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  • Profilbild derfängtehnix

    Hallo Leute, eine Frage an euch.

    Im Erlaubnisschein steht folgendes: Es dürfen bis zu zwei Angeln mit Einzel-doppel oder dreifachhaken (Ausnahme bei totem Köder Fisch bis zu drei Haken) oder jedoch nur einer Spinnen beziehungsweise Flugangel verwendet werden.

    - Darf ich jetzt zwei Posen/Grundangeln mit Köderfisch auslegen

    - Darf ich eine Grund/Posenangel auslegen und mit der anderen Spinnfischen.

    Oder darf nur Spinnfischen betrieben werden und die Posen/Grundangel darf nicht im Wasser sein?

    Und dürfen 2 Raubfischruten oder nur eine verwendet werden ?

    Danke für die Hilfe

    06.06.24 13:17 2
  • Profilbild Birke Angelt

    Wenn du Spinnangeln möchtest, nur eine Spinnrute. Stationär darfst du auch zwei Raubfischruten nutzen

    06.06.24 14:21 1
  • Profilbild derfängtehnix

    Also wenn ich Spinnangeln betreibe darf keine Posen/Grundangel ausliegen ?

    06.06.24 14:33 0
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  • Profilbild Birke Angelt

    Richtig

    06.06.24 14:34 2
  • Profilbild derfängtehnix

    Danke

    06.06.24 14:35 0
  • Profilbild Zanderbone

    steht doch klar verständlich in der Anweißung🤦

    06.06.24 15:34 1
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  • Profilbild mock95

    @zanderbohne wenn es für den Ersteller klar und verständlich wäre , dann wäre die Frage ja gar nicht aufgekommen 🤦🏻 also kann man daraus schließen das es für den Ersteller der Frage nicht klar und deutlich herauszulesen war wie und was genau! Wo ist das Problem das hier etwas hinterfragt wird 🤦🏻

    06.06.24 15:36 3
  • Profilbild derfängtehnix

    @zanderbohne es ist doch klar und deutlich, dass sich das Thema weiter oben geklärt hat oder wolltest du einfach mal geistig Dünnes von dir geben ?

    06.06.24 15:47 4
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