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  • Profilbild Der Buhnenfischer

    Heute am 1. Februar beginnt in Rheinland-Pfalz die Artenschonzeit für den Hecht und geht bis zum 31. Mai.
    Wichtig zu wissen:
    - die Schonzeiten wurden 2021 geändert und gelten in ganz RLP an jedem Gewässer.
    - Bewirtschafter oder Pächter dürfen die Schonzeiten in Absprache mit den zuständigen Behörden jederzeit verlängern, aber nur in ganz seltenen Fällen abschwächen.

    Schaut mal auf euren Gewässererlaubnisscheinen ob die Schonzeiten dort richtig eingetragen sind, oft sind sie es nicht oder der Druckfehlerteufel hat sich eingeschlichen.

    Das aktuellen Landesfischereigesetz findet ihr unter dem u.a. Link:
    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    Bildquelle: Onlineauftritt des Landes Rheinland-Pfalz (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

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    01.02.25, 07:00 6
  • Profilbild Mike Bär

    Dieser Post wurde gelöscht.

    01.02.25, 16:13 0
  • Profilbild Der Buhnenfischer

    Dann sollte das entweder berichtigt werden oder es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.
    Das Landesfischereigesetz bzw. -ordnung steht über einer Gewässerordnung und der Bewirtschafter ist dafür verantwortlich das die Schonzeiten dort richtig hinterlegt sind.

    01.02.25, 16:16 0
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  • Profilbild blluebird

    Ich persönlich bin ja eher auf die Zanderschonzeit gespannt bzw. das Raubfiachangelverbot. Die beiden Sachen haben die letzten Jahre ja eher mittelmäßig bis gar nicht funktioniert

    01.02.25, 16:41 0
  • Profilbild Der Buhnenfischer

    Es gibt in RLP kein „Raubfischangelverbot“!
    Es gibt die Artenschonzeiten und die Frühjahrs- bzw. Winterschonzeit.
    In der Frühjahrsschonzeit sind an bestimmten Fließgewässern Kunstköder und teilweise auch die Dropshot-Montagen mit Wurm verboten.

    Und was soll an der Schonzeit für Zander denn nicht funktioniert haben? Die ist eindeutig benannt und jeder müsste sich eigentlich daran halten.

    01.02.25, 20:42 0
  • Profilbild blluebird

    Die Artenschonzeit z.B. an Rhein und Mosel, die speziell alle Raubfischmethoden betrifft ist ja im Prinzip ein "Raubfischangelverbot" nicht zuletzt, weil alle Arten in der Zeit (außer Rapfen und Barsch) geschont sind und das Zurecht. Und ja die Schonzeit ist klar benannt, dafür müsste man aber einen Schein haben und diesen dann auch noch lesen und sich an die Vorgaben halten. Eine Kombination, die für viele zu viel zu sein scheint von dem was ich da so die letzten Jahre gesehen habe.

    01.02.25, 20:48 0
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