Aale waidgerecht töten / Weser in Bremen / Ausnehmen am Wasser oder nicht?
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Beiträge

  • Profilbild Tobsen moinsen

    Mpin zusammen, ich habe mal eine kurze Frage.
    Ich habe vor kurzem meinen Angelschein gemacht und möchte es demnächst auf Aal versuchen.

    Eine Sache ist mir noch nicht ganz klar, da würde ich gerne wissen wie ihr es handhabt bzw. wie es wirklich korrekt gemacht wird.

    Ich habe gelernt wie man den Aal ohne Betäubung versorgt und ausnimmt. Gesetzlich gehört zum waidgerechten töten das Ausnehmen des Aales dazu. Darf ich das überhaupt direkt am Gewässer (Weser in Bremen)? Eingeweide werden natürlich zuhause entsorgt. Ich habe es halt schon mehrfach gesehen, dass einige nur den Genicksstich durchführen und den Fisch zuhause ausnehmen.

    Womit bin ich auf der sicheren Seite, falls man mal kontrolliert wird?

    Danke im voraus :)

    27.04.24 10:42 5
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    Genickstich, Herzkiemenschnitt ist aysreichend, der Fisch ist tot

    27.04.24 10:50 1
  • Profilbild Wuffy

    @Andreas Das ist richtig. Viel Erfolg für deinen 1. Aal!!!

    27.04.24 16:18 0
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  • Profilbild JaCu

    aaltöter

    27.04.24 16:35 1
  • Profilbild Catfish 76

    Das entnehmen am Gewässer ist meistens nicht erlaubt

    27.04.24 16:54 1
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Das ausnehmen am Wasser ist fast nirgends erlaubt aber in dem Fall überwiegt das Tierschutz Gesetz und du darfst es.

    Natürlich wie du es schon machst werden die Innereien mitgenommen

    @Andreas Bucklacher
    Einen Herzkiemenschnitt beim Aal ? Wie geht das ?

    27.04.24 18:11 3
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  • Profilbild Nils vS

    Genickstich, gibt auch einen „aaltöter“. Aale haben super krasse Nerven und bewegen sich dennoch lange Zeit danach weiter. Ein ausnehmen am Gewässer ist in der Regel nicht erlaubt.

    27.04.24 18:48 0
  • Profilbild Tobsen moinsen

    Ich danke euc :)

    Mit dem Genickstich meinte ich auch die Verwendung eines Aaltöters.

    Esox Hunter hat genau den Punkt angesprochen, der mich stutzig macht. Laut Gesetz bin ich ja eigentlich dazu verpflichtet und dies steht über der Gewasserordnung.

    Wenn ich jetzt beim Angeln kontrolliert werde und den Aal nicht ausgenommen habe, könnte ich ja im Prinzip Probleme kriegen, da ich bis zu dem Moment den Fisch nich nicht waidgerecht getötet habe.

    27.04.24 20:02 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    @esox genickschnitt, dann herz. ubd noch hinterm Waudloch zur Sicherheit. Aal blutet aus und macht nix mehr

    27.04.24 20:40 1
  • Profilbild Fetzer

    Beim Thema waidgerechtes Töten eines Aales gehen Gesetz und Wirklichkeit getrennte Wege. Ich kenne niemanden, der die Aale direkt nach dem Genickstich sofort ausnimmt, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das hat viele Gründe: man hat zB kein sauberes Wasser dabei, Licht und Arbeitsverhältnisse sind nicht optimal, man müsste die Innereien mitnehmen, zwingend schon wegen der Würmer in der Schwimmblase der Aale und vieles mehr.
    Das alles wissen bei uns auch die Kontrolleure, daher gab es bei uns da nie auch nur eine Nachfrage, wenn du dir sicher seien willst, frag am besten einen der Kontrolleure, das mach ich in solchen Fällen immer. Dann kannst du dich später auf ihn berufen, wenn mal ein anderer kommt. PS: Namen merken!

    28.04.24 07:59 3
  • Profilbild Seemann

    Wenn er Tod ist darfst du ihn gerne am Gewässer ausnehmen. Die anderen Fische freuen sich über die Reste. Viel Spaß noch! Gruß R

    28.04.24 08:54 2
  • Profilbild NL_Angler

    Der Aal hat 2 Herzen , eins an der bekannten Stelle und eins hinter dem After Richtung Schwanz ! Wenn du die beiden mit einem Stich nach dem durchtrennen des Genick erledigt hast ist er definitiv weidgerecht getötet ! Das ausnehmen am Gewässer ist vieler Orts verboten und steht in den Gewässer Bestimmungen immer dabei !

    28.04.24 09:33 1
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