Beiträge

  • Profilbild Mole

    Hallo zusammen,

    bei folgender Frage ist die richtige Antwort für mich nicht so ganz nachvollziehbar.
    c) Fällt raus, dafür müsste man das Gewässer kennen oder erstmal absuchen.
    a) klingt sinnvoll, v.a. weil es ja viele Gebiete in BW gibt, in denen der Aal ganzjährig geschont, vom Mindestmaß ganz zu schweigen.
    ...Aber anscheinend ist b) richtig.

    Mag mich jemand erleuchten?
    Danke!

    Hol dir die App um Bilder zu sehen
    Android App für Angler iOS App für Angler
    18.07.18 16:30 0
  • Profilbild Fordprefect

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    Vielleicht hilft dir das, allerdings geht es um Fischerei und nicht um das Angeln.

    Kann dir das ehrlich gesagt auch nicht beantworten.

    A macht halt nur Sinn ist das simpel oder multiple Joyce?

    18.07.18 16:41 0
  • Profilbild Fordprefect

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    Die Anlandung ist also das entnehmen des Fisches um ihn nicht wieder zurück zu setzen.

    Muss man die Fische bei euch in den Regionen entnehmen? Schau mal in euer Landesfischereigesetz
    Auch wenn ich mir das nicht vorstellen kann

    18.07.18 16:48 0
  • Werbung
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    18.07.18 17:01 0
  • Profilbild Michael Rosskopf

    in Bayern ist er in Forellenbächen zu entnehmen, da Laichräuber und er in der Regel da auch nicht natürlich vorkommt.

    18.07.18 17:25 2
  • Profilbild FeS

    wie Michael gesagt hat kommt der Aal in der Forellen und Äschenregion nicht natürlich vor. Das bedeutet, dass man als Fischer verpflichtet ist, die in der Region nicht heimische Art zu entnehmen. So würd ich das begründen

    18.07.18 18:17 0
  • Werbung
  • Profilbild Mole

    @Fordprefect: a) dachte ich, wie gesagt auch, wurde mir aber als falsch angezeigt. Angeblich ist b) richtig. Entnehmen muss man, wenn der Fisch maßig und außerhalb der Schonzeit ist, wobei der Fischereirechtsinhaber die Schonmaße und -zeiten erweitern darf. Wie's mit Beifang aussieht, für den kein Aneignungswille besteht, muss ich mich noch kundig machen.

    @Michael und FeS: Dass er da nicht natürlich vorkommt, macht Sinn.

    Nachdem es von den Meinungen hier aber doch etwas auseinander driftet, frag ich mal beim Hubertus nach, vielleicht ist denen auch einfach ne falsche Antwort rein gerutscht.

    Bericht folgt. ;-)


    18.07.18 18:25 0
  • Profilbild mobifo

    Ist doch eindeutig ... der Aal ist zu entnehmen.
    Das gilt bei uns in den Salmonidengewässern (Brandenburg). Ist, so meine ich, extra auf der zwingend erforderlichen Zusatzkarte vermerkt.

    20.07.18 21:54 0
  • Profilbild NeckarGrundel

    B

    21.07.18 08:06 0
  • Profilbild BK.Carpfishing

    Haha,bin ich froh das ich solche blöden fragen nichtmehr wissen muss😂😂Viel glück bei der Prüfung👍

    21.07.18 17:16 0
  • Profilbild Mole

    Mit 13?
    Da solltest du es aber entweder noch wissen oder du wirst es früher oder später lernen müssen... 😉
    So oder so, danke! 😆

    21.07.18 17:24 0
  • Profilbild Monsoner

    ich kann mich auch nicht an so eine Frage erinnern . hab die Prüfung in NRW gemacht. aber b mit der Begründung als Laichräuber find ich als richtig. bin Mal gespannt

    21.07.18 18:37 0
  • Profilbild Earthy

    ich kenne sie auch nicht!aber b würde ich auch sagen ergibt für mich am meisten Sinn

    21.07.18 18:52 0
  • Profilbild Mole

    Bisher kam noch nichts von FK. Mal abwarten...

    21.07.18 19:01 0
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler