Bei Verlust des Fischereischeins komplette Gebühr nochmals fällig?
Beiträge
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SwaggerHorn
Hallo zusammen,
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Ich habe wohl leider meinen Fischereischein verlegt/verloren. Ich habe diesen erst Anfang des Jahres geholt und für 10 Jahre bezahlt. Ich habe auch noch alle Rechnungen und eine Kopie. Auf Nachfrage beim zuständigen Ordnungsamt wurde mir gesagt, dass man den Schein nicht neu austellen kann und ich die komplette Gebühr nochmals bezahlen muss.
Kann mir jemand sagen ob das so rechtens/ gängige Praxis ist?
Bundesland ist Hessen.
Beste Grüße -
Unbekannt
Puh das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, zumal du noch alle Belege vorweisen kannst. Ich würde einfach mal den Kraftakt Amt auf mich nehmen und vor Ort das ganze klären. Die müssten eigentlich in ihrem System sehen können, für wie lange du deine Fischerei Abgabe gezahlt hast
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Fly
Hallo
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Normalerweise bekommt man ein Prüfungszeugnis.
Mit dem Kann man den Fischereischein neu beantragen.
Fals man das auch nicht hat kann man bei der zuständigen Fischeteibehörde auch ein neues Beantragen (kopie).
Danach kann man wieder ein neuen beim zuständigen Amt beantragen.
Die Fischereibehörde braucht aber auch Angaben.
Am besten mit der Prüfungsnummer,oder zumindest den Prüfungstag,Name etc...
Wie hast du den ersten bekommen?
Grüße fly -
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Fly
Die Gebühr(Fischereiabgabe,und den Preis für den Lappen)
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Musst du allerdings auf jeden Fall wieder bezahlen.
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Angelfutzie
kann ich mir nicht vorstellen so lang du noch die Rechnungen hast bzw ich denk des is bei denen auch hinterlegt
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und was genau hat das Ordnungsamt damit zu tun? Ich hab meinen Angelschein im Rathaus bekommen -
Housemeister
Ich denke mal, dass so wie Führerschein, Perso und allen anderen Sachen ist und du das bei Verlust neu bezahlen musst.
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Unbekannt
Bei Verlust wirst du die Ausstellgebühr wieder bezahlen müssen.
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Die Fischereiabgabe hattest du ja bereits bezahlt und das ist im zuständigen Amt, glaub ich für mindestens 7 Jahre gespeichert. -
SwaggerHorn
Danke für eure Antworten.
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Es wäre wohl egal für wie lange ich die Fischereiabgabe bezahlt habe, da bei einer erneuten Ausstellung diese wieder fällig wird. Finde das auch etwas befremdlich...
@Fly Um für die Neuausstellung des Scheins zu zahlen sehe ich auch ein, jedoch nicht die Fischereiabgabe nochmal, da ich diese ja (nachweislich) bezahlt habe.
@Angelfutzie die untere Fischereibehörde gehört hier in Frankfurt zum Ordnungsamt -
Kim Neubert
soviel ich weiß musst du die Fischereiabgabe nicht nochmal zahlen wenn du den Schein auf Lebenszeit hast. einfach mit dem Prüfungszeugnis hingehen und ausstellen lassen. nur wenn du die Abgabe auf Zeit gezahlt hast musst du bei Verlust die Abgabe neu entrichten.
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