Beiträge

  • Profilbild OliUn1409

    Hallo ich bin 15 und habe letztes Jahr Mai meinen Angelacheib gemacht. Ich würde gern im Sommer mal mit meinem Neffen (10) angeln gehen. Muss ich 18 sein um ihn begleiten zu können? Oder ist das egal?

    PS: Wohne in NRW

    Danke

    26.05.22 07:00 1
  • Profilbild Prinz Norbert

    Das ist mal ne gute Frage. Also wenn du den "normalen" Angelschein hast, bist du schonmal berechtigt Angler mit Jugendischereischein zu beaufsichtigen.

    Ich bin mir relativ sicher, dass es keine Klausel bezüglich des Alters gibt. Vielleicht weiß es jemand ganz genau.

    In jedem Fall wünsche ich dir und deinem Neffen viel Erfolg am Wasser!

    26.05.22 07:18 0
  • Profilbild OliUn1409

    Ja ich hab den normalen gemacht.

    Danke für die Antwort!

    26.05.22 07:19 0
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  • Profilbild Mox

    Moin. Hab gerade ein wenig gestöbert. Laut eurem Fischereigesetz muss der Inhaber des Jugenfischereischeins von einem Fischereischeininhaber begleitet werden. Dieser muss, um den Fischereischein haben zu können mindestens 14 Jahre sein.

    Da nichts weiter im Gesetz stand, hab ich mir noch die Verwaltungsvorschriften zum Gesetz angeschaut. Auch da gab es keine weiteren Angaben.

    Daraus schließe ich, dass du keine 18 Jahre alt sein musst. Die einzige Voraussetzung ist, das du einen Fischereischein besitzen musst und den hast du ja👍

    Grüße und Petri

    26.05.22 07:28 4
  • Profilbild Prinz Norbert

    Danke für die Mühe Mox👍

    26.05.22 07:36 0
  • Profilbild Mox

    Gern. Eigentlich ist es gar keine Mühe. Die Sachen sind alle über Google zu finden und jedes Gesetz hat ein Inhaltsverzeichnis 😉

    26.05.22 07:40 2
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  • Profilbild Baula

    ich kanns nur für Bayern sagen, da muss man min. 18 sein

    26.05.22 09:16 0
  • Profilbild Fishing Plus

    Wie Baula scho schreibt, in Bayern muss man auf jeden fall 18 sein um einen Jugendlichen mit zu nehmen✌️

    26.05.22 09:24 0
  • Profilbild Mox

    Ich weiß, dass es gut gemeint ist... aber leider ist es keine große Hilfe zu wissen was in Bayern gilt.

    @OliUn1409 An deiner Stelle würde ich mich rpckversichern und beim zuständigen Amt anrufen. Die sollen es dir bestätigen bzw Auskunft erteilen. Schreib dir auch den Namen von demjenigen auf, der dir am Telefon die Auskunft erteilt.

    26.05.22 10:19 0
  • Profilbild Mox

    rückversichern*

    26.05.22 10:20 0
  • Profilbild OliUn1409

    Dieser Post wurde gelöscht.

    26.05.22 10:21 0
  • Profilbild OliUn1409

    Danke Mox für den Tipp werde ich auf jeden Fall mal machen.

    26.05.22 10:21 0
  • Unbekannt

    Wie Mox schon schreibt, ich weiß auch nicht was hier schon wieder Aussagen zu Bayern helfen sollen, braucht es nur einen Fischereischeininhaber, in NRW. Das der 18 Jahre sein muss steht auch nicht im Fischereigesetz und auch nicht auf der offiziellen Seite von NRW.

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    Somit ist es also für dich auch kein Problem. Wenn 18 Jahre die Vorraussetzung ist, muss es ja auch im Gesetz geregelt sein. Aber wenn du dich besser fühlst, kannst du natürlich gerne Nachfragen.

    26.05.22 11:07 0
  • Profilbild Markus S.

    Hallo Oli, ich komme auch aus NRW.
    Du kannst mit deinem Neffen Angeln gehen, da du Besitzer des Bundesfischereischeins bist.
    Dein Neffe benötigt ab dem 10. Lebensjahr einen Jugendfischereischeins, den kann man für ganz kleines Geld beantragen.
    Desweiteren musst du nur auf die Ausgangszeiten achten.
    Solange ihr nicht bis Mitternacht Angelt sollte das kein Problem sein.
    Liebe Grüße und Petri Heil.

    26.05.22 13:04 1
  • Profilbild dänielmy

    Am besten du frägst mal beim Regierungspräsidium nach. Einfach ne email schreiben. Da du aber die regulärer Fischereierlaubnis erworben hast, dürfte es kein Problem sein das Du dein Neffen mitnimmst. Ansonsten hätten sie ja das Alter auf 18Jh. setzen müssen und die reguläre Erlaubnis zu erwerben. Petri

    26.05.22 14:06 0
  • Profilbild Housemeister

    Guck mal auf dem Schein deines Neffen. Da sollte auch drauf stehen unter welchen Bedingungen er mit darf. Ich weiß nur von früher, dass da was von ner volljährigen Person drauf stand, weil wir darüber auch beim Kurs damals drüber diskutiert haben. War auch in NRW, kann aber sein, dass das geändert wurde.

    26.05.22 17:21 0
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