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  • Profilbild Dan.S.

    Darf man mit dem Jugendfischerreischein in DAV Gewässern Fliegenangeln
    habe leider im Internet keine Informationen gefunden.
    Würde mich über Rückmeldungen freuen

    21.05.21 18:18 3
  • Unbekannt

    Du darfst jegliche Art des Angeln ausführen, wenn du in Begleitung eines Angelschein-Inhabers bist

    21.05.21 18:21 1
  • Profilbild Emil W.

    #Marc F. Das wage ich zu bezweifeln. Leider ist es auch mit Aufsicht von einem Fischereischeininhaber untersagt Raubfischangeln zu betreiben nit Ju.-fischereischein. Jedenfalls in Berlin und Brandenburg.

    21.05.21 18:26 2
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  • Profilbild Emil W.

    Cool Dan, dass du dich bei solchen Themen informierst👍👍

    21.05.21 18:28 1
  • Unbekannt

    Achso, sir reden von Berlin/Brandenburg.
    Hab mich mit Dav/Dafv verlesen

    21.05.21 18:37 2
  • Unbekannt

    Ganz einfach und alles im Internet nachzulesen:

    Jugendfischereischein Berlin

    Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen.
    Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig.

    Definition Friedfischangel beim DAV:

    2.1. Friedfischangel
    Die Friedfischangel ist ein Gerät, das zum Fang von überwiegend wirbellose Organismen fressenden
    bzw. nicht primär Fisch fressenden Fischen (sog. Friedfischen) dient. Sie besteht aus einer beliebigen
    Rute, mit und ohne Rolle sowie einem einschenkligen Haken mit pflanzlichem, synthetischem, oder
    tierischem Köder. Kunstköder ≤2 cm Gesamtlänge gelten als Friedfischköder und dürfen ganzjährig eingesetzt werden. Bei der Verwendung von Wirbeltier- oder Krebsfleisch als Köder gilt das Gerät als
    Friedfischangel, wenn der verwendete Haken die Größe acht der internationalen Skala nicht
    überschreitet, andernfalls als Raubfischangel. Mormyschka und Hegene gelten als Friedfischangeln.

    Die Flugangel gilt als Friedfischangel sofern Köder mit einschenkligen Haken, nicht größer als Hakengröße sechs der internationalen Skala verwendet werden. Sie gilt als Raubfischangel bei der Verwendung von Flugangelködern mit einschenkligen Haken, größer als Hakengröße sechs der internationalen Skala, von Ködern auf Doppel- oder Drillingshaken, Röhrenfliegen (tube-flies) und waddington-shanks sowie bei Verwendung eines Flugangelköders mit zwei einschenkligen Haken.
    Ungeachtet der Art und Weise ihrer Montage, ist die Verwendung von mehr als zwei Haken an einer Flugangel nicht zulässig.

    Damit sollte die Frage beantwortet sein.

    21.05.21 18:54 3
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  • Profilbild Dan.S.

    Danke

    21.05.21 18:55 0
  • Unbekannt

    Das ganze so aber beim DAV in Berlin. Beim LAVB sieht es etwas anders aus.

    3.2.3.1. Flugangel als Friedfischangel
    Die Flugangel gilt als Friedfischangel, solange nur ein Flugangelköder verwendet wird, der mit nur einem einschenkligen Haken, nicht größer als Größe 8 der internationalen Skala, versehen ist. Maßgeblich für die Hakengröße ist der gemessene Abstand zwischen Hakenspitze und Hakenschenkel, der nicht mehr als 7 mm betragen darf.

    21.05.21 18:59 0
  • Unbekannt

    Die spinnen, - die Berliner.

    07.04.22 22:36 1
  • Profilbild Palino

    So ist es Lotta… ein kaum überschaubares Regelkonstrukt mit hohen anglerischen Fehlerpotential, bei dem man dann im Notfall auf gut dünken des Kontrolleurs angewiesen ist. Die Jugend darf sich nur mit Fischen zufriedengeben, welche kaum ein erwachsener essen möchte. Da wunder man sich auch noch über Nachwuchsschwund, den nun nur erst die YouTuber aufgehalten haben. 🤦‍♂️

    Ich werde meine kleinen jedenfalls früh versuchen an die Flugangel ranzubekommen. Denn nur auf die Pose starten bringt sogar mich in der Schonzeit schon nach 1 Monat zur Verzweiflung…

    08.04.22 10:45 1
  • Unbekannt

    @Palino: Das ist doch Blödsinn. Die Jugend darf ab 14 Jahren den Fischereischein A in Berlin machen und damit alle Fische fangen. Zwischen 12 und 14 Jahren halt nur auf Friedfisch bzw. mit Einschränkungen mit der Flugangel. Und warum Erwachsene angeblich keine Karpfen, Schleie, Plötze, Barsche usw. essen, erschließt sich mir auch nicht. Ich kenne genug Angler, die alle diese Fische gerne Essen. Du halt wohl nicht.
    Und alle Regeln stehen immer im Fischereigesetz, in der Fischereiverordnung und in der jeweiligen Gewässerordnung. Diese drei Dinge wird man ja wohl noch Lesen und verstehen können. Und wenn du mal einen Jagdschein machen solltest, wirst du über den Fischereischein nur noch müde lächeln. Glaube mir

    08.04.22 11:44 0
  • Profilbild Palino

    Und warum darf meine unter 12jahre altes Kind in meinem Beisein auf fette Karpfen angeln, aber nicht mit einem Spinner auf einen Barsch? Ja Hecht ist irgendwie auch kein Argument, da ich ja dabei bin. Und ein Karpfen kann ähnliche Probleme hervorrufen, bei dem ich eingreifen muss.

    08.04.22 11:50 0
  • Unbekannt

    Du musst dem Gesetzgeber in Berlin diese Frage stellen, nicht mir. Ich habe dir nur die Fakten dargestellt. Finde es aber generell heute schlimm, dass irgendwie nur der Raubfisch zählt. Sieht man ja auch an deiner Aussage zum Thema "Fische essen".

    08.04.22 12:02 0
  • Profilbild Palino

    Ich beschwere mich ja auch nicht über dich, sondern den Gesetzgeber 😜

    08.04.22 12:32 0
  • Profilbild Palino

    Das du als Brandenburger mein Leid nicht verstehst ist ja auch nachvollziehbar, es ist ja auch ein überaus anglerfreundliches Bundesland 😀

    Zum Thema Raubfisch. Es ist ja nicht nur der Ggätenarme Fisch an sich, der verlockt. Auch die Art entsprechend aktiv zu angeln ist etwas, was ich eher für die Jugend treffender finde. Ich mag es mit der Pose zu angeln, freue mich aber auch riesig auf die Saison um das stupide am Spot hocken zu beenden. Ich liebe die Barschangelei, darf diese trotz fehlender Schonzeit nicht im Winter beangeln und kann diese auch so wie ich sie praktiziere nicht meinen Kindern nahebringen. Ich muss also Alternativen suchen um das Wasser mit meinen kleinen zu genießen und diese bei Motivation zu halten. Dies, weil der anglerische Apperrat und Gesetzgeber überreguliert und zu starr ist um Anpassungen modern nachzuziehen.

    08.04.22 16:50 0
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