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  • Profilbild dxnnis.bkr

    Moin moin, und zwar bin ich mir unsicher, ob ich nur ein Prüfungszeugnis oder einen Fischereischein für Niedersachsen habe… Drauf steht: Angelverband Niedersachsen e.V. Fischerprüfungs-Ausweis Nr. N- (****). Vielleicht kann jemand Klarheit schaffen, Danke in voraus

    24.05.22 22:15 1
  • Profilbild Sascha1302

    Das ist nur das Prüfungszeugnis vom Anglerverband.
    Den Fischereischein bekommst du beim Ordnungsamt bei deiner Gemeinde.

    25.05.22 05:04 4
  • Unbekannt

    Hallo, wo hast du das Schriftstück her? Sicherlich nach der Prüfung bekommen. Also wie Sascha schreibt ist es das Prüfungszeugnis. Und man wird euch doch auch erzählt haben, was ihr damit machen müsst. Oder etwa nicht?

    25.05.22 05:07 4
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  • Profilbild dxnnis.bkr

    Hab meine Angelprüfung vor 5 Jahren abgelegt, da war ich 13. Bis jetzt konnte ich mit meinem Prüfungszeugnis überall in Niedersachsen Gastkarten kaufen, aber da ich jetzt in einem anderen Bundesland angeln möchte, muss ich jetzt einen Fischereischein beantragen. Vielen Dank für eure Antworten😁

    25.05.22 07:49 1
  • Profilbild Vallstedt

    Ja, in NDS ist der Fischereischein keine Pflicht (außer der Verein verlangt es). Du kannst ihn dir bei deiner örtlichen Gemeinde ausstellen lassen, der gilt dann ein Leben lang, sofern du nicht aus Niedersachsen wegziehst.

    25.05.22 07:54 3
  • Unbekannt

    Also ist es das Schriftstück (Prüfungszeugnis) von der Prüfung.
    Wie gesagt, einen richtigen Fischereischein beantragen und gut ist. Aber das Zeugnis trotzdem immer gut aufbewahren. Hilft dir ggf. wenn der Fischereischein verloren geht, oder du einen neuen beantragen musst, weil du in ein anderes Bundesland ziehst.

    25.05.22 08:00 2
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  • Profilbild Energizer

    Noch erwähnenswert wäre,daß der Fischereischein in Niedersachsen ein Leben lang gültig ist. In anderen Bundesländern wird es anders gehandhabt

    25.05.22 08:25 1
  • Profilbild Energizer

    Wenn du an der Küste angelst,brauchst du auch einen Fischereischein,ansonsten bekommst du keine Angelgenehmigung!

    25.05.22 08:27 0
  • Unbekannt

    @Energizer: Welche Angelgenehmigung meinst du denn für die Küstengewässer in Niedersachsen? Hier mal ein Auszug aus dem Fischereigesetz von Niedersachsen:

    "§ 16
    (1) In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei.

    (2) Küstengewässer sind die Küstengewässer im Sinne des Wasserrechts."

    Da die Gewässer "frei" sind, wird doch auch keine Angelgenehmigung benötigt. Und wenn dir jemand mal eine verkauft hat, hast du dir einen Bären aufbinden lassen.

    25.05.22 08:44 0
  • Profilbild Energizer

    War wohl ein Missverständnis.Ich wohne in Niedersachsen und mußte unter Vorlage des Fischereischeins, eine Angelgenehmigung für das Küstengewässer in Mecklenburg Vorpommern holen.

    25.05.22 09:00 0
  • Unbekannt

    Da brauchst du den ja auch.

    25.05.22 09:13 1
  • Profilbild Energizer

    Richtig 👍

    25.05.22 09:24 0
  • Unbekannt

    @Firestorm72 so war es bei mir von Hannover nach Dortmund gezogen Prüfungszeugnis verloren gegangen und hier wollten se mir kein neuen austellen musste komplett alles neu machen

    25.05.22 23:21 0
  • Profilbild Energizer

    Bei meiner Prüfung damals,hat uns der Prüfer den Rat mit auf den Weg gegeben, daß Prüfungszeugnis gut auf zu bewahren,denn ist es weg ,bekommt man nicht einfach ein neues ausgestellt,also im Klartext,neu machen. Warum auch immer das so ist🤷‍♂️

    26.05.22 05:16 0
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