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  • Profilbild flurfunk

    ++ Achtung. Wichtige Info für alle Nordseeangler! ++

    Der Landesanglerverband Niedersachsen hat in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass der Wolfsbarsch im gesamten deutschen Nordseeraum ab sofort ganzjährig geschont ist. Alle gefangenen Wolfsbarsche müssen somit unverzüglich zurückgesetzt werden.

    Die Maßnahme geht zurück auf eine EU-Verordnung. Siehe Artikel 9. (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    (Die deutsche Nordsee ist ICES Division 4b)

    Bitte weitersagen!

    06.02.18 18:07 15
  • Unbekannt

    Och nein, wie schade!!!!😭😭😭

    06.02.18 18:29 1
  • Profilbild Christoph Robin

    zählt dass auch für Holland ?

    06.02.18 18:41 0
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  • Profilbild Nicole Kabelitz

    Nein zählt nicht zu Holland

    06.02.18 18:42 0
  • Profilbild Alex R Alves

    und in der Metro liegen die Baby wolfsbarsche in der Auslage 👿
    immer auf die Angler
    könnte ich kotzen

    06.02.18 18:46 8
  • Profilbild Alex R Alves

    Soweit ich weiß ist die Entnahme in Holland auch verboten oder auf einen Fisch begrenzt worden 👎

    06.02.18 18:47 0
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  • Profilbild Palino

    Einfach mal den Link öffnen und lesen!

    Wolfsbarsch ist ebenfalls für die Gewerbliche Fischei tabu.

    Klingt mal nach einer sinnvollen Maßnahme und nicht so ein stümperisches Gesetz wie mit dem Ostserdorsch!

    06.02.18 19:01 7
  • Profilbild Palino

    Und wenn ich das richtig verstehe fallen wir auch in die Ausnahnrregelung 2c, oder? Siehe Fußnote 3

    06.02.18 19:08 0
  • Profilbild Alex R Alves

    und du glaubst daran was die da oben verzapfen?
    Die werden einfach weiter machen!
    gewerbliche Fischer = Wirtschaft
    Wirtschaft = Geld
    Geld = macht was es will

    06.02.18 19:11 0
  • Profilbild flurfunk

    Gilt auch für Holland!!

    06.02.18 19:14 2
  • Profilbild Palino

    Und du meinst nicht, dass wir in die Ausnahmeregelung 2c vom 1.April bis ende Dezember fallen? Fußnote 3 sagt ja "Alle Fischereien mit Langleinen und Angeln"

    Jetzt ist noch die Frage was unter "Fischereifahrzeug" zu verstehen ist.

    06.02.18 19:36 1
  • Profilbild flurfunk

    Ne so wie ich das sehe sind das die Quoten für die Berufsfischerei. Freizeitfischerei ist in Artikel 9 (4) geregelt.

    06.02.18 21:48 1
  • Profilbild Palino

    Ich muss eingestehen, dass Alex R Alvex doch recht hatte und ich im unrecht war. Es geht anscheinend doch überwiegend gegen die privaten Angler und ist tatsächlich zum Kotzen 😊

    Unterm Strich dann schlimmer als die Ostserdorschregelung... 😑

    09.02.18 17:17 1
  • Profilbild Cpt. Iglo

    Seit 1.10.2018 wieder erlaubt. 1 Fisch pro Angler und Tag

    24.10.18 18:41 1
  • Profilbild flurfunk

    Jupp, hast recht. Danke für den Hinweis!

    --> [Thread geschlossen]

    24.10.18 22:52 0
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