Beiträge

  • Profilbild Lennard Nagel

    Darf man wenn man 12 Jahre alt ist auch spinnfischen also wenn einer mit ein angelschein dabei ist ich habe ein jugendfischerrei schein

    22.04.19 22:10 0
  • Profilbild CatchTv

    Ja klar warum nicht wenn du eine Jugendfischerreischein hast darfst du bist du deine prüfung hast mit aufsicht eines 18 jährigen fischerreischeininhabers fischen lg joseph

    22.04.19 22:51 0
  • Profilbild Lennard Nagel

    Danke haben sie Tipps zum spinnfischen

    22.04.19 23:09 0
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  • Profilbild carpfishing02

    Was willst du denn wissen?

    23.04.19 05:45 0
  • Profilbild wossi

    Inhaber des Jugendfischereischeins dürfen alle Angelarten, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers, ausüben.

    23.04.19 06:11 0
  • Profilbild Magnum 83

    Als bei uns ins Sachsen Anhalt dürfen Besitzer eines Jugendfischeteischeins nur auf Friedfisch angeln so weit ich weiss ...Kann man auch auf der Website des DAV nachlesen.

    23.04.19 06:24 1
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  • Profilbild wossi

    Gut wenn das in Sachsen Anhalt so ist, muss ich meine Aussage auf Thüringen begrenzen.

    Aktueller Gesetzes Text lautet :

    § 27
    Jugendfischereischein
    (1) Personen, die das achte, aber noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden.

    (2) Bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres dürfen Jugendfischereischeininhaber die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers, ausgenommen sind Inhaber eines Vierteljahresfischereischeins, ausüben. Jugendfischereischeininhaber, die die Fischerprüfung bestanden haben, sind von der Begleitpflicht nach Satz 1 befreit. Die untere Fischereibehörde kann für Personen, die als Berufsfischer ausgebildet werden, Ausnahmen zulassen.

    23.04.19 07:14 0
  • Profilbild Magnum 83

    Achso du kommst aus Thüringen.Na ja wie wir alle wissen kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen...

    23.04.19 07:21 1
  • Unbekannt

    Ist immernoch wie zu DDR Zeiten ... traurig ...

    23.04.19 07:49 0
  • Profilbild PadBritt

    Klär mich mal auf Andylumix, ich habe da andere Erinnerungen.

    23.04.19 07:57 0
  • Unbekannt

    Wir durften als Kinder/Jugendliche keine Salmoniden bzw. nicht mit Blinker oder ähnlichem und geziehlt angeln. Erst ab 18 und ich meine es gab sogar nen extra Salmonidenschein. Wie das mit Barschartigen geregelt war weiss ich nicht mehr.
    Was mit Wurm gefangen wurde war ok aber das gezielte angeln auf Räuber mit Kunstköder war für Jugendliche nicht erlaubt.

    23.04.19 08:01 1
  • Profilbild PadBritt

    Krass. Finde es eh ne Frechheit, dass manche Bundesländer den Angelschein bin anderen Bundesländern nicht anerkennen. Es sollte eigentlich vereinheitlicht werden, so wie alle anderen Sachen auch.

    23.04.19 08:29 1
  • Unbekannt

    Weil manche Bundesländer halt auch einfach lächerliche Fischerprüfungen machen, werden die nicht anerkannt, was jetzt aber nix mit den Jungfischern zu tun hat.
    In Bayern darf ein Jugendlicher mit Jugendfischereischein und Aufsicht genauso angeln wie alle anderen auch.

    23.04.19 08:45 1
  • Profilbild Astacus

    Sogar in NRW ist es nicht überall erlaubt.
    Manche Vereine gestatten es erst, wenn man 18 Jahre ist oder den Bundesfischereischein hat.

    23.04.19 09:00 0
  • Profilbild wossi

    Ein einheitlicher Lehr- und Prüfungsplan mit Praxistest wäre genial. Wäre zwar deutlich schwerer und bestimmt auch teurer, aber sehr viel vernünftiger.

    23.04.19 09:56 0
  • Profilbild Iiuz

    In Berlin und Brandenburg braucht mal den Fischereischein zun Raubfischangeln

    23.04.19 13:53 1
  • Unbekannt

    Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.
    Warum sollte ein Jugendlicher nicht Spinnfischen? 🤔
    Das bringt er sich dann mit 18 selbst bei, hat ja lange genug zuschauen "dürfen". 😜

    23.04.19 16:56 0
  • Profilbild Pottangler

    Ich glaube, es kommt sehr darauf an, in welchem Bundesland, hatten wir schon, welches Gewässer und was darüberhinaus die Gewässerordnungen der Vereine aussagen, die die Berechtigungsscheine ausgeben, wenn es ein Pachtgewässer ist. Hier an meinem Haussee z.B. in dem ich allerdings nicht fische dürfen Jugendliche nicht Spinnfischen. Mein Verein z.B. hat für seine Gewässer für diverse Fische höhere Mindestmaße festgelegt. Und so gibt es es halt einige individuelle Regelungen. Ich finde es allerdings nicht soo unübersichtlich, man muss sich halt schlau machen und das gehört zum Hobby dazu.
    Frag doch einfach mal bei deiner Stadt in der unteren Fischereibehörde nach, hier in Bergisch Gladbach sind sie sehr auskunftsfreudig.

    Um auf Lennard aus Gelsenkirchen zurück zu kommen, in NRW darfst du in Begleitung eines volljährigen Fischrerescheininhabers Spinnangeln, es sei denn mit dem Berechtigungsschein ist es vom Inhaber oder Pächter anders geregelt. Zumindest ist das meine Lesart 😉

    25.04.19 08:50 0
  • Profilbild Lennard Nagel

    Danke an alle

    25.04.19 08:54 0
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