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  • Profilbild Timberman89

    Hallo Freunde,
    In der sächsischen Fischerei Verordnung steht: "Mit einem Köder, der zum Fang von Raubfischen geeignet ist, darf vom 1. Februar bis zum 30. April nicht gefischt werden."

    Barsche haben in Sachsen ja aber keine Schonzeit und kein Mindestmaß
    wäre es da nicht z.B. legal mit Würmern am Carolina Rig oder Dropshot auf Barsche zu angeln? (Gerade das C-rig ist ja basically nichts anderes als eine Grundmontage soweit ich weiß)
    Danke schonmal für eure Antworten!

    18.01.25 20:41 0
  • Profilbild FishermanJan

    Direkt anrufen oder Mail schreiben. Alles andere ist viel zu unsicher, weil Ermessen. Bei mir in Thüringen wäre so etwas verboten, allerdings wird z.B. Dropshot auch explizit als verboten aufgeführt. In Brandenburg etwa ist das wieder anders.

    18.01.25 20:49 2
  • Profilbild Kai_spin_ride

    In Brandenburg darfst du das ganze Jahr lang mit Kunstköder Angeln...

    18.01.25 21:08 0
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  • Profilbild perch_addiction

    In Sachsen bestimmt der Köder die angelart...sprich wurm oder anderer naturköder ist in Ordnung.

    18.01.25 22:43 0
  • Profilbild HenneVA13

    Vor 2 Wochen habe ich genau diese Frage in 3 Angelläden gestellt und jeder meinte, dass Wurm mit Dropshot kein Problem sei, da die Verordnung nur besagt, dass keine Kunstköder benutzt werden dürfen.

    18.01.25 22:44 0
  • Profilbild FishermanJan

    @Kai: Nicht mit dem Friedfisch-Schein, also nur Abgabemarke. Bei den dann gültigen Bedingungen ist aber z.B. Dropshot nicht ausgeschlossen, obwohl man theoretisch nur auf Friedfisch angeln darf. Andere Akteure sehen solche Montagen als Raubfischmontagen an.

    Henne und perch_addiction: Klingt schlüssig, was ihr erzählt, habe mich mal eingelesen und sehe das auch so. Ich würde vmtl zur Sicherheit trotzdem anrufen, aber ich bin auch paranoid. 🤷‍♂️

    18.01.25 23:22 0
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