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  • Profilbild Barschjäger

    Also Folgende Situation:
    Ich, 15 Jahre und im Besitz des vollwertigen Bayrischen Fischereischeins will morgen an mein Standartgewässer angeln gehen (so weit so gut). Nur würde gerne ein Freund von mir, auch 15 Jahre aber im Besitz des Jugendfischereischein und der entsprechenden Erlaubniskarte auch mit. Darf ich ihn schon beaufsichtigen oder muss da jmd volljähriges mit? bitte schnell antworten!!!
    das ganze ist in Bayern
    MfG Leo

    13.10.17 14:18 1
  • Profilbild Martin Niemeier

    Muss volljährig sein, außer es ist anders vom Verein gereglt. Hatte selbes Problem.

    13.10.17 14:36 0
  • Profilbild Barschjäger

    OK danke

    13.10.17 14:52 0
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  • Profilbild Martin Niemeier

    koa ding. ist halt blöd. Wir haben es so geregelt, dass in unseren weihern niemand dabei sein muss und an der Donau schon. Aber vielleicht mal beim Gewässerinhaber anrufen vielleicht geht's ja

    13.10.17 18:18 0
  • Profilbild LeoWolf

    In Berlin kann auch der fischereischeininhaber 14 sein und einen beaufsichtigen mit jugendschein der 16 ist😂

    13.10.17 20:24 0
  • Profilbild Jannis

    Guckt keiner hin😉

    13.10.17 20:35 0
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  • Profilbild Attila Silu

    in BaWü ist es so das ein mindestens 18 jähriger der im Besitz eines Fischereischeines ist ,als Aufsicht dabei sein muss .
    denke in Bayern dürfte das auch so sein .

    14.10.17 07:28 0
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