Beiträge
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Lutz-Sbn
Hallo Leute
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Ich hab die Frage ob ich trotz der aktuellen Schonzeit dennoch mit Kunstköder am Rhein angeln darf?
Ich würde gerne auf Wels probieren aber es ist derzeit noch Schonzeit.
Im Internet steht es wäre in Ordnung mit Kunstköder trotz Schonzeiten zu angeln.
Vorausgesetzt man könnte was relativ abwegen.
Kann mir da evtl jemand was zu sagen?
Danke im voraus ✌🏼
TL auch allen 🎣 -
Housemeister
Steht was in der Fischereiverordnung? Oder in der Gewässerordnung? Nein? Dann darfst du wohl.
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Spinnangler
🤮🤮😭😭😭
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Stipp-Angler
Lasst es doch einfach mit den Kunstködern, wenn Hecht oder Zander gerade Schonzeit haben. Ich hatte schon Hechte auf 2,5g Forellen-Spoons. Man kann es nicht selektieren.
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Wenn ihr Barsche fangen wollt, nehmt doch eine Posenmontage mit Wurm. -
Stipp-Angler
Sorry, hab nicht zu Ende gelesen. Wels beißt auch auf ein ordentliches Tauwurmbündel. Da geht kaum ein Hecht oder Zander ran. Da würde ich auch nicht mit Köderfisch angeln, da auch Hecht und Zander rauf gehen
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Gewaldro
Kann man nicht einfach auf Rapfen, Döbel und Barsche spinnen?
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IronClaw/51
Wieder einer der Sorte, die nicht verstanden haben, dass Hechte/Zander auch auf kleine Barsch-Spinner gehen…
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Um Weihnachten rum auf barsch gegangen mit 2cm Gummiköder, zack, war n Hecht dran. (War sowieso keine Schonzeit, deswegen egal) Aber man kann halt einfach keine Hechte ausselektieren. Also einfach den einen Monat noch abwarten -
DerHeld
Gestern den Beitrag in FB gelesen warum ?
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Olli.Klee
Also in NRW am Rhein gibt es kein generelles Kunstköderverbot in der Schonzeit. Aber gerade in der Zanderschonzeit solltest du auf nah m Grund geführte Köder verzichten, sollte darauf ein Zander der sein gele verteidigt beißen , ziehst du ihn vom gelege und es ist ungeschützt, das Gelege wird dann schnell von Grundeln und Co. geräubert, auch wenn du den Zander zügig zurücksetzt ist es meist zu spät.
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Hechte sind da weniger problematisch, sollten aber natürlich auch nicht beangelt werden.
Wenn also Kunstköder dann so angepasst das die geschonten Arten möglichst nicht beangelt werden, restrisiko bleibt halt immer , aber hatte auch schon Hechte auf Mais und Boilies. -
Chatter
Ist noch bis 15April erlaubt, dann erst wieder ab 1 Juni.
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Der Buhnenfischer
Der deutschen Rhein fließt durch vier Bundesländer, ist über 800km lang und hat mindestens 10 Pachtlose und an jedem können andere Regeln gelten (z.B. in RLP mit der Frühjahrsschonzeit).
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Das deine Frage völlig unzureichend gestellt ist merkst du jetzt selbst, oder?