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  • Profilbild Niggii

    Moin zusammen, ich besitze einen Fischereischein aus Sachsen-Anhalt und würde gerne in Brandenburg angeln gehen. Da ich keinem in keinem Verein bin hole ich mir eine Tageskarte. Jetzt meine Frage muss ich trotz meines Scheines noch die Fischereiabgabe zahlen ?

    Beste Grüße
    Niggiii

    21.02.21 09:30 0
  • Profilbild Schicke

    soweit ich das weis, muss man keine weitere Abgaben bezahlen. halt nur deine tageskarte für das Gewässer und glaube eine Gebühr für die fangkarte. und du musst im Land Brandenburg immer ein Stift bei dir haben um sofort nach dem Fang eines Fisches, dass eintragen zu können

    21.02.21 10:22 0
  • Unbekannt

    Musst du!!! Gewässerkarte und Fischereiabgabe sind Pflicht in Brandenburg. Fischereischein nur, wenn du auch auf Raubfisch Angel willst.

    21.02.21 16:45 0
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  • Profilbild Palino

    Ich glaube hier geht es um eine zusätzliche Fischereiabgabe wie es in Hamburg und Schleswig Holstein gehandhabt wird?

    21.02.21 16:47 0
  • Unbekannt

    Ja, und diese braucht man in Brandenburg. Kostet übrigens 12 Euro für 1 Jahr oder 40 Euro für 5 Jahre und kann man auch im Internet erwerben. Dann aber meines Wissens nur die für 1 Jahr.

    21.02.21 16:49 0
  • Unbekannt

    Also Kalenderjahr!!!

    21.02.21 16:49 0
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  • Profilbild Palino

    Ist das neu? Ich habe bisher noch nie eine zusätzliche gekauft. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es reicht diese in Berlin zu zahlen.

    21.02.21 16:52 0
  • Unbekannt

    Niggii hat gefragt und er hat ja scheinbar keine. Wenn ich das so Richtig in Erinnerung habe, wird die Fischereiabgabe von anderen Bundesländern anerkannt, wenn man hier in Brandenburg Gastangler ist. Wenn man in SA aber keine bezahlt hat, braucht man die von Brandenburg auf jeden Fall.

    21.02.21 16:58 0
  • Profilbild Niggii

    Ja vielen Dank ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich bereits in Sachsen Anhalt gezahlt habe und somit wohl extra keine mehr zahlen muss .

    21.02.21 17:31 0
  • Unbekannt

    OK, wenn diese wichtige Information fehlt, kann man natürlich nicht Richtig auf deine Frage antworten. Abgabe von SA wird anerkannt.

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    21.02.21 17:39 0
  • Profilbild Niggii

    Ja die Abgabe zahlt man in SA ja mit dem Fischereischein

    21.02.21 17:39 0
  • Unbekannt

    Also muss der regelmäßig Verlängert werden? Na hier in Brandenburg muss man das nicht. Aber dafür gibt es die extra Fischereiabgabe. Am Ende ist es also auch nicht anders. Obwohl, ich kann ja auch ohne Fischereischein Angeln, nur nicht ohne bezahlte Fischereiabgabe.

    21.02.21 17:43 0
  • Profilbild Palino

    Und soweit ich es bisher auf dem Schirm habe sind sonder Fischereiabgaben dann nur in SH und HH(neu seit 2020) zu entrichten.
    Ich hoffe mal es macht keine Schule. Wobei ich Hamburg als einen Sonderfall mit seinen freien Gewässern sehe.

    21.02.21 17:50 0
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