Muss ich die Fischerprüfung erneut ablegen...?
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Jojo04
… wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe und somit auch meinen Hauptwohnsitz ändere (Thüringen-> Bayern)?
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Vielen Dank schon mal für eure Antworten. -
errigg
Dieser Post wurde gelöscht.
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OnkelMatze1984
Nein musst du nicht.
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Jojo04
Ok
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Unbekannt
Wird umgeschrieben. Am besten Fischereischein und Prüfungszeugnis auch mitnehmen. In einigen Bundesländern ist das übrigens sofort vorgeschrieben. In anderen hat man dafür noch etwas Zeit. Einfach mal selber ins Fischereigesetz von Bayern schauen. Da steht alles drin.
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wislem
oder auf der neuen gemeinde nachfragen
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Jojo04
Danke für eure Antwort
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Babo07
Das kann sehr wohl sein ich habe davon schon mal was erfahren
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Vallstedt
Also meinen Schein aus DDR Zeiten haben sie in NDS nicht anerkannt, ich musste meinen neu ablegen.
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Unbekannt
Wann war denn das? Eine Umschreibung ging ja eh nur bis 2006. Somit ist das schon seit 16 Jahren nicht mehr möglich.
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Vallstedt
Letztes Jahr. Ich hatte noch nen Fischereischein in Sachsen-Anhalt, aber den haben sie nicht umgeschrieben, da ich die erforderliche Prüfung nicht nachweisen konnte
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Unbekannt
Na letztes Jahr ist ja schon sehr weit von 2006 entfernt.
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Das Problem mit dem Prüfungszeugnis hatte ich in Berlin auch schon einmal, als ich von Brandenburg nach Berlin gezogen bin. Deshalb habe ich oben auch extra geschrieben, dass er das Prüfungszeugnis mitnehmen soll. Aber gemäß Fischereigesetz sollte der Fischereischein immer reichen. Schließlich steht immer nur drin, dass der aus anderen Bundesländern anerkannt wird und umgeschrieben wird. Und bei einer Kontrolle muß ich ja auch kein Zeugnis vorzeigen. -
Thoke
das kommt auch leider immer etwas auf das Bundesland bzw die Gemeinde an. habe meinen Schein in NRW gemacht und bin vor einigen Jahren nach Niedersachsen umgezogen . in NRW musste der Schein immer verlängert werden , was ich das letzte Mal 2000 gemacht habe . Da ich jetzt wieder angeln möchte und mehr Zeit habe bin ich zum Rathaus , wo mir mit Vorlage meines alten Scheins direkt ein neuer ausgestellt wurde . nach über 20 Jahren 😁. in Niedersachsen ist der Schein auch unbegrenzt gültig.
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SF-V Wasser
Im Grunde kann Dir der Staat ein Recht, das Du einmal legal erworben hast, nicht weg nehmen. Basierend darauf, habe ich in der Vergangenheit viele Leute, die irgendwann mal einen Fischereischein hatten, auf die Gemeinden geschickt. Alle haben ihre Scheine bekommen egal ob mit Prüfung oder nicht. Einmal war der Schein selber nicht mehr da. Den Mann habe ich auf die Gemeinde geschickt, wo er den Schein damals erworben hat. Die haben ein Bestätigungsschreiben gemacht, das belegt, das es mal einen Schein gab. Unsere Heimatgemeinde hat dann einen neuen ausgestellt. Immer am Ball bleiben und immer wieder nachfragen und argumentieren, dann kann das klappen.
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Draußen_unterwegs
nein
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Unbekannt
@SF-V Wasser; Und hier liegt das Problem. Du musst erst einmal beweisen, dass der legal abgelegt wurde. Wenn dir in Berlin unterstellt wird, dass der Fischereischein aus Brandenburg ja gefälscht sein könnte, stehst du erst einmal blöd da. Und wenn man dann seinen alten DDR DAV Ausweis nicht mehr hat, kann man auch nichts mehr beweisen, da ja keine Prüfung im Westen abgelegt wurde.
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carprunner7
Hey Firestorm ich hätte ein paar Fragen an dich bezüglich eines Post von mir ich bin dir gefolgt würde mich über eine Nachricht freuen
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Jojo04
Danke für eure Hilfe
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Loburger
Firestorm du Must nicht alles negativ sehen
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Als ich in denn 90zigern meinen Fischereischein beantragt habe ( Berlin ) habe ich meinen ddr Ausweis vorgezeigt und anhand meiner Raubfischmarke einen Fischereischein bekommen. Somit bin ich beim Fischereiamt vermerkt.
Als ich umzog nach Brandenburg habe ich denn FS ohne Probleme umgetauscht. Das sollte in anderen Bundesländern auch so sein wir sind ja schließlich ein Rechtsstaat 😂 aber das ist ein anderes Thema
Petri heil 🎣 -
Unbekannt
@Loburgwr: Was sehe ich den negativ?
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Ich habe in Brandenburg gewohnt und dort meinen DDR DAV Ausweis gegen den Fischereischein Brandenburg eingetauscht. Also ich dann gut 10 Jahre später nach Berlin gezogen bin, musste ich den Fischereischein Brandenburg gegen den für Berlin in Berlin tauschen. Und was soll ich sagen, die in Berlin wollten meinen gut 27 Jahre alten DDR DAV Ausweis sehen, da sie den aus Brandenburg alleine nicht anerkannt haben. Und da ich den nicht mehr hatte, habe ich KEINEN Fischereischein in Berlin bekommen. Der wurde mir mit der Begründung verweigert, dass der Fischereischein Brandenburg ja gefälscht sein könnte. Ergebnis und Siegerehrung: Ich konnte die nächsten 5 Jahre nicht Angeln bzw. hätte eine neue Prüfung ablegen müssen.
Als ich dann wieder nach Brandenburg gezogen bin, konnte ich dort wieder Angeln, da Fischereischein von Brandenburg vorhanden war.
Also was sehe ich jetzt negativ? Du warst ja mit deinem DDR DAV Ausweis in Berlin nach der Umschreibung registriert. Ich aber nicht in Berlin und die Brandenburger haben die Berliner nicht interessiert.
Aber wir leben ja in einem Rechtsstaat. Hat mir damals aber leider nichts geholfen. Und hätte bzw. sollte hat mir auch nichts geholfen. Ich sehe nichts negativ. Ich rede von meiner persönlichen Erfahrung. Und wenn das heute nicht mehr so ist, ist doch alles gut. Das Prüfungszeugnis mitzunehmen kann trotzdem nicht schaden.
Petri Heil