezahlt und das ist im zuständigen Amt, glaub ich für mindestens 7 Jahre gespeichert.

    09.06.20 12:14 1
  • Profilbild SwaggerHorn

    Danke für eure Antworten.
    Es wäre wohl egal für wie lange ich die Fischereiabgabe bezahlt habe, da bei einer erneuten Ausstellung diese wieder fällig wird. Finde das auch etwas befremdlich...
    @Fly Um für die Neuausstellung des Scheins zu zahlen sehe ich auch ein, jedoch nicht die Fischereiabgabe nochmal, da ich diese ja (nachweislich) bezahlt habe.

    @Angelfutzie die untere Fischereibehörde gehört hier in Frankfurt zum Ordnungsamt

    09.06.20 12:15 0
  • Profilbild Kim Neubert

    soviel ich weiß musst du die Fischereiabgabe nicht nochmal zahlen wenn du den Schein auf Lebenszeit hast. einfach mit dem Prüfungszeugnis hingehen und ausstellen lassen. nur wenn du die Abgabe auf Zeit gezahlt hast musst du bei Verlust die Abgabe neu entrichten.

    09.06.20 12:45 0
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