Beiträge

  • Unbekannt

    Servus und Petri Heil 😊👍🏼
    In einem anderen Thread ging es gerade um Big Baits und da kam mir der Gedanke, "wie verhält es sich eigentlich an Gewässern mit Entnahmefenster, wenn die großen Fische ebenfalls geschont sind und ein Angler mit dem Vorsatz, einen großen Fisch zu Fangen, z.B. mit Big Baits auf Großhecht oder mit großen V-Tails vertikal auf Großzander?"
    Darf ich vorsätzlich und gezielt auf große Fische angeln, obwohl sie geschont sind?
    Ich lebe in Bayern und bin ein Befürworter der Entnahmefenster und beneide die Angler mit dieser Möglichkeit.
    Ich selbst, war noch nie an einem Gewässer mit Entnahmefenster und frage mich nun, wie sich das verhält.
    Es sind hier ja bestimmt einige unterwegs, bei denen ein Entnahmefenster zum Regelwerk gehört und können vielleicht Klarheit schaffen?
    Danke schonmal im voraus! ✌🏼

    23.07.21 13:51 9
  • Profilbild WawA4n

    Verfehlt einwenig BigBait, aber mit 18cm GuFis auf Zander zu Fischen finde ich schon groß, da überwiegend GuFis von 7-12 cm gefischt werden.
    Deswegen denke ich das das hier rein passt.

    In Hamburg wurde vor einigen Jahren das obere Maß eingeführt und dort kam dann die selbe Frage auf, ob es dann noch sinnig wäre, große Köder zu verwenden.

    Die Antwort lag bei Ja, da man mit den “BigBaits” trotzdem nicht selektieren kann.
    Man versucht es zwar und hofft es auch, aber Regelmäßig beißen trotzdem die kleinen auf diese GuFis und überstehen dies sogar meist besser.

    Vorsätzlich auf die geschützte Fische zu angeln sieht für mich folgendermaßen in HH aus:
    Mit dem Boot raus, echo an, großen Fisch auf Echo Wahrgenommen, gezielt mit egal welchem Köder triggern.
    Ob dies sinn behaftet ist, oder nicht, entscheidet der Angler selber. Das ewig leidende Thema C&R eben.

    Fakt ist aber, dass das Obere Maß einen Mehrwert für alle Angler darstellt und für einen Nachhaltigen Fischzuwachs sorgt.
    Ebenfalls sorgt es für eine klare Richtlinie und meist zu weniger Streit.

    23.07.21 14:28 4
  • Profilbild Xecton

    Da kann ich nur zustimmen.

    23.07.21 14:36 1
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  • Unbekannt

    Okay, ich kann nicht selektieren, ist klar.
    Ich werde noch genauer.
    Darf ich laut sagen/den Vorsatz äußern - "Ich will heute einen Rekordhecht/zander fangen und deshalb Fische ich mit extra großen Ködern!"

    23.07.21 14:40 0
  • Profilbild WawA4n

    Das ist eine wirklich schwierige Frage.
    Ich denke nicht, da es rein rechtlich immer noch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen würde.


    Aber es ein durchaus interessantes Thema und ich bin schon ganz gespannt, was die Leute hier noch beitragen werden

    23.07.21 15:24 1
  • Profilbild FOX2000

    hallo und petri.wir haben bei uns ein entnahmefenster. was ich sehr gut finde. hecht z.b. ab mindestmass bis 80cm( können ) mitgenommen werden dadrüber.sollte zurückgesetzt (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)t aber keine.pflicht.meine meinung,sollte das aber pflicht werden.natürlich gibt es vereinzelt angler die nehmen auch über 80cm mit. sind aber nur wenige.gott sei dank!.ich kann beruhigt die(grossen )zurücksetzen,ohne zu befürchten ärger zu bekommen..

    23.07.21 16:59 1
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  • Profilbild Esoxzist

    Eigentlich ganz simpel … bin ich verpflichtet ab bestimmte Größe zu releasen ist es vorsätzlich C&R wenn ich gezielt auf größere Fische angel … unabhängig von der Köder Größe … zählt also nur der Vorsatz und nicht zwingend die Größe der Köder … bei uns kannst du mit bigbait Fischen und kommst selten über die 80er… haben aber auch kein Entnahmefenster …leider …

    23.07.21 17:05 0
  • Profilbild Manu1983

    Nabend in meinen Angelverein ist das Entnahmefenster seid Jahren so wie zb Hecht 55 cm - 85 cm wie Zander 50cm - 75 cm Barsch 20 cm - 40 cm müssen zurück ins Gewässer weil Laichtiere sind. Und sowas ist sehr sinnvoll was ein Hecht Barsch & Zander an Laich produzieren, damit der Nachwuchs geschichtert ist.
    mfg

    23.07.21 17:16 0
  • Unbekannt

    Danke für die Antworten aber warum ein Entnahmefenster sinnvoll ist usw. wird regelmäßig diskutiert und ist mir bekannt.
    Ich will nur wissen, ob das gezielte fischen, auf Großfisch eigentlich verboten ist und nur durch Schlupflöcher möglich ist, ohne das wirkliche Ziel "Großfisch" tatsächlich auszusprechen/in den Mund zu nehmen.

    23.07.21 17:27 0
  • Profilbild WawA4n

    Gestern Abend, bei einer gemütlichen Anglerrunde aus Neugier, habe ich diese Frage, nur in abgewandelter Form gestellt.

    Wir sind alle auf einen Nenner gekommen und waren uns einig: mit Vorsatz auf die Kapitalen zu angeln, ist hier in DE strafbar.

    Es verstößt in jeglicher Hinsicht, gegen so einige Paragraphen des deutschen Tierschutzgesetzes.
    Der aussagekräftigste Punkt war dabei § 3 Absatz 6.
    Ebenfalls ist der Grundsatz des § 1ziemlich eindeutig.

    Natürlich kann man sich als Angler rausreden, indem man immer sagt, es war nicht meine “Zielfischart”, aber das wäre wieder ein anderes Thema.

    24.07.21 11:05 0
  • Profilbild WawA4n

    Schade das was immer noch keine Editier Funktion gibt:
    Der Satz sollte wie folgt lauten:

    mit Vorsatz auf die ganz Kapitalen zu angeln, ist hier in DE strafbar, zumindest an den Gewässern, an denen ein ausdrückliches oberes Maß gilt.

    24.07.21 11:13 1
  • Profilbild Free J

    Ich glaube, dass man jeweils nach der Verwertbarkeit des Fisches schaut, falls es kein Obermaß gibt. Wenn jemand sagt er möchte einen Meter-Fisch fangen, weil er Gäste erwartet und die Menge braucht, oder für das Jahr ausgesorgt haben möchte, ist das mit der Verwertbarkeit abgesichert (ob sinnvoll oder nicht). Überprüfbar ist dies jedoch leider nicht.

    Wenn es jedoch ein Entnahmefenster gibt, z.B. Hechte bis 70cm, ist es fragwürdig, wenn man trotzdem mit einem 35cm Gummifisch angelt, auch wenn die Erfahrung zeigt, dass dort auch Mal ein 70er Hecht anbeißen kann.

    So ähnlich wie in der Hechtschonzeit mit 18er Gummis zu angeln und zu sagen, man möchte einen großen Barsch fangen ;)

    Egal wie die Gewässerordnung aussieht, je unschärfer die Regelungen am Gewässer sind, desto schwieriger ist es dem Angler Mutwilligkeit zu unterstellen. Und an das Gewissen oder den gesunden Menschenverstand zu appellieren, kann man ja leider bei vielen Menschen vergessen 😅

    Auch wenn ich es schön fände, wenn man von einem kollektiven Angler-Ethos sprechen könnte.

    24.07.21 13:22 0
  • Unbekannt

    Danke 😊👍🏼
    Ist ja auch irgendwie logisch, dass es nicht legal sein kann, vorsätzlich auf geschonte Fische zu angeln und hätte mich auch gewundert.
    Jetzt weiß ich auf jeden Fall Bescheid, falls es mal an ein Gewässer geht, an dem es ein Entnahmefenster gibt. 👍🏼

    24.07.21 16:01 0
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    24.07.21 16:54 0
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