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  • Profilbild Aragon99

    Moin liebes Anglerforum, ich wollte mal ein paar allgemeine fragen reinwerfen. Betreffend sind hauptsächlich die Bundesländer Niedersachsen und NRW falls das relevant ist.

    Also wie schon im Titel beschrieben geht es um die beiden Hobbys vom Bushcraften und Angeln. Ich bin gerade dabei den Schein zu machen und wollte mich vorab mal informieren da manche Sachen nicht immer explizit erklärt werden und vielleicht hat hier jemand schon Erfahrung.

    Ich frage mich inwieweit ich beide Hobbys verbinden kann. Also z.b. sich am Wasser ein tarp aufspannen und biwackieren (was ja bekanntlich kein zelten ist) bishin zum Feuer. Da habe ich schon verschiedenes gelesen. Bei den einen heisst es offenes Feuer am Boden ist tabu aber nen normalen Grill aufstellen ist dann wieder ok laut denen? Ist ein hobokocher mit entsprechender Unterlage auch eine Möglichkeit? Ist das besser algemein zu unterlassen?

    sittenhaftes benehmen am Wasser und in der Natur ist selbstverständlich und das naturbewusste Handeln liegt mir nahe und genau deswegen wollte ich einfach mal ein paar Erfahrungen einsammeln und ein paar Meinungen einholen.

    Dazu kommt noch die Frage zu dem Catch&Cook. Habe online viele Videos gesehen wo Leute direkt vor Ort am Wasser ein Fisch zubereitet haben nach dem fang. Das ist wahrscheinlich stark ortsabhängig und muss dann mit dem Verein abgesprochen werden oder? Oder gilt da das Prinzip wo kein Kläger da kein Richter? Ich persönlich möchte eher alles dafür tun nicht mit Gesetzen oder Regeln in Konfrontation zu gelangen was meinen Anglerschein gefährden könnte genauso wie horrende Geldstrafen.

    Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen.

    14.11.23 13:37 0
  • Profilbild Th0r

    Offenes Feuer, bzw „flammen“ grill ist an den meisten Gewässern verboten.
    Mit nem Gasgrill biste, wenn irgendwas in der Richtung erlaubt sein sollte, eigentlich immer sicher.

    Das das ausnehmen in der Natur verboten ist währe mir neu, die ganzen Anlagen wollen es nur meist nicht, weil bei +20 Leuten am Tag kommt da einiges an abfall zusammen lockt jede Menge Viehch an usw.
    Aber so wüsste ich keine gesetzliche Grundlage, die das verbietet, bzw wer sich daran stören soll.

    14.11.23 13:57 1
  • Profilbild ZanderGummi

    Viele der möglichen Antworten sind sehr gewässerspezifisch, heißt man muss im Einzelfall zulässig ist.
    So gibt es z.B. Gewässer, wo das Nachtangeln untersagt ist und die Diskussion dazu, wenn man "nur biwackiert" und gar keine Angel im Wasser hat, aber mit fangfähigem Gerät entdeckt wird, möchte man nicht führen. Es gab schon Fälle, wo Leute belangt wurden, weil sie mit fangfertigem Gerät in der Nähe eines Gewässers aufgefunden wurden, für dass sie keine Erlaubnis hatten.
    Auch das Ausnehmen vor Ort kann lokal geregelt sein, ich kenne diverse Vereine, die das an ihren Gewässern untersagen.
    Feuer bzw. Grillen ist da ganz ähnlich.

    Lange Rede gar kein Sinn, man muss das für das jeweilige Gewässer genau prüfen...

    14.11.23 14:11 1
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