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  • Unbekannt

    Tag zusammen ,mal ne frage... hab jetzt schon öfter gehört dass angler die auf barsch waren in der schonzeit für zander und rapfen strafen bekommen hatten oder zumindest ihr Zeug nehmen mussten und Heim fahren sollten ...

    Ich angel am neckar und bin mir echt unsicher mit kleinen Gummis etc zu fischen auf barsch ...

    hatte dass jemand schon oder würdet ihr sagen ich soll es lieber lassen ?

    27.03.22 00:12 1
  • Unbekannt

    Hi Zyra, ich hatte heute auch Kontakt zur Polizei. Keine Beanstandung im Bereich 1. Habe mit dem Freund sowohl mit kleinem Köfi, Dropshot mit Gummifisch und Spinner geangelt. Das ging klar. Sachen packen und heimfahren halte ich für ein Gerücht. Entweder erlaubt oder nicht. Wegschicken würde ich mich nicht lassen. Wozu denn die Erlaubnis?!

    27.03.22 00:24 0
  • Unbekannt

    Ach hi ,
    Ja gut die Polizei hat sowas eigentlich selten auf dem Schirm xD
    dachte eher an normale Kontrollen

    27.03.22 00:42 0
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  • Unbekannt

    Das war Wasserschutz+ Kontrolle. Die wussten was geht...

    27.03.22 00:43 0
  • Unbekannt

    ah ok dann ja, wollte nur sicher gehen bevor ich auf barsch gehe

    27.03.22 00:44 0
  • Unbekannt

    "Normale" Kontrolleure sprich Zivilisten haben manchmal eigene Ideen. Da lass dich nicht verunsichern!

    27.03.22 00:45 0
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  • Unbekannt

    Ja will halt keine dokusionen oder am ende echt noch post bekommen

    27.03.22 01:20 0
  • Profilbild Philipp Beeh

    Normalerweise sollte es kein Problem sein sofern kein kunstköderverbot herrscht.
    Musst nur aufpassen wie du am Wasser fischt.

    Wenn das angelgerät nicht dazu passt (also leichte barschrute, kleine Köder) kann’s Probleme geben. Also nicht mit ner 50gr Rute 4000er Rolle und 16cm Gummi Fischen z.B. da wirst du dann definitiv Probleme bekommen.



    27.03.22 06:47 0
  • Unbekannt

    ok danke, ja mal sehen normalerweise Fische ich mit 8 bis 10 cm Gummis oder spinnern und kleinen twitchbaits

    27.03.22 07:24 0
  • Profilbild Jörg Hase

    Kontrolleure haben eigene Vorstellungen. Haben die keine klaren Vorgaben? Alles andere klingt für mich nach Willkür. Was kann man eigentlich gegen eine, nach eigenem Empfinden, ungerechte Behandlung wie Platzverweis tun?

    27.03.22 07:36 0
  • Profilbild Jörg T.

    Bei uns ist es in der Schonzeit verboten mit Kunstköder oder Köderfisch zu angeln.

    27.03.22 07:42 0
  • Unbekannt

    naja ich würde mir sein Ausweis zeigen lassen, muss er genauso tun wie ich und dann bei der Hege anrufen ... ob dass was bringt weiß ich nicht aber mehr kann man nicht machen, War noch nicht in so einer Situation zum Glück

    27.03.22 07:42 1
  • Profilbild Philipp Beeh

    Also prinzipiell ist es ja so dass es Kontrolleure gibt die beim Land angesiedelt sind. Die haben einen Ausweis und müssen den vorzeigen.
    Dann gibt es die Polizei die kontrolliert. Die müssen sich natürlich nicht ausweisen da sie ja erkennbar sind es sei denn sie sind in Zivil unterwegs.
    Dann dürfen ja Mitglieder an vereinsgewässer auch kontrollieren die kennt man ja in der Regel vom sehen zumindest.

    Aber speziell auf den Neckar gesehen jetzt würde ich sagen dass dich lediglich staatliche Aufseher sowie dir Polizei kontrollieren werden.

    Und ein Platzverweis darf prinzipiell nur dir Polizei oder die Polizeibehörde aussprechen und da gibts auch rechtliche Regeln wann der ausgesprochen werden darf.

    Naja was heisst eigene Vorstellungen. Wenn ich kontrolliere und sehe jemanden mit ner bigbait Rute auf barsch angeln dann kann ich davon ausgehen dass es nicht stimmt und weitere Schritte einleiten.

    Aber grundsätzlich gibts da klare Vorgaben dir einzuhalten sind und die geprüft werden können.

    27.03.22 08:50 0
  • Unbekannt

    Danke für die Antwort.
    denke ich bleibe auf der sicheren Seite und lass es einfach komplett xD

    27.03.22 08:52 1
  • Profilbild Philipp Beeh

    Was ich vergessen habe ist natürlich das festhalte recht von jedermann bis zum Eintreffen der Polizei wenn man sieht dass einer eine Straftat begeht. Was aber dann ja nichts mehr mit Kontrolle zu tun hat

    27.03.22 08:52 1
  • Profilbild Jörg Hase

    Selbst uniformierte Polizisten haben Dienstausweise.

    27.03.22 08:52 0
  • Profilbild Philipp Beeh

    Was du noch machen kannst ist mal die Wasserschutzpolizei anzurufen und zu fragen wie sie denn das ganze sehen in deinem Bereich.
    Am Neckar werden ja die meisten Kontrollen durch die WaPo durchgeführt.

    Oder du suchst dir in der Schonzeit ne andere Fischart zum beangeln um trotzdem am Wasser zu sein.

    27.03.22 08:54 0
  • Profilbild Philipp Beeh

    Jörg das haben sie müssen den aber nicht vorzeigen wenn sie uniformiert sind

    27.03.22 08:55 0
  • Profilbild leons_angelabenteuer

    In der Regel steht sowas doch in der Gewässerordnung. Wenn der Barsch keine Schonzeit hat und Kunstköder nicht verboten sind, dann kann dir keiner was.

    27.03.22 08:55 0
  • Unbekannt

    Als erstes würde ich ins Fischereigesetz schauen, dann in die Fischereiverordnung und zum Schluss in die Gewässerordnung bzw. was auf deiner Gewässerkarte steht. Wenn überall nichts von einem Verbot steht, ist es erlaubt. Und wenn einer doch Stress macht, soll er dir die gesetzliche Grundlage dafür zeigen. Man lernt ja nie aus.
    Hier im Forum gab es auch schon genug Diskussionen zu so einem Thema. Und wenn du dann mal nach der gesetzlichen Grundlage fragte, wird die Luft oft ganz schnell dünn. Alles schon hier erlebt.

    28.03.22 04:37 0
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