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  • Profilbild Fishingkori

    Hi Leute, weiß jemand Bescheid wie die Entnahme von Flussbarschen geregelt bezüglich der Fangbegrenzung. Der LAVT gibt vor 6 Barsche als Tageslimit. Aber für die Salmonidengewässer wird explizit gesagt, dass jeder Flussbarsch entnommen werden soll, unabhängig vom Maß. Die Frage ist ob hier dann auch die Grenze von 6 Barschen besteht, weil momentan ja gerade in der Gera wirklich massenhaft Barsche vorkommen und man quasi jeden Wurf einen Barsch am Haken hat..

    14.10.22 22:17 1
  • Profilbild Nico Steinbrück

    Die Frage würde ich tatsächlich direkt an den LAVT stellen (per Email). Eigentlich heißt ja Entnahmepflichtig, dass alles raus soll (ist aber ohnehin nicht machbar). Die Refo ist allerdings auch entnahmepflichtig und zählt trotzdem in die Fangbegrenzung. Ich frag nachher mal den Gewässerwart per WhatsApp was er dazu sagt.

    15.10.22 03:06 1
  • Profilbild Fishingkori

    Danke Nico, halt mich bitte hier auf dem Laufenden diesbezüglich. Nomalerweise rufe ich den LAVT Immer an aber jetzt zum Wochenende ist halt schlecht und ich wollte schon gerne auch entnehmen, da ja selbst die kleinen Barsche erheblichen Schaden an der Salmonidenbrut bewerkstelligen...

    15.10.22 03:21 0
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  • Unbekannt

    Das ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft, aber es macht keinen Sinn, dass man jeden Barsch in diesen Gewässern entnehmen muss und dann aber sagt, dass es auf 6 Barsche beschränkt ist. Außerdem Angelst du ja auf Salmoniden und wenn ein Barsch anbeißt, MUSST du ihn ja entnehmen. Also beliebt dir beim 7 Barsch ja auch nichts weiter übrig, wenn du nicht gegen die Entnahmepflicht verstoßen willst. Hier hebelt die Entnahmepflege die Fangbegrenzung aus. Zumindest für mein Verständnis. Außerdem will man die Barsche ja aus dem Gewässer haben. Auch dann man diese Beschränkung keinen Sinn.

    15.10.22 07:16 1
  • Unbekannt

    beliebt = bleibt
    Entnahmepflege = Entnahmepflicht

    15.10.22 07:17 0
  • Profilbild Mox

    Ich sehe es wie Firestorm. Das Limit von 6 Barschen ist die allgemeine Regelung für alle Verbandsgewässer. Die Entnahmepflicht ist die spezielle Vorschrift für die Gera. In der Regel gehen spezielle Vorschriften den Allgemeinen vor.


    "Die verbindlichen Festlegungen über die Bedingungen des Angelns in den Verbundgewässern gelten für alle
    in diesem Verzeichnis aufgeführten Gewässer. Zusätzlich sind die gewässerspezifischen Festlegungen
    ausdrücklich zu beachten!"

    Das ist der Erste Satz aus dem Gewässerverzeichnis des LAVT. Sprich, wenn es für die Gera diese gewässerspezifische Vorschrift gibt, dass jeder Barsch entnommen werden muss, dann geht diese den allgemeinen Regelungen des LAVT vor. Zumindest nach meinem Verständnis. Zumal "Ausnahmen" dieser Art, welche der Hege dienen grundsätzlich vom Verband bei der zuständigen Behörde beantragt werden müssen. Die Behörde trifft letztendlich die Entscheidung und der LAVT setzt sie um.

    15.10.22 07:38 1
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  • Profilbild Fishingkori

    So würde ich das auch sehen, wie ihr das beschreibt. Danke Leute für eure Meinungen ✌️

    15.10.22 10:44 1
  • Profilbild Mox

    Aber wie Firestorm schon sagt... keine verbindliche Rechtsauskunft😉

    15.10.22 11:07 0
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