Beiträge
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Tom simson
Moin,
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Kurze frage wie ist das geregelt wenn ich im Zelt beim Ansitz „übernachte“. Hab ein Zelt aber noch keine Liege. Kann man trotzdem nutzen in dem man mit einer Isomatte schläft? -
Bigfish_hunter
jo das geht
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ZanderGummi
Klar kann man mit Isomatte machen... wichtiger ist zu checken, ob es an deinem Gewässer erlaubt ist, oft darf man nur Zelte ohne Boden nutzen, da würde ich nicht mit Isomatte drin liegen wollen...
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Jannik Fisch
Was man kann und was nicht, hängt nur von einem selbst ab... Man kann auch problemlos ohne Zelt und nur mit Isomatte und Schlafsack draußen übernachten, nur wird das z.B. bei Regen ggf. etwas unkomfortabel...
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Bis der eine einen Plan aufgestellt hat, was fürs übernachten beim Angeln alles benötigt wird, hat der andere schon mehrfach die Nacht am Gewässer verbracht und dabei x viele Fische gefangen.. -
Jagdparson
Hallo, man kann eben nicht einfach im Zelt übernachten. Das ist durch die Feld-Wald und Flurverordnung generell verboten. Ein Angelverein kann sich hierbei nicht über diese Verordnung stellen und das Zelten in der freien Landschaft an seinen Gewässern erlauben. Es sei denn er hat einen Zeltplatz ausgewiesen und genehmigen lassen. Das ein Zelt oder ähnliches ohne Boden benutzt werden darf ist ein großer Irrtum. Eine Plane über eine gespannte Schnur gilt schon als Zelt. Allerdings wo keiner klagt wird es auch keinen Schuldigen geben. Bei uns kann man sich so etwas seit Schutzgebietsausweisungen nicht mehr leisten.
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JaCu
Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn mit Vereinskameraden gesprochen wurde, sollte der Sache nichts im Weg stehen.
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I hate Kochis
In Sachsen ist es gestattet eine „Wetterschutzvorrichtung“ zu benutzen. Das bedeutet wenn dein Zelt keinen Boden hat kannst du es nutzen. Du wirst niemanden vom LVSA treffen der dich deswegen abstrafen wird! Wie es in anderen Bundesländern geregelt ist kann ich dir nicht sagen.
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Auf der Isomatte auf dem Boden zu schlafen und das bei den Temperaturen ist schon recht sportlich 😅 .
Hast du denn schon mal auf EBay Kleinanzeigen geschaut ob du was günstiges bekommen kannst? -
Fabian.Hoffmann
Deine Frage ist viel zu allgemein gestellt. Klar kannst im Zelt übernachten, wenn sich niemand beschwert und es vom Fischereiverein geduldet ist. Aber allgemein kann dir das doch hier niemand beantworten, weil es einfach vom Gewässer abhängig ist. Allgemein ist das Nächtigen am Wasser eher geldudet als erlaubt. Bei uns in Mittelfranken gilt meist Wetterschutz mit offener Front ohne Boden ist erlaubt aber rechtlich ist das auch nicht wasserdicht, sobald du eine Liege reinstellt. Es interessiert aber meist niemanden, daher kannst es machen.
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fishing_man
Wenn dein Zelt keinen Boden hat ist es ein Unterstand und dir kann keiner was wegen Wild Campen
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lenny lege
Kann man ja aber ob das so gut ist ich habe es auch sehr oft gemacht aber der Rücken machte dannach sehr probleme
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Jagdparson
Ich kann es nur noch mal wiederholen: Auch das Zelt ohne Boden ist ein Zelt und kein Unterstand. Diese falsche Behauptung wird immer wieder verbreitet. Was keiner dir kann sieht man spätestens wenn die WAPO oder andere Ordnungshüter durch Umweltaktivisten aufmerksam gemacht werden und vor dir stehen.
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Go_fishing
Ja ,dass kann ich nur bestätigen @lenny lege , der Rücken macht echt Probleme,wenn du so auf den Rücken pennst ....
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Ich hab es jetzt ein paar Mal im Sommer mitgemacht ohne Liege ( und zuerst sogar ohne Isomatte 😂) und es war wirklich nicht sehr empfehlenswert....
Ich würde dir empfehlen 1-2 Isomatten drunter zu packen und wenn das nicht reicht , würde ich noch decken drunter legen, , wenn du dir wirklich was gutes tuhen möchtest, dann leg dir eine karpfenliege/Liege/Feldbett zu . -
Vallstedt
Jagdparson, wie kommst du zu der pauschalen und falschen Aussage? Bei vielen Gewässern handelt es sich um private Gewässer, wäre mir neu, dass auf einem Privatgrundstück die von dir erwähnte Verordnung gilt. In meinem Garten kann ich ja auch ein Zelt aufbauen.
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Fabian.Hoffmann
Dieser Post wurde gelöscht.
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carpforce
Das Zelten ist nicht gestattet.
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Jedoch kann ein Wetterschutz verwendet werden.
Je nach Region und Gewässer wird der Wetterschutz unterschiedlich ausgelegt.
Die einen Dulden ein Zelt ohne Boden bei anderen ist maximal eine Brolly ohne Front erlaubt.
Dies ist der jeweiligen Gewässerordnung zu entnehmen.
Das Übernachten am jeweiligen Gewässer wird auch klar in der Gewässerordnung geregelt.
Es gibt Vorgaben, in denen der Gebrauch einer Liege untersagt wird. Oder auch Vorgaben, dass die Liege nicht tagsüber aufgebaut werden darf.
Ich selbst habe schon in einem Erlaubnisschein stehen gehabt, dass das Schlafen während des Angelns untersagt ist. Und das wurde auch kontrolliert nachts um 2.
Deshalb, schaut in die jeweilige Gewässerordnung! -
Bendestroy_
In Brandenburg ist es auch ganz klar geregelt. Auszug aus der Gewässerordnung des Lavb:
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6.3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen
Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt, sofern diese
– Raum für nicht mehr als zwei Personen bietet,
– über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt
– gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt.
Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet. -
JaCu
Alles Auslegungsache vom Verein. Die meisten Vereine drücken bei ihren Mitgliedern ein Auge zu.
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Philipp Beeh
Also ich kann euch mal sagen wie es zumindest in BW gehandelt wird und das ist auch gerichtlich mehrfach schon so bestätigt worden.
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Grundsätzlich ist das Campen in der Natur verboten. Es gibt ausgewiesene Plätze, wo es erlaubt ist.
Campt man in freier Natur begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
Was ist dann erlaubt?
Bei uns ist es so gehandhabt dass ein sogenannter Wetterschutz (Brolly / Regenschirm) erlaubt ist. Allerdings muss man da aufpassen.
Rein rechtlich gesehen und wirklich nur rechtlich ist es dann lediglich erlaubt da ein Stuhl reinzustellen und sein Zeug.
Stellt man da ne liege mit Schlafsack rein ist es und ich betone es nochmal rechtlich ein Campen und somit nicht erlaubt.
Die Wapo und Kontrolleure sind da aber recht entspannt sofern man nicht ein Camp aufbaut mit allem drum und dran und es den Anschein erweckt dass man da 3 Tage bleiben will.
Da wäre schon der nächste Punkt. Geh ich von Freitag auf Samstag Fischen mit meinem brolly und werde kontrolliert und da ist alles in Ordnung bekommt man Probleme wenn man Samstag auf Sonntag immer noch dort sitzt und bleibt.
Alles nicht so ganz einfach aber in 90% der Fälle sind sie wirklich entspannt sofern man auch selber entspannt ist und nicht dicke backen macht -
Bowrito
Anderes Thema... grundsätzlich ist Angeln und gleichzeitig schlafen auch nicht erlaubt. Deine Ruten müssen unter ständiger Aufsicht sein und das ist beim Schlafen dann auch nicht gegeben.Wird auch nur geduldet. Da gleiche trifft auch auf das Zelt (Wetterschutz) zu wie oben schon einige beschrieben haben.
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angeljanchen
Du willst doch angeln und nicht schlafen 🛏 das ist im Bett sowieso gemütlicher Zelt ohne Boden ist Wichtig und zählt dann als Unterstand natürlich in grün oder Tarn nicht pink 😂 aber das versteht sich von selbst .bei mehreren Kontrollen wurde immer in den Unterstand geschaut ob ein Boden drin ist
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